Hi,
Nehmen wir mal an, Person A ist das Kind von dem Vermieter
einer Wohnung. Vermieter und Person A haben einen Mietvertrag
geschlossen.
Wohnen der VM in Eigentum? Wohnt A im Eigentumg vom VM?
(rhetorische Frage su)
Von Anfang an wohnt das Kind mit Person B
(Freund, nicht verheiratet) zusammen in dieser
Einliegerwohnung.
Wohnen heißt nicht zwingend mieten.
Person B hat mit dem Vermieter keinen
Mietvertrag geschlossen.
Dann zahlt B auch keine Miete an VM. Zahlt B an A Miete?
Es gab jedoch eine mündliche
Vereinbarung, dass Person B zusammen mit Kind (Person A) in
der Wohnung leben darf.
Leben hießt hier wohl mietfreier Dauergast, solange A es wünscht?
Aus welchem Grund auch immer möchte nun der Vermieter, Person
B (also den Freund von dem Kind) los werden, und zwar so
schnell wie möglich!
Es kann auch Gründe geben, die VM mit B gesammelt hat aber A nicht mitteilen möchte.
Darf der Vermieter einfach Person B rausschmeißen?
Wenn B keinerlei Mietvertäge hat, weder mit A noch mit VM, dann wäre er sin Dauergast, der angemeldet werden müsste. Dauergäste müssen nicht vom VM unendlich gedultet werden.
Wenn B einen Untermeitvertrag mit A hat, so musste vorher eine Zustimmung vom VM eingeholt werden. Die soll mündlich vorhanden gewesen sein. Die Zustimmung kann jedoch jederzeit aus wichtigen Grund zurückgenommen werden. Wichtige Gründe sind ein Angriff oder Beleidigungen an den VM, kriminelle Vorgänge, Verstöße gegen die Hausordnung, falscher Name etc.
Gibt es (Kündigungs)Fristen, die Einhalten müssen?
Bei wichtigen Grund geht auch eine fristlose Kündigung. Ansonsten siehe die anderen Antworten.
Oder muss
der Vermieter erst seinem Kind künidgen (Person A), damit er
Person B (den Freund) los wird.
Nur bei einer fristgerechten Kündigung.
btw Dann leidet der Familienfrieden!
btw:
Warum will Kind A vom VM es sich mit den Eltern verderben? Schließlich wird eine Erbe zu verteilen sein, daß nicht zwangsläufig ganz auf A übergehen muss. Es gibt soviele Organisatiopnen, die auf so einen familären Zwist hoffen…
Frage doch mal im ruhigen offenen und einfühlsamen Gespräch ohne B warum sie B loswerden wollen. Manager würden daraufhin eine Entscheidungsmatrix über das Für und Wider anlegen und zu einer vorteilöhaften Lösung finden.
Überlege also gut, ob der gesetzliche Weg für diese Familienangelegenheit der richtige bzw. bessere Weg ist. Vielleicht gibt es auch andere Möglichkeiten für alle Beteiligten einen Kompromiss zu finden.
Wenn B ein wirklicher Freund wäre, würde B Schaden für A abwenden wollen…
Viel Glück und denkte daran, daß eine Oma für diese Immobilie lange, sehr lange für stricken müßte.
vlg MC