Ich würde mal gerne wissen, wie die Handhabe in Gewerberäumen ist, wenn der Parkettboden verschlissen ist. In Privatwohnungen ist das Abschleifen und Versiegeln ja wohl Sache des Vermieters. Wenn man sich jetzt aber Gewerberaum angemietet hat und in allen Räumen Parkett verlegt ist, wie ist die Sachlage dann? Der Vermieter muss ja davon ausgehen, dass der Boden mehr genutzt wird, als in einer Privatwohnung. Im Werkstattraum ist der Boden z.B. nur noch schön, wo die Werkbänke stehen und abgenutzt sind die Stellen, wo langgelaufen wird. Im Verkaufsraum ist der Boden noch in Ordnung - man würde leicht erkennen, wo die Kundschaft regelmäßig geht. Büroräume bis auf einen qm, wo die Schmutzfangmatte aufgeklebt ist, picobello. Was wäre wenn der Vermieter jetzt sagt, das der Boden total verschlissen ist, sowie nicht sachgemäß gepflegt wurde und der Mieter ihn erneuern soll durch eine Firma. Der Boden ist ungefähr 5 1/2 Jahre alt. Der angeheuerte Holzspezialist meint, es wurde billiger Lack genommen beim ersten Mal - deswegen nimmt er nun mal den etwas teueren, denn dann hält der Boden ja länger. Der Mieter schluckt und stimmt zu und bezahlt auch zähneknirschend die Rechnung dafür (was auch den Holzspezialisten wundert, denn das soll angebelich der Vermieter bezahlen). Wer muß denn nun den Boden rechtmäßig bezahlen: Der Vermieter oder wird das anteilmäßig berechnet, wenn der Mieter den Boden an einigen Stellen selbstverschuldet verschlissen hat, oder muß der Mieter alles selber zahlen. Wenn das nun Vermietersache ist, gibt es eine Verjährungsfrist, dass der Mieter sich das Geld zurückholen kann, was er schon bezahlt hat? Danke im Vorraus!