Hallo !
zum Thema Mietrecht hätte ich gerne Informationen zu folgender Frage:
Wenn beim Auszug aus einer Wohnung zwischen Mieter und Vermieter eine Zwischenablesung der Heizkörpermessgeräte vereinbart wird (und deren Kosten der Mieter laut Mietvertrag bezahlen muß), gibt es für den Vermieter dann eine Frist, innerhalb derer er die Ablesung nach Mietvertragsende beauftragt haben muß.
Vielen Dank für die Antworten im Voraus !
Marius