Hallo,
gegeben sei folgende Situation:
In einem mehrparteiigen Mietshaus zieht jemand ein, macht begreiflicherweise beim Anbringen verschiedener Dinge auch Lärm.
An Wochenenden hingegen ist der neue Nachbar hingegen auch recht tätig, die Frage stellt sich, inwieweit er am Wochenende ruhestörenden Lärm verursachen darf, denn:
Die Hausordnung, die im Haus aufgehängt ist, verweist nur auf folgende Zeiten: Nach 22 Uhr und von 13 bis 15 Uhr.
Mfg
Hermann