Ruhestörender Lärm

Hallo,

gegeben sei folgende Situation:

In einem mehrparteiigen Mietshaus zieht jemand ein, macht begreiflicherweise beim Anbringen verschiedener Dinge auch Lärm.
An Wochenenden hingegen ist der neue Nachbar hingegen auch recht tätig, die Frage stellt sich, inwieweit er am Wochenende ruhestörenden Lärm verursachen darf, denn:
Die Hausordnung, die im Haus aufgehängt ist, verweist nur auf folgende Zeiten: Nach 22 Uhr und von 13 bis 15 Uhr.

Mfg

Hermann

Moin,
und: hält sich der Mieter an die in der Hausordnung genannten Zeiten?
Wenn ja, ist doch alles in Ordnung? Eine Wohnung will schließlich auch eingerichtet werden; und wenn man zum arbeitenden Teil der Bevölkerung gehört…

Gruß,
Ingo