Begründungswechsel bei Mietkürzung

Hallo,

habe mal eine grundsätzliche Frage, die eigentlich nicht mietrechts- spezifisch ist, aber als Beispiel dort gut passt:

  1. Mieter legt Widerspruch gegen Nebenkostenabrechnung ein mit einer Begrüngung A, (z.B. falscher Umlageschlüssel) und kürzt Miete.

  2. Vermieter widerlegt diese Begründung A stichhaltig und mahnt Restbetrag an.

  3. Mieter zahlt nicht, Vermieter erwirkt darauf hin ger. Mahnverfahren.

  4. Mieter legt jetzt Widerspruch mit einer ganz anderen Begründung B, (falsche Wohnfläche)

Wäre so etwas zulässig, schliesslich hätte der Vermieter die Begründung B u.U. akzeptieren und die Nebenkostenabrechnung entsprechend ändern können.

Gruss

Rudiratlos

Hallo McDee,

natürlich kann er vor Gericht vorbringen, was er will, aber da dürfen ja auch beide Seiten ihre Argumente vorbringen.

Da einer meist Unrecht hat, stellt auch mindestens einer die Dinge meist etwas anders dar, als sie eigentlich sind. Darum entscheidet ja auch der Richter und nicht der Angeklagte oder der Kläger.

Gruß!

Horst

Hallo Horst,
danke für die Antwort.

Gruss

Rudiratlos