Hallo,
habe mal eine grundsätzliche Frage, die eigentlich nicht mietrechts- spezifisch ist, aber als Beispiel dort gut passt:
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Mieter legt Widerspruch gegen Nebenkostenabrechnung ein mit einer Begrüngung A, (z.B. falscher Umlageschlüssel) und kürzt Miete.
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Vermieter widerlegt diese Begründung A stichhaltig und mahnt Restbetrag an.
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Mieter zahlt nicht, Vermieter erwirkt darauf hin ger. Mahnverfahren.
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Mieter legt jetzt Widerspruch mit einer ganz anderen Begründung B, (falsche Wohnfläche)
Wäre so etwas zulässig, schliesslich hätte der Vermieter die Begründung B u.U. akzeptieren und die Nebenkostenabrechnung entsprechend ändern können.
Gruss
Rudiratlos