Hallo allesamt,
gegeben folgendes fiktives Szenario:
Herr X wohnt in einem 3FH, sein Vermieter VM im EG, über ihm eine andere Mietpartei.
Bei Einzug würde X mit VM schriftlich vereinbaren, dass er eine Satellitenschüssel aufstellen darf. Er würde jedoch initial einen DVB-T Receiver benutzten; die Antennendosen in den Zimmern wären tot. Im Mietvertrag stände desweiteren kein Passus bzgl. der Übernahme von Kabelfernsehgebühren und es gäbe auch keinen Kabelzwang.
Nach einigen Wochen würde die Frau des VM das Angebot unterbreiten, man könne doch digitales Fernsehen für 2-3 Euro im Monat bekommen (da dieses ein derzeitiges Angebot der U*media wäre). Herr X würde zusagen, bekäme aber initial keinen Digitalreceiver, so dass er weiterhin auf DVB-T angewiesen wäre. Er argwöhnte auch nichts, denn selbiger X hat auch in München in einer Mietwohnung jahrelang nur ca 5 Euro pro Monat für das Kabelfernsehen gezahlt. Er nach ca. 4 Monaten und nach zig Nachfragen nach dem Receiver bekäme er den Receiver, den der VM bisher (also 4 Monate) genutzt hätte. X würde feststellen, dass die von U*media aufgelisteten Digitalprogramme nicht empfangen werden können. Lediglich ein paar fremdsprachliche Programme (die Muttersprace des Vermieters) und ein paar Exotenprogramme wären empfangbar. X teilt der Vermieterin mit, dass das digitale Fernsehen so nicht nutzbar ist und sie doch bitte um Abhilfe kümmern soll. Er würde die Benutzung des Receivers einstellen und wieder DVB-T schauen.
Nach 1 1/2 Jahren bekäme er die erste Nebenkostenabrechnung, in der 192 Euro für das Kabelfernsehen im ersten Abrechnungszeitraum abgerechnet werden. Auf Nachfrage beim VM würde gesagt werden: Die genannten 3 Euro seien „zusätzlich“ zu dem Kabelpreis gewesen und die Tatsache, dass nicht empfangen werden könnte, hätte man zwar weitergegeben aber von U*media keine Reaktion erhalten. Da X sich nicht mehr gemeldet hätte, sei man davon ausgegangen, dass das Fernsehen funktionieren würde.
Fragen: Sei der Preis tatsächlich 192 Euro. Was darf der Vermieter abrechnen?
*1* 192 Euro, obwohl X nur den 3 Euro zugestimmt hat?
*2* 8/12*192 Euro, weil der Vermieter 4 Monate selbst genutzt hat
*3* 36 Euro, wie angekündigt
*4* gar nichts, weil kein nutzbares Produkt (also mit den zugesagten Eigenschaften) zur Verfügung gestellt wurde
*5* etwas anteiliges
Da das erst die erste Abrechnung wäre, stünden natürlich auch weitere ebenfalls nicht nutzbare 12 Monate aus (nächste NK-Abrechnung). Desweiteren würde der VM -auf die Aufforderung von X, den Kabelvertrag sofort zu kündigen - sagen, dass er den Kabelvertrag in den nächsten 2 Jahre nicht kündigen kann. Müsste sich also X hier an Fristen halten, die der VM unterschrieben hat. Desweiteren hätte es nun nach 2 Jahren ohnehin Angebote seitens der U*media gegeben, die nur ca. die Hälfte gekostet hätten. Hätte VM hier sich aktiv um die Reduktion der Kosten kümmern müssen?
Gruss
norsemanna