Eigenbedarf Eigentumswohnung

Hallo, ich habe eine weitere Frage, bei der mir sicher geholfen werden kann:

Angenommen, A hat eine ETW, die er 4 Jahre lang selbst bewohnte. Dann war es aus beruflichen Grünmden notwendig, an einen anderen Ort zu ziehen. Die ETW wurde daraufhin unbefristet vermietet.

Nun möchte A die ETW wieder selbst bewohnen, weil er beruflich wieder am früheren Ort arbeitet und ausserdem ein großer Betrag z.G. der Hypothek abgetragen werden kann. Somit fiele die Summe, die A für das eigene wohnen aufbringen müsste ( Zinsen und Abtragung bei der finanzierenden Bank ) soweit herab, dass eine vergleichbare Wohnung ( Lage, Ausstattung etc. ) zu einem normalen, üblichen Mietzins nicht angemietet werden kann.

Ausserdem war der Erwerb der ETW als Altersvorsorge gedacht.

Ist hier eine Kündigung des betehenden Mietverhältnisses möglich und wenn ja, reichen 3 Monate Kündigungsfrist aus?

Danke schon im voraus für alle Antworten!

Gruß zipzap

Hallo,

Ist hier eine Kündigung des betehenden Mietverhältnisses
möglich […]

ja, das berechtigte Interesse des Vermieters ist meines Erachtens sogar noch viel detaillierter geschildert, als es eigentlich nötig wäre. Schadet aber nicht, alles in die Kündigung reinzuschreiben.

[…] und wenn ja, reichen 3 Monate Kündigungsfrist aus?

Das hängt davon ab, wie lange der Einzug des Mieters her ist, siehe § 573c Absatz 1 Satz 2 BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573c.html).

Gruß

Herzlichen Dank! Mit dieser Antwort wurde sehr viel weiter geholfen!
Schönes WE, zipzap