Fenster nicht ausreichend schallgeschützt

Hallo,

mal angenommen ein Mieter ist seit über 3 Jahren in der Wohnung (1. ET, direkt an Hauptstraße). Es ist schon immer laut gewesen (bei Prüfung würde man die Wohnung wahrscheinlich aufgrund des Geräuchpegels als unbewohnbar bezeichnen). Wenn ein Auto vorbeifährt, kann man den Fernseher nicht laut genug stellen, damit man noch was versteht.
Nun hat M aber das Gefühl, dass es immer lauter wird. Teilweise könnte man meinen, es wären gar keine Fenster vorhanden.

Hätte M hier das Recht den VM entsprechend darauf hinzuweisen und die Miete bis zur Abschaffung (also neue Fenster bzw. -Dichtung) zu mindern?
Es ist so, dass man jedes Wort von draußen hört, wenn sich nur jemand normal unterhält.

Danke für die Infos.

Viele Grüsse

Hi,

mal angenommen ein Mieter ist seit über 3 Jahren in der
Wohnung (1. ET, direkt an Hauptstraße).

Bei der Anmietung war dieser Umstand bekannt und wurde damit akzeptiert.

Es ist schon immer
laut gewesen (bei Prüfung würde man die Wohnung wahrscheinlich
aufgrund des Geräuchpegels als unbewohnbar bezeichnen).

Lärmdämmungsvorschriften gelten zum Zeitpunkt des erstellens des Bauwerkes.

Wenn
ein Auto vorbeifährt, kann man den Fernseher nicht laut genug
stellen, damit man noch was versteht.

Ein Kopfhörer könnte Abhilfe schaffen :wink:

Nun hat M aber das Gefühl, dass es immer lauter wird.

Es könnte ein Stresssynthom sein, Lärm soll nicht für jeden gesund sein.

Teilweise könnte man meinen, es wären gar keine Fenster
vorhanden.

Eine eher subjektive Sicht…wie ist es denn bei offenen Fenstern?

Hätte M hier das Recht den VM entsprechend darauf hinzuweisen
und die Miete bis zur Abschaffung (also neue Fenster bzw.
-Dichtung) zu mindern?

Hinweise können immer gegeben werden. Da aber der Umstand bei Vertragsabschluss bekannt war, ist dies kein Mangel. Deshalb besteht auch keine Pflicht auf eine Mängelbeseitigung.
Zudem dürft die Miet in solcher Lage günstig (billig) sein.
Wer weiss vielleicht geht der VM darauf ein, wenn ruhig gefragt wird.

Es ist so, dass man jedes Wort von draußen hört, wenn sich nur
jemand normal unterhält.

Da hat einen gewissen Unterhaltungswert :wink:

Warum sucht sich der M nicht einfach eine ruhigere Wohnung?

vlg MC

Hi,

mal angenommen ein Mieter ist seit über 3 Jahren in der
Wohnung (1. ET, direkt an Hauptstraße).

Bei der Anmietung war dieser Umstand bekannt und wurde damit
akzeptiert.

Nein, war er nicht. Wohnungsbesichtigung (leere Wohnung) war an einem Wochenende und hat gerade mal 30 min. gedauert. Dabei ist es unmöglich festzustellen, wie laut die Wohnung im Alltag ist. Vormieter waren keine da, die man hätte fragen können.

Es ist schon immer
laut gewesen (bei Prüfung würde man die Wohnung wahrscheinlich
aufgrund des Geräuchpegels als unbewohnbar bezeichnen).

Lärmdämmungsvorschriften gelten zum Zeitpunkt des erstellens
des Bauwerkes.

Achso, und der VM hat nach über 30 Jahren keine Verpflichtung bei z.B. „Verschleißerscheinungen“ oder neuen Vorschriften nachzubessern bzw. zu modernisieren?

Wenn
ein Auto vorbeifährt, kann man den Fernseher nicht laut genug
stellen, damit man noch was versteht.

Ein Kopfhörer könnte Abhilfe schaffen :wink:

Sehr witzig, vor allem, wenn mehrere Personen im Haushalt wohnen. :confused:

Nun hat M aber das Gefühl, dass es immer lauter wird.

Es könnte ein Stresssynthom sein, Lärm soll nicht für jeden
gesund sein.

Baulich ausgeschlossen, dass sich die Dämmung mit der Zeit „verflüchtigt“ also „abbaut“? Z.B. durch regelmäßigen Schimmelbefall, da aufsteigende Feuchtigkeit in Außenwänden?

Teilweise könnte man meinen, es wären gar keine Fenster
vorhanden.

Eine eher subjektive Sicht…wie ist es denn bei offenen
Fenstern?

Weiß nicht, M hält sich bei offenem Fenster aufgrund des Lärms nicht im gleichen Raum auf. Außerdem wird das Fenster nur geöffnet, wenn der „normale Alltagslärm“ nicht vorhanden ist (also in den frühen Morgen- bzw. späten Abendstunden). Vielleicht M mal sagen, dass er das mal testen soll. :smile:

Hätte M hier das Recht den VM entsprechend darauf hinzuweisen
und die Miete bis zur Abschaffung (also neue Fenster bzw.
-Dichtung) zu mindern?

Hinweise können immer gegeben werden. Da aber der Umstand bei
Vertragsabschluss bekannt war, ist dies kein Mangel. Deshalb
besteht auch keine Pflicht auf eine Mängelbeseitigung.
Zudem dürft die Miet in solcher Lage günstig (billig) sein.
Wer weiss vielleicht geht der VM darauf ein, wenn ruhig
gefragt wird.

Miete ist auch nicht günstiger als im Neubau (3 Jahre alt) nebenan.

Es ist so, dass man jedes Wort von draußen hört, wenn sich nur
jemand normal unterhält.

Da hat einen gewissen Unterhaltungswert :wink:

Warum sucht sich der M nicht einfach eine ruhigere Wohnung?

Weil freie und bezahlbare Wohnungen in Gegend von M nicht so reichlich vorhanden sind, dass man ohne weiteres mal umziehen könnte. :frowning:
Deswegen ja die Frage wie man VM beikommen könnte.

vlg MC

Grüsse

Hallo,

Bei der Anmietung war dieser Umstand bekannt und wurde damit
akzeptiert.

Nein, war er nicht. Wohnungsbesichtigung (leere Wohnung) war
an einem Wochenende…

Ungeschickt gemacht, aber die Straße war trotzdem schon da.

Achso, und der VM hat nach über 30 Jahren keine Verpflichtung
bei z.B. „Verschleißerscheinungen“ oder neuen Vorschriften
nachzubessern bzw. zu modernisieren?

Wenn etwas defekt ist, muß das natürlich repariert werden, aber eine Pflicht zum moderniseren gibt es nicht.

Miete ist auch nicht günstiger als im Neubau (3 Jahre alt)
nebenan.

Die Lage ist ja auch nicht besser oder die hatten einfach mehr Verhandlungsgeschick. Im Mietspiegel ist das Alter aber eines der Kriterien, wie hoch die Miete sein darf.

Den Rest habe ich absichtlich ignoriert.

Deswegen ja die Frage wie man VM beikommen könnte.

Da rechtlich wenig gehen dürfte, kann man sich ja z.B. bei der KfW mal umsehen, ob es ein passendes Förderprogramm gibt. Darauf kann man den Vermieter dann ansprechen. Schließlich darf er ja auch einen Teil der Modernisierungskosten auf die Miete umlegen, womit das Ganze dann für ihn vielleicht (auch finanziell) interessant wird.

Cu Rene