HUndehaltung

Hallo erstmal,
heute erzählte mir eine Mutter von folgendem Problem.
Die Tochter ist blind und leicht geistig behindert.Die Familie bewohnt ein freistehendes älteres Mietshaus mit großem Garten.
Es wurde vor Einzug nachgefragt wegen Hundehaltung.Der VM hatte nichts dagegen.es gav auch ein gemeinsames Gespräch über einen Gartenzaun der wegen des Hundes gebaut werden sollte.Der Vermieter hat zugestimmt wenn der Mieter die Kosten selber trägt.Ein Nachbar war bei diesem Gespräch Zeuge wo es eindeutig auch um die Anschaffung eines Hundes ging.
Laut Mietvertrag darf ein Hund nur nach vorheriger Erlaubsnis des VM angeschafft werden.Die Familie hat sie sich ja geholt,nur versäumt das schriftlich zu fixieren.
Nun ist der Hund schon ein halbes Jahr im Haus.Die Anlagen sind so gut,dass er zum Therapiehund ausgebildet werden wird.
Nun hatte die Familie stress mit dem Vermieter,weil er mal wieder unangemeldet im Garten stand.Sonntag Morgens…
Frau bat höflich das in zukunft zu unterlassen.VM meint es sei sein Recht zu gucken wann er will.
Nun flatterte ein Anwaltschreiben ins Haus in dem steht,dass die Familie den Hund binnen 14 Tagen abschaffen muss.Abmahnung mit Androhung der fristlosen kündigung.Angeblich sei der Hund nie genehmigt worden.Es stünde ja auch klar im Mietvertrag,das Hundehaltung nicht erlaubt sei.
Was kann die Familie tun ? Würde in so einem Fall der Nachbar als Zeuge reichen ?
Vielen Dank schonmal

Hallo,

ich würde so einer Familie auf jeden Fall raten, sich beim Mieterverein oder bei einem Anwalt beraten zu lassen.

Der VM darf zum Einen möglicherweise gar nicht so ohne weiteres das Grundstück unangemeldet betreten (Vorgarten auf dem Weg zur Haustür zum Klingeln = OK. Hintenrum im Garten auftauchen = vermutlich weniger OK).

Was den Hund angeht: auf der einen Seite hat die Familie versäumt, sich die Hundehaltung schriftlich genehmigen zu lassen. Was bei mündlichen Zusagen passiert, sieht man ja jetzt - vielleicht wollte der VM einfach nur mitentscheiden oder er wollte keinen Welpen (wegen erhöhter Zerstörungsgefahr). Auf der anderen Seite besteht möglicherweise die Option, dass dieser Hund als Therapie/Blindenführhund o.ä. eingestuft wird, dann kann seine Haltung in einem freistehenden EFH vermutlich nicht verboten werden.

Abschließend noch: Man bekommt ja immer nur eine Seite der Medaille zu sehen, wenn man solche Geschichten erzählt bekommt. Ob der VM so cholerisch ist, dass er aufgrund eines Streits um unangemeldete Besuche gleich so extrem reagiert, oder ob es da noch weitere Faktoren gibt, die wir jetzt nicht kennen …

Gruß,

Myriam

Hallo

zunächst einmal sind auch mündliche Zusagen rechtmäßig, denn die Auflagen, die vom Vermieter gemacht wurden (Zaun etc.) sind ja erfüllt.

Der Rat Mieterbund ist ein guter und gleichzeitig den Nachbarn fragen, ob er das Gespräch bestätigen kann.

Der Vermieter hat kein Recht unangemeldet das Grundstück /Haus zu betreten.

Gruß