Gemeinsamer Mietvertrag

Hallo zusammen!

Mal wie üblich ein fiktiver Fall und dazu passend die Frage: „Was wäre wenn?“
Nehmen wir einmal an, die Situation sähe wie folgt aus:
Zwei Personen, welche auch gut befreundet sind, haben zusammen eine Wohnung angemietet und leben somit zusammen in einer WG, beide zahlen bis auf einen Unterschied von 1€ den selben Mietanteil. Partei A zahlt an Partei B monatlich den entsprechenden Mietanteil und lässt sich dies auch mit einer Unterschrift bestätigen. Partei B zahlt dies dann per Überweisung an den Vermieter.
Nun kommt es zum streit zwischen beiden Parteien, weil Partei B den Mietanteil von Partei A veruntreut hat und auch den eigenen Anteil nicht aufbringen kann. Nehmen wir einmal an das auch noch andere Streitigkeiten zustande gekommen sind. Letztendlich wurde dann doch noch die Miete aufgebracht, und, allerdings mit Verspätung an den Vermieter gezahlt.
Dennoch ist Partei A der Meinung das ein Auszug unumgänglich ist und reicht nach Zustimmung von Partei B beim Vermieter die Kündigung ein, hier auch mit beiden Unterschriften.
Nun ist Partei B möglicherweise etwas Sauer und entzieht sich geziehlt und kommt bei Oma, oder vll den Eltern unter und ist für Partei A nicht zu erreichen, weder schriftlich, telefonisch und auch nicht persönlich!
Partei A benötigt nun vom Vermieter eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung. Da aber im laufenden Monat von Partei B wieder der Mietanteil nicht eingangen ist, verwehrt der Vermieter Partei A diese Bestätigung…

Die „Was wäre wenn Frage“ ist nun: Darf der Vermieter dies, obwohl von Partei A der Mietanteil immer eingegangen ist?..nehmen wir das mal für den Fall an, das beide Parteien gleichberechtigt im Mietvertrag stehen, und keinen getrennten Vertrag haben!

Danke für Eure Meinungen!

Grüße

Die „Was wäre wenn Frage“ ist nun: Darf der Vermieter dies,
obwohl von Partei A der Mietanteil immer eingegangen
ist?..nehmen wir das mal für den Fall an, das beide Parteien
gleichberechtigt im Mietvertrag stehen, und keinen getrennten
Vertrag haben!

Hallo,

er darf es nicht nur, sondern er hat vollkommen recht. Da beide Mieter gleichermaßen gesamtschuldnerisch haften, ist auch A nach wie vor ihm gegenüber Miete schuldig geblieben.

Gruß!

Horst

Hallo!

Danke für deine Antwort, selbiges habe ich mir selber schon gedacht und wollte mir das hier nochmal bestätigen lassen!

Grüße und schönes We!