Hi!
Das Mieterpaar A lebt für 10 Monate in einer Wohnung.
Es waren insgesamt 3 Wohnungen: der Vermieter, ein anderer Mieter B und das Paar A.
Das Paar bekommt für diese 10 Monate eine Nebenkostenabrechnung.
Die Anteile an der Gebäudeversicherung wurde durch die Etagen geteilt, welche die Wohnungen haben. Auch wurde ein Anteil an der Grundsteuer berechnet. Und dann die Pauschalen für Schornstein, Feuerlöscherprüfung ect. Der Müll allerdings wurde nur durch die Personenzahl geteil. Insgesamt sind es neun Personen. Das bedeutet, das Paar A hat den Müll für ein gesamtes Jahr bezahlt, obwohl es nur 10 Monate dort gelebt hat. Genauso wurde dem Paar A keine Rechnungen mitgeschickt, so dass es nachvollziehen könnte, wie teuer das Heizöl beim Einkauf war, oder ob der Schornstein auch gereinigt wurde, während es dort gewohnt hat.
Dürfen die Vermieter das einfach so berechnen? Muss das Paar A bei den Pauschalen alles bezahlen und den kompletten Müll, auch wenn es für ein Jahr berechnet ist, obwohl es, auch laut Abrechnung, nur 10 Monate waren?
Danke für die Hilfe…
Hi!
Das Mieterpaar A lebt für 10 Monate in einer Wohnung.
Es waren insgesamt 3 Wohnungen: der Vermieter, ein anderer
Mieter B und das Paar A.
Das Paar bekommt für diese 10 Monate eine
Nebenkostenabrechnung.
Die Anteile an der Gebäudeversicherung wurde durch die Etagen
geteilt, welche die Wohnungen haben. Auch wurde ein Anteil an
der Grundsteuer berechnet.
Wenn das im MV vereinbart wurde ok. Was heisst durch Etagen?
Die Kosten müssen durch die Gesamt-qm aller Wohnungen geteilt und dann mit den qm der einzelnen Wohnungen multipliziert werden.
Und dann die Pauschalen für
Schornstein, Feuerlöscherprüfung ect. Der Müll allerdings
wurde nur durch die Personenzahl geteil. Insgesamt sind es
neun Personen. Das bedeutet, das Paar A hat den Müll für ein
gesamtes Jahr bezahlt, obwohl es nur 10 Monate dort gelebt
hat. Genauso wurde dem Paar A keine Rechnungen mitgeschickt,
so dass es nachvollziehen könnte, wie teuer das Heizöl beim
Einkauf war, oder ob der Schornstein auch gereinigt wurde,
während es dort gewohnt hat.
Dürfen die Vermieter das einfach so berechnen? Muss das Paar A
bei den Pauschalen alles bezahlen und den kompletten Müll,
auch wenn es für ein Jahr berechnet ist, obwohl es, auch laut
Abrechnung, nur 10 Monate waren?
Danke für die Hilfe…
Was heisst Pauschalen? Haben die Mieter eine monatliche Pauschale gezahlt oder eine Nebenkostenvorauszahlung?
Bei Pauschalen kann nichts mehr nachgefordert werden, bei Vorauszahlungen schon.
Der Abrechnungsmodus wäre Kosten:12 Monate x 10 Monate.
Es sollte erst mal Einspruch eingelegt werden, die NK-Abrechnung (falls berechtigt) sollte berichtigt werden und gleichzeitig die Vorlage der Belege angefordert werden.
Noch Fragen?
Gruß
Hi!
Das Mieterpaar A lebt für 10 Monate in einer Wohnung.
Es waren insgesamt 3 Wohnungen: der Vermieter, ein anderer
Mieter B und das Paar A.
Das Paar bekommt für diese 10 Monate eine
Nebenkostenabrechnung.
Die Anteile an der Gebäudeversicherung wurde durch die Etagen
geteilt, welche die Wohnungen haben. Auch wurde ein Anteil an
der Grundsteuer berechnet.
auch kein Hi,
Wenn das im MV vereinbart wurde ok. Was heisst durch Etagen?
Die Kosten müssen durch die Gesamt-qm aller Wohnungen geteilt
müssen? s. u. des Antworters eigene Berichtigung
und dann mit den qm der einzelnen Wohnungen multipliziert
werden.
Es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart, das nicht gegen eine Regelung verstößt…
Und dann die Pauschalen für
Schornstein, Feuerlöscherprüfung ect. Der Müll allerdings
wurde nur durch die Personenzahl geteil. Insgesamt sind es
neun Personen. Das bedeutet, das Paar A hat den Müll für ein
gesamtes Jahr bezahlt, obwohl es nur 10 Monate dort gelebt
hat. Genauso wurde dem Paar A keine Rechnungen mitgeschickt,
so dass es nachvollziehen könnte, wie teuer das Heizöl beim
Einkauf war, oder ob der Schornstein auch gereinigt wurde,
während es dort gewohnt hat.
Dürfen die Vermieter das einfach so berechnen? Muss das Paar A
bei den Pauschalen alles bezahlen und den kompletten Müll,
auch wenn es für ein Jahr berechnet ist, obwohl es, auch laut
Abrechnung, nur 10 Monate waren?
Danke für die Hilfe…Was heisst Pauschalen? Haben die Mieter eine monatliche
Pauschale gezahlt oder eine Nebenkostenvorauszahlung?Bei Pauschalen kann nichts mehr nachgefordert werden, bei
Vorauszahlungen schon.
sehe ich genauso
Der Abrechnungsmodus wäre Kosten:12 Monate x 10 Monate.
Wenn denn Abrechnung vereinbart wurde…
Es sollte erst mal Einspruch eingelegt werden,
Wenn denn überhaupt eine NKVorauszahlung vereinbart wurde…
die
NK-Abrechnung (falls berechtigt) sollte berichtigt werden und
gleichzeitig die Vorlage der Belege angefordert werden.
Die Belege brauchen nur an der alten Mieteradresse zur Einsichtnahme zu einem vereinbarten Termin pünktlich vorgezeit werden.
Noch Fragen?
Bei dieser Antwort fallt mir nix mehr ein 
Die Antworten dieses Posters waren bislang viel besser…
vielleicht lag es an Zeitmangel.
vlb MC