Hallo Forum!
Hoffe mir kann einer fundierten Rat/Info geben.
Folgender angenommener Fall:
Mehrfamilienhaus mit 9 Parteien. Haus hat einen Obejakttarif für 9 Haushalte. Ein Mieter möchte sich nun die Kabelgebühren in Höhe von 8,75€/Monat/Haushalt, welche über die Nebenkosten abgerechnet werden, nicht mehr zahlen. Begründung hierfür ist, das er keinen Fernseher besitzt und dies aber auch schon vor über 2 Jahren beim Einzug gesagt hat. Miter besteht nun darauf das die Kabelgebühren nicht mehr durch 9 Parteien, sondern durch die restlichen 8 Parteien getragen wird.
Hat der Mieter hier irgendwelche Rechte dies durchzusetzen? Wenn ja, auf welcher Grundlage beruhen diese.
Ich bin der Meinung das der Mieter hier auf jeden Fall diese Kosten tragen muß, da der Kabelanschluß bestandteil der Wohunung ist.
Man muß dazu sagen, das der Mieter der Meinung ist, das die Nebenkosten, Kosten sind auf die er durch sein Verhalten selbst einwirken kann. Auch dies ist ja so nicht Richtig, da die Nebenkosten zwar zum größten Teil Aus Heizung+Wasserbedarf bestehen, aber zum danderen auch aus Versicherungen, Hausmeisterkosten, Kabelgebühren etc. auf welche der Mieter keinen EInfluß hat.
Wäre dankbar wenn mir jemand hier helfen könnte und freue mich schon auf viele Rückmeldungen.
Gruß
Harry