Nebenkosten - Kabelfernsehen

Hallo Forum!

Hoffe mir kann einer fundierten Rat/Info geben.

Folgender angenommener Fall:

Mehrfamilienhaus mit 9 Parteien. Haus hat einen Obejakttarif für 9 Haushalte. Ein Mieter möchte sich nun die Kabelgebühren in Höhe von 8,75€/Monat/Haushalt, welche über die Nebenkosten abgerechnet werden, nicht mehr zahlen. Begründung hierfür ist, das er keinen Fernseher besitzt und dies aber auch schon vor über 2 Jahren beim Einzug gesagt hat. Miter besteht nun darauf das die Kabelgebühren nicht mehr durch 9 Parteien, sondern durch die restlichen 8 Parteien getragen wird.

Hat der Mieter hier irgendwelche Rechte dies durchzusetzen? Wenn ja, auf welcher Grundlage beruhen diese.

Ich bin der Meinung das der Mieter hier auf jeden Fall diese Kosten tragen muß, da der Kabelanschluß bestandteil der Wohunung ist.

Man muß dazu sagen, das der Mieter der Meinung ist, das die Nebenkosten, Kosten sind auf die er durch sein Verhalten selbst einwirken kann. Auch dies ist ja so nicht Richtig, da die Nebenkosten zwar zum größten Teil Aus Heizung+Wasserbedarf bestehen, aber zum danderen auch aus Versicherungen, Hausmeisterkosten, Kabelgebühren etc. auf welche der Mieter keinen EInfluß hat.

Wäre dankbar wenn mir jemand hier helfen könnte und freue mich schon auf viele Rückmeldungen.

Gruß

Harry

Hallo

der Mieter kann selbst bestimmen ob er Kabel haben will oder nicht.
Man kann in diesem Fall der Kabelgesellschaft mitteilen, dass Mieter X keinen Anschluss will, dieser wird dann gesperrt und die Kosten für die Allgemeinheit dürften sich ggf. verringern.

Gruß

Hi,

Folgender angenommener Fall:

Mehrfamilienhaus mit 9 Parteien. Haus hat einen Obejakttarif

Was für einen Tarif?

für 9 Haushalte. Ein Mieter möchte sich nun die Kabelgebühren
in Höhe von 8,75€/Monat/Haushalt, welche über die Nebenkosten
abgerechnet werden, nicht mehr zahlen.

Dann sollte der M bzw. VM in seinen Mietvertrag nachschauen, ob der M sich verpflichtet hat, sich an einen Sammelkabelanschluß des Hauses zu beteiligen.

Begründung hierfür ist,
das er keinen Fernseher besitzt und dies aber auch schon vor
über 2 Jahren beim Einzug gesagt hat.

Wurde darüber eine Vereinbarung getroffen? Mal so sagen hilft offensichtlich nicht.

Miter besteht nun darauf
das die Kabelgebühren nicht mehr durch 9 Parteien, sondern
durch die restlichen 8 Parteien getragen wird.

Hat er denn die Handhabe, zB keine Vereinbarung darüber?

Hat der Mieter hier irgendwelche Rechte dies durchzusetzen?
Wenn ja, auf welcher Grundlage beruhen diese.

Wenn im Mietvertrag keine Beteiligung am Sammelanschluß vereinbart wurde, braucht dieser M auch nicht dafür zu bezahlen. Jeder Richter würde dies gegen Gebühr bestätigen. BGB sounso, mal im BGB unter Vertag im Stichwortverzeichnis hinten dran stöbern…

Ich bin der Meinung das der Mieter hier auf jeden Fall diese
Kosten tragen muß, da der Kabelanschluß bestandteil der
Wohunung ist.

Der Kabelanschluss gehört der Firma, diese kann einzelne Bezieher abklemmen. Also ist diser Bestandteil temporär. Die Dosen können sonstwen gehören, diese sind für den Empfangsvertrag nicht so wichtig.

Man muß dazu sagen, das der Mieter der Meinung ist, das die
Nebenkosten, Kosten sind auf die er durch sein Verhalten
selbst einwirken kann.

In der BRD gilt Meinungsfreiheit. Das Umstimmen kann auch getrost ein Richter versuchen…

Auch dies ist ja so nicht Richtig, da
die Nebenkosten zwar zum größten Teil Aus Heizung+Wasserbedarf
bestehen, aber zum danderen auch aus Versicherungen,
Hausmeisterkosten, Kabelgebühren etc. auf welche der Mieter
keinen EInfluß hat.

Soistes, manchmal hilft es den M zum Mieterverein zu schicken, die übernehmen dann die Erklärungsarbeit…

Wäre dankbar wenn mir jemand hier helfen könnte und freue mich
schon auf viele Rückmeldungen.

vlg MC