Kann Vermieter Balkonverkleidung vorschreiben?

Hallo,
mich würde mal interessieren ob der Vermieter, wenn nichts schriftlich im Vertrag festgehalten ist, die Balkonverkleidung vorschreiben kann.

Wir haben an unserem Balkon Schilfmatten. Nun haben die Eigentümer beschlossen „gefällt uns nicht!“

Vor 2 Tagen kam ein Brief mit der gewünschten Verkleidung. Es soll gelb-weiß gestreifter Stoff sein, der Saum 3 cm …
Kosten 186 €.

Danke für eure Antworten
Schöne Grüße von Reni

Es kommt darauf an, ob die Balkonverkleidung von Aussen sichtbar ist. Wenn es die Optik der Fassade beeinträchtigt, hat der Vermieter einen Anspruch auf Unterlassung. Für ein einheitliches Erscheinungsbild der Fassade kann er daher Art und Umfang der Balkonverkleidung festschreiben. Der Vermieter hat nur dann keinen Anspruch, wenn die Verkleidung nicht über das Geländer schaut und von aussen nicht sichtbar ist.

Hallo,

Auch so!

mich würde mal interessieren ob der Vermieter, wenn nichts
schriftlich im Vertrag festgehalten ist, die Balkonverkleidung
vorschreiben kann.

Jeder kann, meiner Meinung nach, seinen mitgemieteten Balkon nach eigenem Geschmack gestalten.

Wir haben an unserem Balkon Schilfmatten. Nun haben die
Eigentümer beschlossen „gefällt uns nicht!“

Solange diese Matten nicht fest montiert wurden und jederzeit wieder spurlos entfernbar sind, kann es dem Mieter wurscht sein, was dem VM gefällt und was nicht!

Vor 2 Tagen kam ein Brief mit der gewünschten Verkleidung. Es
soll gelb-weiß gestreifter Stoff sein, der Saum 3 cm …
Kosten 186 €.

Kann der VM ja bezahlen!

Danke für eure Antworten
Schöne Grüße von Reni

Andreas

Die Verkleidung ist sichtbar, da nur ein Geländer mit Stäben montiert ist.
Na dann werd ich halt nichts dran machen. Können sie sich unsere schöne Unterwäsche beim Trocknen anschauen! Und das, was dann noch so schönes mal drauf steht!

Trotzdem vielen, lieben Dank!

Reni