hallo,
kann mir jemand sagen, ob der vermieter gesetzlich verpflichtet ist eine nebenkostenabrechnung zu erstellen?
der vermieter hat bis dato noch nichts in sachen abrechnung verlauten lassen und die mieterin denkt, dass sie geld zurück erhält.
sie zahlt 100,- nebenkosten bei einer 60 m² wohung, in der sie alleine lebt.
bin dankbar für alle tipps.
liebe grüße
Hallo,
die Pflicht des Vermieters, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen, ergibt sich nicht aus dem Gesetz, sondern aus dem Mietvertrag. Der (praxisferne) gesetzliche Regelfall ist, dass es gar keine Nebenkosten gibt, sondern alles mit der Miete abgegolten ist. Abweichung nur bei vertraglicher Vereinbarung. Also nachschauen, was im Mietvertrag steht.
Gruß
Hallo
m.E. muss der Vermieter eine Nebenkostenabrechnung erstellen wenn dafür Vorauszahlungen geleistet werden.
Bei Pauschalen besteht keine Pflicht, das ist dann alles abgegolten.
Gruß
danke euch zweien, dann wird die mieterin mal im vertrag nachschauen.