Guten Tag liebe Experten,
vielleicht weiß jemand zu meiner Frage Rat ?
Nehmen wir allso mal an folgendes wäre passiert:
Die Nebenkostenabrechnung wird im Jan. 2009 für das Jahr 2008 an den Mieter gegeben.
Die geforderte Nachzahlung wird auch nach mehreren mündlichen und schriftlichen Aufforderungen nicht gezahlt, ebenso wird die neu zu zahlende Nebenkostenpauschale nicht überwiesen.
Schriftlich wurde Zahlungsfrist von 8 Tagen mit Androhung von Anwalt geschickt.
Nun, nach fast 4 Monaten bemängelt Mieter die Abrechnung des Wassers.
Kann er die Abrechnung nach so langer Zeit noch bemängeln ?
Könnte man auch noch eine neue Abrechnung anfertigen weil der Vermieter einen Punkt vergessen hat zu berechnen ?
Danke für Ihre / Eure Antworten
Bin mal gespannt ob sich jemand meldet, schönes Wochenende noch
Hallo
grundsätzlich hat der Mieter eine gewisse Zeit um die Abrechnung zu prüfen, dies sollte eigentlich innerhalb 4 Wochen nach Zugang möglich sein.
Sollte der Einspruch des Mieters hinsichtlich Wasserabrechnung richtig sein, sollte der VM dies schnellstmöglich korrigieren. Dies kann man dem Mieter mitteilen und unter Wahrung einer letzten Frist mit einem Mahnbescheid (falls Mahnungen vorausgegangen sind) „drohen“ (und dann auch tun).
Eine nachträgliche Korrektur zugunsten des VM ist leider nicht möglich.
Gruß
Nun, nach fast 4 Monaten bemängelt Mieter die Abrechnung des
Wassers.
Kann er die Abrechnung nach so langer Zeit noch bemängeln ?
Hallo,
natürlich kann der Mieter nach vier Monaten noch bemängeln. Er hat sogar zwölf Monate Zeit, die Abrechnung zu prüfen.
Allerdings ist er bereits nach 30 Tagen in Verzug mit der Zahlung gewesen. Und nur, weil er etwas bemängelt, heißt das ja nicht automatisch, dass er auch Recht hat.
Aus Sicht des Mieters wäre es also ratsam, wenigstens die unstreitigen Beträge schnellstens zu zahlen und aus Sicht des Vermieters, die vermuteten Falschberechnungen zu erklären.
Stellen sich beide stur, muss es vermutlich vor Gericht bewiesen werden.
Gruß!
Horst