Mietwohnung-Katzen

Hallo,in einem großen Einfamilienhaus leben der Mieter und der Vermieter(V).Der Mieter (M) wohnt unten in der Einliegerwohnung,der Vermieter oben.Der M hat sich bis jetzt sehr schlampig verhalten, die Wohnung verwohnt und hält sich nicht an Absprachen.
Schlimmer ist jetzt seine Katzenhaltung.
Es beginnt in der Wohnung des V zu stinken.Der Geruch zieht durch den Flur von der unteren in die obere Wohnung.
Der M wurde schon wegen mehreren Differenzen vom V ermahnt.
Was kann man jetzt machen?Die Katzenhaltung verbieten?Frist zur Verbesserung des Geruches setzen?
Oder einen Schlußstrich ziehen und dem M kündigen?Es tut mir eigentlich leid um das Pärchen,die haben nicht viel Geld und ich wollte helfen.Wir haben den beiden sehr geholfen,aber es kommt nichts zurück…
Danke für euere Antworten

Hi,

Der M hat sich bis jetzt
sehr schlampig verhalten,

Das ist nicht strafbar. Erst wenn der Kammerjäger kommen muss kann der Schaden in Rechnung gestellt werden. Von Vorteil ist, wenn eine Kaution zu Kostenbegleichung vorhanden ist.

die Wohnung verwohnt

Verwohnt ist ein dehnbarer Begriff. Abnutzung durch wohnen ist ausdrücklich bei einer Mietwohnung vorgesehen. Dafür gibt es ja das Geld.

und hält sich
nicht an Absprachen.

Sowas kann schon mal vorkommmen. Wenn diese Absprachen nicht als verbindlich schriftlich beiderseitig vereinbart wurden, wird es mit den beweisen schwierig. Strafbar ist sowas imho nicht.

Schlimmer ist jetzt seine Katzenhaltung.

Ist eine Katzenhaltung vom VM erlaubt worden, wenn ja wieviele?

Es beginnt in der Wohnung des V zu stinken.

Stinken ist auch ein dehnbarer Begriff…
damit läßt sich kaum kein Richter beeindrucken, leider.

Der Geruch zieht
durch den Flur von der unteren in die obere Wohnung.

Dann sollte der VM die Wohnung besser gegen Zugluft von unten isolieren.

Der M wurde schon wegen mehreren Differenzen vom V ermahnt.

Nicht ermahnen, sonderen der Begriff heißt (schriftliche) Abmahnung für…
Bei Nichtbefolgen wird darauf eine fristlose Kündigung erfolgen können, das auch gleich mitteilen…

Was kann man jetzt machen?

Bei unerlaubter Haltung von mehreren Katzen die Reduzierung auf eine Katze verlangen. Den Gestank mit Duftwasser begegnen, :wink:
oder die Mietwohnung abdichten. Sollen sie doch ihren eigenen Mief einatmen :wink:

Das Ermahnen als Abmahnung neu formulieren und zustellen, unter Zeugen in den Briefkasten einwerfen. Jeden verschiedenen Vertragsbruch einzelnt Abmahnen. Eine zweite Abmahnung für dasselbe Fehlverahlten braucht nicht mehr erfolgen, die fristlose Kündigung reicht dann aus.

Die Katzenhaltung verbieten?Frist
zur Verbesserung des Geruches setzen?

s. o.

Oder einen Schlußstrich ziehen und dem M kündigen?

Wäre hier aus möglich, da nur eine Einliegerwohnung vorliegt. Die Kündgungfrist ist imho 9 Monate zum Monatschluss.

Es tut mir
eigentlich leid um das Pärchen,die haben nicht viel Geld und
ich wollte helfen.

Ja, das Helfersyndrom wird oft ausgenutzt.

Wir haben den beiden sehr geholfen,aber es
kommt nichts zurück…

Das kommt schon mal vor, ist aber nicht immer so, aber leider zu selten als das man sich darauf verlassen sollte.

vlg MC

PS: Der V sollte sich ein Grundwissen über Vermietung aneignen. Für die Durchfühung einer fristlosen bzw. (hilfweise) fristgerechten Kündigung wäre bei dem Wissenstand des V eine fachliche Hilfe sehr zu empfehlen.