Mieter M möchte für 3 Wochen in Urlaub fahren. Das hat er auch seinem Vermieter V mitgeteilt. Am Abflugtag - unmittelbar vor der Abfahrt - findet er im Postkasten einen Zettel V’s vor, in dem dieser Forderungen stellt und zudem darauf hinweist, dass er in der Abwesenheit den Balkon neu fliesen wird. Selbstredend wäre dann der Vermieter nicht erreichbar und auch keine Zeit mehr, einen Widerspruch aufzusetzen.
Frage: Stellt das Betreten des Balkons durch den Vermieter oder durch die Fliesenleger einen Hausfriedensbruch dar?
Frage: Stellt das Betreten des Balkons durch den Vermieter oder durch die Fliesenleger einen Hausfriedensbruch dar, wenn das Ankündigungsschreiben nicht bei M angekommen ist oder es keines gegeben hätte?
Frage: Muss man die Forderungen, die dort gestellt wurden, bereits in der Abwesenheit einhalten?
Mieter M möchte für 3 Wochen in Urlaub fahren. Das hat er auch
seinem Vermieter V mitgeteilt. Am Abflugtag - unmittelbar vor
der Abfahrt - findet er im Postkasten einen Zettel V’s vor, in
dem dieser Forderungen stellt und zudem darauf hinweist, dass
er in der Abwesenheit den Balkon neu fliesen wird.
Selbstredend wäre dann der Vermieter nicht erreichbar und auch
keine Zeit mehr, einen Widerspruch aufzusetzen.
Frage: Stellt das Betreten des Balkons durch den Vermieter
oder durch die Fliesenleger einen Hausfriedensbruch dar?
Da M die Miete zahlt und der Besitzer der Wohnung ist, würde es einen Hausfriedensbruch darstellen, wenn er nicht damit einverstanden wäre.
Frage: Stellt das Betreten des Balkons durch den Vermieter
oder durch die Fliesenleger einen Hausfriedensbruch dar, wenn
das Ankündigungsschreiben nicht bei M angekommen ist oder es
keines gegeben hätte?
Nur weil das Betreten angekündigt wurde, wäre es noch lange nicht erlaubt. Der Mieter müsste damit einverstanden sein, sonst wäre es Hausfriedensbruch!
Frage: Muss man die Forderungen, die dort gestellt wurden,
bereits in der Abwesenheit einhalten?
Welche Forderungen denn???
Wenn der Vermieter über die Abwesenheit des Mieters informiert wäre und nun etwas verlangen würde, was der Mieter in seiner Abwesenheit gar nicht erfüllen könnte, dann wäre das doch ne abgekartete Sache.
Darauf würde ich mich nicht einlassen als Mieter.
Mieter M möchte für 3 Wochen in Urlaub fahren. Das hat er auch
seinem Vermieter V mitgeteilt. Am Abflugtag - unmittelbar vor
der Abfahrt - findet er im Postkasten einen Zettel V’s vor, in
dem dieser Forderungen stellt und zudem darauf hinweist, dass
er in der Abwesenheit den Balkon neu fliesen wird.
Ist dem ein Begründung beigelegt?
Selbstredend wäre dann der Vermieter nicht erreichbar und auch
keine Zeit mehr, einen Widerspruch aufzusetzen.
Ein Widerspruch könnte ganz kurz ausfallen…
Frage: Stellt das Betreten des Balkons durch den Vermieter
oder durch die Fliesenleger einen Hausfriedensbruch dar?
Jein:
Da M die Miete zahlt und der Besitzer der Wohnung ist, würde
es einen Hausfriedensbruch darstellen, wenn er nicht damit
einverstanden wäre.
Es sei denn aus dringlichen Gründen muss Schaden abgewendet werden.
Frage: Stellt das Betreten des Balkons durch den Vermieter
oder durch die Fliesenleger einen Hausfriedensbruch dar, wenn
das Ankündigungsschreiben nicht bei M angekommen ist oder es
keines gegeben hätte?
Nur weil das Betreten angekündigt wurde, wäre es noch lange
nicht erlaubt. Der Mieter müsste damit einverstanden sein,
sonst wäre es Hausfriedensbruch!
Hmm, s. o.
Dann gibt es noch Gefahr im Verzuge, bei zB losen Teilen, hier wohl nicht gegeben.
Frage: Muss man die Forderungen, die dort gestellt wurden,
bereits in der Abwesenheit einhalten?
Eingehalten muss gar nichts, sondern ggf. nur die Konsequenzen getragen werden. Die könnten sich auch mal so darsellen, dass der M etwas möchte und der VM ist stur. Dann aber nicht beleidigt sein und schimpfen auf…
Besonders beim Auszug wird gern vom VM Großzügigkeit erwartet…
Welche Forderungen denn???
Wenn der Vermieter über die Abwesenheit des Mieters informiert
wäre und nun etwas verlangen würde, was der Mieter in seiner
Abwesenheit gar nicht erfüllen könnte, dann wäre das doch ne
abgekartete Sache.
???
Darauf würde ich mich nicht einlassen als Mieter.
Auf welche Karten?
vlg MC
PS: Sind die Fliesen auf dem Balkon für den M von Vorteil? Kosten die dem M etwas?
Wenn nicht, warum möchte der M bei den Arbeiten zugegen sein und die Baumaßnahmen geniessen?
btw Vielleicht wollte der VM den M die Baumaßnahmen als Unanehmlichkeit ersparen.