Hallo,
kennt sich jemand aus, ob die Privatsphäre im Badezimmer / Toilette gewährleistet sein muss - sprich, ob der Vermieter für die Funktionsfähigkeit des Türschlosses verantwortlich ist?
Viele Grüße,
Birthe
Hallo,
kennt sich jemand aus, ob die Privatsphäre im Badezimmer / Toilette gewährleistet sein muss - sprich, ob der Vermieter für die Funktionsfähigkeit des Türschlosses verantwortlich ist?
Viele Grüße,
Birthe
Hi
kennt sich jemand aus, ob die Privatsphäre im Badezimmer /
Toilette gewährleistet sein muss - sprich, ob der Vermieter
für die Funktionsfähigkeit des Türschlosses verantwortlich
ist?
ist das Badezimmer/Toilette denn außerhalb der Wohnung?
Wenn ja, dann würde ich schon sagen, daß der Vermieter dafür sorgen muß, daß der Raum auch verschlossen werden kann, weil ja sonst jeder der das Haus betritt auch diesen Raum betreten könnte.
Innerhalb der Wohnung würde ich das eher verneinen. Schon alleine deshalb, weil ich einige Wohnungen kenne bei denen man das Bad/Toilette mangels Schloß gar nicht abschließen kann und ich noch nie gehört habe, daß jemand deswegen zum Richter/Mieterschutz gegangen wäre.Obwohl da Mieter dabei waren, die jede Kleinigkeit zu nutzen versuchten die Miete zu drücken.
Gruß
Edith
wenn Mangel bei Einzug nicht bekannt, dann u.U.
Wahrscheinlicher, dass das Mieter Y selber zahlen muss
( Kleinreparaturen )
Die Nichtabschließbarkeit des Badezimmers stellt keine wesentliche Gebrauchsbeeinträchtigung der Mietsache dar. Ein Mietmangel liegt nicht vor, damit ist auch keine Mietminderung möglich.
Vielen Dank für eure Antworten!
Ich habe mich inzwischen schlau gemacht - angreifbar ist hier insbesondere die Tatsache, dass der Mangel, der augenscheinlich nicht erkennbar ist (Schloss vorhanden, aber nicht funktionstüchtig) verschwiegen wurde.
Viele Grüße und nochmal herzlichen Dank!