Einzug des Partners ohne Mietvertrag

Gesetzter Fall:
Frau Meier ( erfundener Name ) und Herr Kunz ( erfundener Namer ) sind seit geraumer Zeit ein Paar.
Frau Meier ist Auszubildende. Herr Kunz beruftstätig.
Frau Meier lebte lange Zeit allein in ihrer eigenen Wohnung.
Später entschloss sie sich in die Wohnung des Herrn Kunz zu ziehen.
Motive von Frau Meier seien diese gewesen:
Kostensenkung der Miete langfristig für beide Parteien
sowie von ihrem Anteil die angelaufenen Mietschulden des Partners zu begleichen.( Herr Kunz sei vorher nicht berufstätig gewesen )
Bevor Herr Kunz wegen einer Räumungsklage aus der Wohnung geflogen wäre, rief sie Herrn Kunz Vermieter an.
Die Einverständniserklärung zum Einzug hätte sie vom VM. Sie verstünde sich gut mit diesem.
In diesem Beispiel lebt sie nun auch mit Herrn Kunz zusammen.
Einen Mietvertrag hätte die Frau nicht abschließen wollen, weil sie jung ist und Herrn Kunz nicht hundertprozentig vertrauen möchte, dass dieser seinen Verpflichtungen nachkäme. Im Zweifelsfall möchte sie nicht für Unvermögen des Herrn Kunz haften.
Könnte Frau Meier ohne Probleme und Kündigung ausziehen.
Sie hätte in diesem Beispiel ja auch keinen Mietvertrag abgeschlossen?

Könnte Frau Meier ohne Probleme und Kündigung ausziehen.
Sie hätte in diesem Beispiel ja auch keinen Mietvertrag
abgeschlossen?

aber sicher

Danke schon mal an dieser Stelle

auch kein Hi,

siehe mal 5 Threats weiter unten.:

Re^2: Diskriminierung v. Mietern d. EigentVers. mö (Mc Leo, 10.4.2009 18

Also ist es imho nicht egal wie hier eine Miete übergeben wird etc.

vlg MC