Ich kenne die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung einer Wohnung durch den Vermieter: Selbstnutzung, nicht gezahlte Miete, unzumutbarkeit des Mietverhältnisses.
Folgender Fall: A wohnt in der Wohnung des B in Stadt C. Da A ein Querulant ist (der dem Vermieter einen Untermietzuschlag nicht zahlt, da er diesen für unrechtens empfindet), möchte der B dem A kündigen. Einen ausserordentlichen Kündigungsgrund findet B hierfür nicht, er überlegt nun ob er nicht den Weg der ordentlichen Kündigung gehen kann und fragt um Rat. Angstvoll erinnert er sich an die Mietnomaden, die der Vermieter einfach nicht aus der Wohnung bekam, erinnert sich aber von der Möglichkeit der fristgerechten, ordentlichen Kündigung und fragt sich nun, welche Aussage stimmt - kann er den A aus der Wohnung bekommen?