Hallo,
gibt es für normale Mietwohnungen gesetzlich vorgegebene Kündigungsfristen? Oder müssen diese in jedem Fall im Mietvertrag aufgeführt werden?
Also zB Kündigung zum übernächsten Monat und so weiter?
Grüße
Bleihand
Hallo,
gibt es für normale Mietwohnungen gesetzlich vorgegebene Kündigungsfristen? Oder müssen diese in jedem Fall im Mietvertrag aufgeführt werden?
Also zB Kündigung zum übernächsten Monat und so weiter?
Grüße
Bleihand
Hallo Bleihand,
gibt es für normale Mietwohnungen gesetzlich vorgegebene
Kündigungsfristen? Oder müssen diese in jedem Fall im
Mietvertrag aufgeführt werden?
Normalerweise gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten - egal, ob sie nun im (Standard-)Mietvertrag steht oder nicht.
Wenn man länger in einer Wohnung wohnt, verlängert sich diese. Da muss man aber mindestens 5 Jahre dort wohnen.
Aber man kann natürlich im Mietvertrag andere Kündigungsfristen vereinbaren, wenn man möchte, z.B. eine Kündigungsfrist von einem Monat. Das macht z.B. bei einer möblierten Wohnung Sinn, in der man sich ja nicht für alle Ewigkeit einrichtet, sondern die ohnehin eine Übergangslösung darstellt.
Beantwortet das deine Frage?
Schöne Grüße
Petra
Ja im Grundsatz schon. In meinem Mietvertrag wird nur auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen. Gibts diese Kündigungsfrsit denn wirklich als Gesetzestext und wenn ja, wo kann ich diesen nachlesen?
Danke schonmal!
Ja im Grundsatz schon. In meinem Mietvertrag wird nur auf die
gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen. Gibts diese
Kündigungsfrsit denn wirklich als Gesetzestext und wenn ja, wo
kann ich diesen nachlesen?
BGB § 573c
Und damit du nicht noch Herrn Google fragen musst:
http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html
Gruß
S.J.