Nutzerwechselgebühr bei Fernwärmevertragen

Von: , Frage gestellt am Do, 16. Apr 2009

Hallo liebe Experten,

ursprünglich habe ich in das Brett Allgemeine Rechtsfragen geschrieben, aber da fühlt sich wohl keiner angesprochen. Vllt. hab ich ja hier mehr glück. Es betrifft ja indirekt auch das Mietrecht.

Der BGH hat in einer Leitsatzentscheidung entschieden, dass für die (Heizungs-)Zwischenablesung keine Kosten in Form einer Nutzerwechselgebühr berechnet werden dürfen (BGH, Urt. v. 14.11. 2007 - VIII ZR 19/07 - WuM 2008, 85).

Wie sieht es eigentlich bei Fernwärmeverträgen aus? Vorausgesetzt, eine Nutzerwechselgebühr ist nicht vertraglich vereinbart, kann diese dem Kunden hier übergewälzt werden oder kann hier die Entscheidung analog angewendet werden? Würd mich mal interessieren.

Gruß, Mathias

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Nutzerwechselgebühr bei Fernwärmevertragen

    Meine Meinung: ...
    Vorausgesetzt, eine Nutzerwechselgebühr ist nicht vertraglich
    vereinbart ...
    Nicht vereinbart -> kein Anspruch.

    Grüße

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