Hallo Zusammen,
kann man einem Mieter fristlos kündigen, wenn offene Mietschulden von Juni 20008, die gesamte Miete von Dezember 2008 und die Heizkostennachzahlung von 2008 bis jetzt noch nicht bezahlt worden sind? Er hat bereits im Januar 2009 eine Abmahnung erhalten, in der steht, dass er seine Schulden bis April zu begleichen hat.
Wenn ja, was ist dabei zu beachten bzw. was sollte man jetzt tun.
Gruß
Freddy
Hallo,
ich muss noch hinzufügen, dass die Heizkostenabrechnung von 2007 ist und der Mieter sie im April 2008 erhalten hat und bist jetzt noch bezahlt hat.
Gruß
Freddy
Hallo
kann man einem Mieter fristlos kündigen, wenn offene
Mietschulden von Juni 20008, die gesamte Miete von Dezember
2008 und die Heizkostennachzahlung von 2008 bis jetzt noch
nicht bezahlt worden sind?
Nein.
Außerordentlich Kündigung aus wichtigem Grund:
http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html
Dort heißt es:
„) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter
…für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder
in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.“
Die ausstehende Nebenkostenabrechnung ist davon nicht erfasst, sondern nur die reine Miete.
Er hat bereits im Januar 2009 eine
Abmahnung erhalten, in der steht, dass er seine Schulden bis
April zu begleichen hat.
Wenn ja, was ist dabei zu beachten bzw. was sollte man jetzt
tun.
Mahnbescheid für die ausstehenden Zahlungen beim Amtsgericht beantragen:
http://www.misterinfo.de/071017/mahnbescheid-beantragen
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
Der Vermieter sollte sich ausserdem überlegen in einen Eigentümerverein zu gehen wie zB:
http://www.haus-und-grund.net/index.html
Gruß
Maja