Eigenbedarf für Mieter?

hallo!

nehmen wir an, es gibt ein 2 familienhaus in dem im erdgeschoss eine abgeschlossene wohnung ist und im dachgeschoss ebenfalls. nun befindet sich im treppenhaus des dachgeschosses noch ein separates zimmer, welches eigentlich zur oberen wohnung gehört.
dieses zimmer wurde aber vom oberen mieter nicht benötigt und somit dem unterem mieter vor jahren als gästezimmer zur verfügung gestellt.
der eg-mieter zahlt dem eigentümer dementsprechend mehr miete.

jetzt ist es so, dass die dg-mieter nachwuchs bekommen haben und das zimmer sehr wohl wieder brauchen könnten.
es wurde auch schon mal beim eg-mieter angefragt, aber er möchte das zimmer behalten (wohl spekulierend, dass die oberen mieter dann ausziehen und er die komplette wohnung bekommt).

wie sich herausgestellt hat, wird das zimmer inzwischen auch nicht mehr als wohnraum sondern gewerblich genutzt (ohne wissen des eigentümers, also ohne erlaubnis).

der eigentümer möchte generell das zimmer wieder zur oberen wohnung schlagen, meint aber es gebe keine rechtliche möglichkeit ausser dem guten willen der nachbarn.

ist das so oder hat man irgendwie eine chance?

vielen dank und viele grüße
whitby

hallo!

Hallo

nehmen wir an, es gibt ein 2 familienhaus in dem im
erdgeschoss eine abgeschlossene wohnung ist und im
dachgeschoss ebenfalls. nun befindet sich im treppenhaus des
dachgeschosses noch ein separates zimmer, welches eigentlich
zur oberen wohnung gehört.
dieses zimmer wurde aber vom oberen mieter nicht benötigt und
somit dem unterem mieter vor jahren als gästezimmer zur
verfügung gestellt.
der eg-mieter zahlt dem eigentümer dementsprechend mehr miete.

Wurde das schriftlich vereinbart, gibt es hierzu einen Vertrag?

jetzt ist es so, dass die dg-mieter nachwuchs bekommen haben
und das zimmer sehr wohl wieder brauchen könnten.
es wurde auch schon mal beim eg-mieter angefragt, aber er
möchte das zimmer behalten (wohl spekulierend, dass die oberen
mieter dann ausziehen und er die komplette wohnung bekommt).

wie sich herausgestellt hat, wird das zimmer inzwischen auch
nicht mehr als wohnraum sondern gewerblich genutzt (ohne
wissen des eigentümers, also ohne erlaubnis).

Was für ein Gewerbe, was wird da betrieben?

der eigentümer möchte generell das zimmer wieder zur oberen
wohnung schlagen, meint aber es gebe keine rechtliche
möglichkeit ausser dem guten willen der nachbarn.

Wie wurden die Wohnungen vermietet, vermutlich so wie die Aufteilung es vorsieht. Hatte der VM Kenntnis über die Untervermietung?

ist das so oder hat man irgendwie eine chance?

vielen dank und viele grüße
whitby

Grüße

Wurde das schriftlich vereinbart, gibt es hierzu einen
Vertrag?

es gibt einen mietvertrag für die untere wohnung. ob das zimmer da separat aufgeführt ist ist dem oberen mieter nicht bekannt.
der obere mieter hat gar keinen mietvertrag.

Was für ein Gewerbe, was wird da betrieben?

anscheinend wird da ware gelagert und verpackt, die über online auktionshäuser verkauft werden.

Wie wurden die Wohnungen vermietet, vermutlich so wie die
Aufteilung es vorsieht. Hatte der VM Kenntnis über die
Untervermietung?

ja, die wohnung wurde damals mit nutzung des oberen zimmers als gästezimmer vermietet, da der obere mieter ja verzichtet hat. wie schon oben erwähnt: ob das zimmer separat im mietvertrag erwähnt ist, ist nicht bekannt, kann aber evtl. beim eigentümer erfragt werden.

Hallo,

ohne Mietvertrag für den oberen Mieter ist die Beanspruchung des Zimmers ohnehin nicht möglich.
Sollte ein Mietvertrag bestehen, so hätter der Mieter auch keinen Anspruch auf das Zimmer, da dieses nicht im Vertragsumfang genannt ist.

Dass der eg Mieter diesen Raum als Lager benutzt ist noch nicht unbedingt eine gewerbliche Nutzung. Hier kommt es stark darauf an, in wie weit das Lager dem dahinter stehenden Gewerbe zuzurechnen ist.

Einen Eigenbedarf für Mieter kann es nicht geben, da der Mieter nicht Eigentümer des Hauses ist. Für die Mietparteien gilt das Nutzungsrecht nur im vereinbarten Umfang.

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Besser hätte ich es auch nicht schreiben können…

Grüße

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Hi,

der eigentümer möchte generell das zimmer wieder zur oberen
wohnung schlagen, meint aber es gebe keine rechtliche
möglichkeit ausser dem guten willen der nachbarn.

ist das so oder hat man irgendwie eine chance?

ich habe das richtig verstanden: der Vermieter hat die untere Wohnung incl. des Zimmers vermietet, der untere Mieter zahlt etwas mehr. Der obere Mieter hat nur einen mündlichen Mietvertrag und die obere Wohnung ohne das Extrazimmer gemietet?
Dann ist es egal, ob das Zimmer im Vertrag mit dem unteren Mieter extra erwähnt ist oder nicht. Auch die Nutzung geht nur den VM etwas an (der evtl. eine bestimmte Nutzung untersagen aber nicht ohne weiteres kündigen kann).

Der Vermieter hat recht mit seiner Aussage.

Gruß Stefan