Hauswartkosten in NK-Abrechnung fehlerhaft?

Guten Tag,

wenn in einer Nebenkostenabrechnung die Kosten für den Hauswart eigentlich anteilig nach qm auf alle Parteien verteilt werden, dürfen Parteien, die in dem Haus wohnen und die Hauswartarbeiten ausführen, davon befreit werden? Und muss eine in dem Haus gewerblich genutzte Werkstatt auch anteilige Kosten tragen?

Vielen Dank schon mal für Ihre Tipps!

Guten Tag,

Hallo

wenn in einer Nebenkostenabrechnung die Kosten für den
Hauswart eigentlich anteilig nach qm auf alle Parteien
verteilt werden, dürfen Parteien, die in dem Haus wohnen und
die Hauswartarbeiten ausführen, davon befreit werden?

Dürfen Sie, sind aber nicht versichert und eine Anrechnung oder Befreiung hierfür gibt es wohl nicht, ausser man handel diese mit dem VM aus.

Und muss eine in dem Haus gewerblich genutzte Werkstatt
auch anteilige Kosten tragen?

Kann man verschieden hadnhaben. Oft wird das Gewerbe hierfür rausgenommen, auch wenn es um Aufzüge oder Treppenhausreinigung geht weil diese sich selbst versorgen und einen Garten zb. nicht in Anspruch nehmen. Aber das kann man so oder so handhaben. Wie sich der Eigentümer entschlossen hat.

Vielen Dank schon mal für Ihre Tipps!

Grüße

Hallo

die Hauswartkosten müssen durch alle Wohnungen geteilt werden, sonst hätte der Hauswart eine zusätzliche Einnahme (Wegfall seiner anteiligen Kosten).

Gruß