Wenn einem
in der Woche vor Ostern in der Küche aufgrund eines
verstopften Abflusses das Abwasser übergelaufen ist,
der Boden der Küche wurde bei dem Vorfall stark in Mitleidenschaft
gezogen wurde, wer kommt dann für die Kosten des Handwerkers (Reinigungsdienst)auf?
Nach mehren erfolglosen Versuchen den Abfluss wieder gangbar zu
machen (Reiniger, Sauger), würde man den Hausmeister informieren.
Dieser wiederum würde die HV informieren. Der von der
Hausverwaltung bestellte Reinigungsdienst würde eine Verstopfung des Rohres 2m in der Wand
festgestellen(Fettablagerung und Essenreste).
Was macht man jetzt, wenn an nach diesem Vorfall ein Schreiben der HV bekommt, dass man als Verursacher den
Schaden bzw die Rechnung zu tragen habe.
Hallo,
in so einem Fall würde das Verursachungsprinzip greifen.
Betraf es mehrere Wohnungen, könnte es an den Leitungen oder der Hauptleitung liegen.
Käme also darauf an, was in der Rechnung als Ursache für die Verstopfung steht oder wie die Baulage aussieht.
Viele Grüße
Mela