Raumtemperatur in der nicht Heizphase?

Hallo,

vielfach habe ich bereits gelesen, dass der Vermieter während der Heizmonaten eine Mindesttemperatur garantieren muss. Aber wie schaut die ganze Sache in den Frühlings/Sommer Monaten aus in der die Heizungen abgestellt werden?

Vielen Dank

Hallo,

vielfach habe ich bereits gelesen, dass der Vermieter während
der Heizmonaten eine Mindesttemperatur garantieren muss.

Kann so vereinbart sein, ist aber m.W. nicht üblich. Garantiert wird der Wert i.d.R. über das ganze Jahr, weil für bestimmte Zwecke erforderlich, z.B. Untersuchungs- und Behandlungsräume in Arztpraxen.

Aber wie schaut die ganze Sache in den Frühlings/Sommer Monaten aus
in der die Heizungen abgestellt werden?

Die wird dann nicht abgestellt, sondern raumweise geregelt. Ist die Temperaturgarantie tatsächlich nur für die Heizperiode vereinbart, dann muss Mieter sich selbst um zusätzliche Heizgeräte kümmern.

Gruß
Der Franke

Hallo,

vielfach habe ich bereits gelesen, dass der Vermieter während
der Heizmonaten eine Mindesttemperatur garantieren muss. Aber
wie schaut die ganze Sache in den Frühlings/Sommer Monaten aus
in der die Heizungen abgestellt werden?

der Vermieter muß auch außerhalb der Heizperiode Heizenergie
zur Verfügung stellen, wenn die Außentemperaturen an drei
aufeinanderfolgenden Tagen um 21Uhr unter 12°C sinken…oder es
alle Mieter verlangen.

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/h/1heizpflicht-v…
http://anwaltsverein-bgl.de/aktuelles/show/26/27/

Gruß
Maja

Hi Maja,

vielfach habe ich bereits gelesen, dass der Vermieter während
der Heizmonaten eine Mindesttemperatur garantieren muss. Aber
wie schaut die ganze Sache in den Frühlings/Sommer Monaten aus
in der die Heizungen abgestellt werden?

Generell könnte ein VM die Heizung das ganze Jahr durchlaufen lassen. Es kosteet idR ja nicht sein Geld. Meist stellt der V>M die Heizung ab um Kosten für die M zu sparen. Eine Heizung in Betrieb kostet eben, auch wenn keine Wärme abgeforder wird!

Vermutlich schaltet ein M, die eine GEH selbst betreiben, rechtzeitig die Heizung ab.

der Vermieter muß auch außerhalb der Heizperiode Heizenergie

Als Ingenieur würde ich eher von Wäremlieferung sprechen, zB für die Heizkörper. Als Heizenergie würde wohl eher Gas etc. gelten zB für das Heizgerät (Brenner).

zur Verfügung stellen,

Na, also mehr der Energielieferant, zB ein Gasversorger.

wenn die Außentemperaturen an drei
aufeinanderfolgenden Tagen um 21Uhr unter 12°C sinken…oder
es
alle Mieter verlangen.

Es gibt auch Mietvertäge, indem eine Heizungsdauer festgelegt wurde.
Sind diese Klauseln ungültig?

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/h/1heizpflicht-v…

Auszug:
Bei Kälteeinbrüchen außerhalb der Heizperiode muss geheizt werden, wenn die Außentemperatur drei Tage lang um 21 Uhr unter 12 Grad Celsius liegt oder alle Mieter/innen dies verlangen.

Leider gibt es keinen Hinweis auf welcher Basis ein gemeinsames Verlangen der M aus dieser Mitteilung erfolgen kann.
Die würde mich sehr interessieren.

http://anwaltsverein-bgl.de/aktuelles/show/26/27/

dito

Zudem sollte mal erwähnt werden, dass in den warmen Monaten auch mal eine (Zentral-)Heizung für Baumaßnahmen stillgelegt wird. Dann kann sowieso nicht damit geheizt werden, auch wenn es ein Recht darauf geben sollte.

vlg MC

PS:
Es schlich für mich nicht erkennbar, warum einige M die Heizungsanlage auch noch bei warmen Wetter in Betrieb halten wollen, auch wenn es mal 3 Tage etwas kälter (>12° etc.) werden könnte. Die Heizenergie, die dabei als Kosten anfällt (für alle angeschlossenen M)wird sehr oft viel höher ausfallen, als genau zu Bedarfzeit und Ort einen Stromheizlüfter einzusetzten. Dieser ist generell teuerer, aber als Überbrückungslösung viel billiger als die gesamte Heizanlage (mit teilweise hunderten von Litern zu erwärmenden Wasser) wieder auf Betriebstemperatur hoch zu fahren, nur um sie zB nach 3 Tagen wieder ab zu schalten.

Vielleicht könnte da mal ein M dazu Stellung nehmen?