Wie oft Wohnungsbegehung dulden?

Guten Tag liebe Gemeinde,

Ich hätte ganz gerne einmal gewusst, ob ein Mieter Wohnungsbegehunen auch dulden muss, wenn sie mit relativ großer Häufigkeit durchgeführt werden.

Die Termine werden dabei meist so gelegt, dass der Mieter arbeiten ist oder andere äußerst wichtige Termine hat. Sollte der Mieter nicht zu Hause sein können, fordern die Vermieter die Herausgabe des Wohnungsschlüssels, sodass diese die Wohnungsbegehung auch ohne den Mieter durchführen können.

Bei der ersten Wohnungsbegehung (vor 2 Jahren) war der Mieter nicht anwesend und es wurden bei der Wohnungsbegehung mehrere Gegenstände und Geld des Mieters entwendet.

Eine weitere Begehung, bei der der Mieter anwesend war, fand vor einem halben Jahr statt. Es wurden keine Mängel gefunden und daher wurden Sachen fotografiert und bemängelt, die eigtl kein Mangel sind, z.B. dass der Mieter keine Fuß und deckenleisten angebracht hat und dass eine Silikonfuge (deren anbringung die Vermieter dem Mieter auferlegt hatten) nicht fachmännisch angebracht wurde.

Der Vermieter hat nun erneut eine Begehung angekündigt. Ebenso, dass ein externer Gutachter dabei sein wird und dass wenn der Mieter nicht anwesend sein sollte, er den Wohnungsschlüssel wieder an die Vermieter aushändigen muss.

Kann der Vermieter nun nochmal eine Wohnungsbegehung durchführen und muss der Mieter dies wieder dulden oder kann der Mieter aufgrund der Häufigkeit, diese Begehung ablehnen???

Lg

Ich hätte ganz gerne einmal gewusst, ob ein Mieter
Wohnungsbegehunen auch dulden muss, wenn sie mit relativ
großer Häufigkeit durchgeführt werden.

Also Terror darf es nicht werden. Wenn ich mich richtig erinnere muß ein Mieter laut Rechtsprechung nicht mehr als 2 Besuche pro Woche dulden.

Die Termine werden dabei meist so gelegt, dass der Mieter
arbeiten ist oder andere äußerst wichtige Termine hat. Sollte
der Mieter nicht zu Hause sein können, fordern die Vermieter
die Herausgabe des Wohnungsschlüssels, sodass diese die
Wohnungsbegehung auch ohne den Mieter durchführen können.

Der Vermieter hat gar kein Recht darauf, zu entscheiden, daß der Wohnungsschlüssel herausgegeben wird. Sowas WÄRE mit Einwilligung des Mieters nur zulässig, wenn der Mieter länger abwesend ist, um im Notfall schneller in die Wohnung zu kommen. Aber wenn der Mieter nicht will, muß der VM in solchen Fällen eben die Tür eintreten um größere Sachwerte zu schützen.
Die Termine für solche Besuche und Begehungen sind mit dem Mieter abzustimmen und auch an Zeiten gebunden. Also mal nachts um 12 den neuen Mieter anschleppen ist nicht drin. Der VM hat Rücksicht auf die Arbeitszeiten des Mieters zu nehmen.
Dem Betreten der wohnung ohne den anwesenden Mieter steht das Grundgesetz im Wege. Unverletzlichkeit der Wohnung ->sonst Hausfriedensbruch, wenn der VM einen Nachschlüsssel besitzt und trotzdem reingeht.

Bei der ersten Wohnungsbegehung (vor 2 Jahren) war der Mieter
nicht anwesend und es wurden bei der Wohnungsbegehung mehrere
Gegenstände und Geld des Mieters entwendet.

Beweislage? Dummheit, wenn der Mieter zustimmt. Wenn Beweise vorliegen (die ich mir nicht vorstellen kann) kann der Mieter ja Anzeige erstatten. Und vor allem wer war denn der Täter? Der Vermieter oder der Interessent? Also wohl eher als Lehrgeld abschreiben.

Eine weitere Begehung, bei der der Mieter anwesend war, fand
vor einem halben Jahr statt. Es wurden keine Mängel gefunden
und daher wurden Sachen fotografiert und bemängelt, die eigtl
kein Mangel sind, z.B. dass der Mieter keine Fuß und
deckenleisten angebracht hat und dass eine Silikonfuge (deren
anbringung die Vermieter dem Mieter auferlegt hatten) nicht
fachmännisch angebracht wurde.

Und nun? Dann soll der VM sich doch freuen, kann er ins Familienalbum kleben. Ist doch meine Sache, ob ich Fußleisten anbringe oder nicht. Kann dem Mieter doch egal sein.

Der Vermieter hat nun erneut eine Begehung angekündigt.
Ebenso, dass ein externer Gutachter dabei sein wird und dass
wenn der Mieter nicht anwesend sein sollte, er den
Wohnungsschlüssel wieder an die Vermieter aushändigen muss.

Siehe oben. Unverletzlichkeit der Wohnung. Schlüssel gibts nicht. Termin ist nicht so dringend und muß nicht sofort durchgeführt werden für so einen Mist. Außerdem darf der VM auch nicht jede Woche sein Eigentum in Augenschein nehmen. Also nicht den Mieter nerven und terrorisieren mit ständigen Besuchen.

Kann der Vermieter nun nochmal eine Wohnungsbegehung
durchführen und muss der Mieter dies wieder dulden oder kann
der Mieter aufgrund der Häufigkeit, diese Begehung ablehnen???

Siehe oben und aktuelle Rechtsprechung. VM darf so ca. 1 mal pro Jahr nach dem Zustand der Wohnung sehen. Also Dauerbesuche sind abzulehnen.

Etwas verschoben die Antwort

Ich hätte ganz gerne einmal gewusst, ob ein Mieter
Wohnungsbegehunen auch dulden muss, wenn sie mit relativ
großer Häufigkeit durchgeführt werden.

Also Terror darf es nicht werden. Wenn ich mich richtig
erinnere muß ein Mieter laut Rechtsprechung nicht mehr als 2
Besuche pro Woche dulden.

Ohne Vorliegen eines konkreten Anlasses gesteht die Rechtsprechung dem Vermieter ein Betretungs- und Besichtigungsrecht nur in Abständen von etwa zwei Jahren zu (BGH, VersR 1966, 82; AG München, Urteil v. 26.4.2001, 434 C 509/01; AG Münster, Urteil v. 8.2.2000, 28 C 6492/99, NZM 2001, 1030; LG Stuttgart, 13 S 358/84, ZMR 1985, 273).

Bei Altbauten ist eine Inspektion pro Jahr angemessen, da es auch im Interesse des Mieters ist, wenn der Vermieter die Bausubstanz überprüft, um versteckte Mängel zu entdecken, während sich die Anzeigepflicht des Mieters (s. „Anzeigepflicht“) nur auf offensichtliche Schäden bezieht (AG Saarbrücken, 4 C 365/04).

Die Termine werden dabei meist so gelegt, dass der Mieter
arbeiten ist oder andere äußerst wichtige Termine hat. Sollte
der Mieter nicht zu Hause sein können, fordern die Vermieter
die Herausgabe des Wohnungsschlüssels, sodass diese die
Wohnungsbegehung auch ohne den Mieter durchführen können.

Bei den Besichtigungsterminen ist auch auf die Berufstätigkeit des Mieters Rücksicht zu nehmen. Insofern sind Besichtigungen werktags zwischen 19 und 20 Uhr, dreimal monatlich nach einer Ankündigungsfrist von 3 Tagen und einer Besichtigungsdauer von jedenfalls 30 bis 45 Minuten zumutbar (LG Frankfurt/M., Urteil v. 24.5.2002, 2/17 S 194/01, NZM 2002, 696).

Eine weitere Begehung, bei der der Mieter anwesend war, fand
vor einem halben Jahr statt. Es wurden keine Mängel gefunden
und daher wurden Sachen fotografiert und bemängelt, die eigtl
kein Mangel sind, z.B. dass der Mieter keine Fuß und
deckenleisten angebracht hat und dass eine Silikonfuge (deren
anbringung die Vermieter dem Mieter auferlegt hatten) nicht
fachmännisch angebracht wurde.

Und nun? Dann soll der VM sich doch freuen, kann er ins
Familienalbum kleben. Ist doch meine Sache, ob ich Fußleisten
anbringe oder nicht. Kann dem Mieter doch egal sein.

Nach Auffassung des AG Frankfurt/M. (WuM 1998, 343) ist der Vermieter ohne Erlaubnis des Mieters nicht berechtigt, in der Wohnung zu fotografieren, um deren Zustand festzuhalten (so auch AG Düsseldorf, NZM 1998, 912, wonach die Fotos einem Beweisverwertungsverbot unterliegen).

Christian

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Hallo

der Mieter sollte die Begehung ablehnen.
In der Regel - ist lt. Gesetz alle 2 Jahre eine Besichtigung erlaubt, wobei der Vermieter auch hier einen guten Grund angeben sollte.

Einfach mal so, ist es dem VM nicht gestattet, warum auch?

Falls der VM jedoch Baumaßnahmen, Renovierungen, Modernisierung etc. vor hat, ist ein Grund gegeben, der dem Mieter ja auch zu Gute kommt.

Der Termin sollte auch so gelegt werden, dass der Mieter keinen Urlaub etc. machen muss und schon gar nicht so, dass er gezwungen wird seinen Schlüssel für eine Alleinbesichtigung zu überlassen.
Dies ist nur für Notfälle vorgesehen und keine normale Besichtigung.

Der Mieter sollte dem Begehren (falls kein zwingender Grund vorliegt) widersprechen.

Gruß

Also Terror darf es nicht werden. Wenn ich mich richtig
erinnere muß ein Mieter laut Rechtsprechung nicht mehr als 2
Besuche pro Woche dulden.

Die Termine für solche Besuche und Begehungen sind mit dem
Mieter abzustimmen und auch an Zeiten gebunden. Also mal
nachts um 12 den neuen Mieter anschleppen ist nicht drin.

. Außerdem darf der VM
auch nicht jede Woche sein Eigentum in Augenschein nehmen.

Siehe oben und aktuelle Rechtsprechung. VM darf so ca. 1 mal
pro Jahr nach dem Zustand der Wohnung sehen. Also Dauerbesuche
sind abzulehnen.

Man sollte sich die Frage schon genau durchlesen und nicht so eine widersprüchliche Antwort geben, die auch noch falsch ist.

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