Guten Tag liebe Gemeinde,
Ich hätte ganz gerne einmal gewusst, ob ein Mieter Wohnungsbegehunen auch dulden muss, wenn sie mit relativ großer Häufigkeit durchgeführt werden.
Die Termine werden dabei meist so gelegt, dass der Mieter arbeiten ist oder andere äußerst wichtige Termine hat. Sollte der Mieter nicht zu Hause sein können, fordern die Vermieter die Herausgabe des Wohnungsschlüssels, sodass diese die Wohnungsbegehung auch ohne den Mieter durchführen können.
Bei der ersten Wohnungsbegehung (vor 2 Jahren) war der Mieter nicht anwesend und es wurden bei der Wohnungsbegehung mehrere Gegenstände und Geld des Mieters entwendet.
Eine weitere Begehung, bei der der Mieter anwesend war, fand vor einem halben Jahr statt. Es wurden keine Mängel gefunden und daher wurden Sachen fotografiert und bemängelt, die eigtl kein Mangel sind, z.B. dass der Mieter keine Fuß und deckenleisten angebracht hat und dass eine Silikonfuge (deren anbringung die Vermieter dem Mieter auferlegt hatten) nicht fachmännisch angebracht wurde.
Der Vermieter hat nun erneut eine Begehung angekündigt. Ebenso, dass ein externer Gutachter dabei sein wird und dass wenn der Mieter nicht anwesend sein sollte, er den Wohnungsschlüssel wieder an die Vermieter aushändigen muss.
Kann der Vermieter nun nochmal eine Wohnungsbegehung durchführen und muss der Mieter dies wieder dulden oder kann der Mieter aufgrund der Häufigkeit, diese Begehung ablehnen???
Lg