Hundeerlaubnis in der Wohnung

Wohnung liegt im EG und hat einen garten den ich demnächst umzäunen möchte.Im EG ist ausser meiner Wohnung, ein abstellraum und eine schon lange leerstehende ehemalige Fahrschule.

Im haus befinden sich 12 Wohnungen. Alle Wohnungen sind vermietet. Jede Wohnung hat einen eigentümer und die wohnen woanderst.

Hunde gibt es in der oberen etage 2 kleinere im haus.

Zulegen möchte ich mir einen Weißen Schäferhund.
Im Mietvertrag steht das dies vom vermieter erlaubt werden muss.
So hat der eigentümer meiner wohnung, also mein vermieter, mir eine erlaubnis schriftlich mitgeteilt.

So würde nichts im wege stehen.

Die hausverwaltung spakt aber rum und will in der nächsten Eigentümerversammlung eine umfrage machen.

" …da andere Hunde im Haus wohnen kann man dir das nicht verwehren. Man darf niemanden ungleich behandeln und… "

Wie seht ihr das?

mfg

Hallo,

was interessiert dich die Hausverwaltung und die anderen Mieter? Vertragspartner ist der Vermieter. Wenn dein Vermieter dir die Tierhaltung genehmigt ist es im Zweifelsfall sein Problem, wenn andere das nicht möchten.

Gruß

S.J.

Bist du dir sicher das es nur mein Vermieter zu entscheiden hat?

Die Hausordnung habe ich nie gelesen da ich sie nie bekommen habe.

Andere sagen das man die zustimmung der Eigentümerversammlung braucht da die auch im haus sind.

In meinem Brief für die hausverwaltung habe ich klar gemacht das der hund kein lärm macht,innerhalb der wohnanlage angeleint wird und eine hundeschule besucht.

Bist du dir sicher das es nur mein Vermieter zu entscheiden
hat?

Ja, das ist seine Wohung und er bestimmt was Du in der Wohnung machen darfst.

Die Hausordnung habe ich nie gelesen da ich sie nie bekommen
habe.

Steht üblicher Weise im Mietvertrag. Wurde der schon gelesen?

Andere sagen das man die zustimmung der Eigentümerversammlung
braucht da die auch im haus sind.

Nein, eigentlich nicht. Ausser wenn der Hund viel Ärger macht.

In meinem Brief für die hausverwaltung habe ich klar gemacht
das der hund kein lärm macht,innerhalb der wohnanlage
angeleint wird und eine hundeschule besucht.

Das wäre der erste Hund der keinen Lärm macht…

Grüße

Das wäre der erste Hund der keinen Lärm macht…

Meinst du das Ironisch? xD


Das Verhältnis der Eigentümer untereinander wird durch das „Gesetz über das Wohnungseigentum und das Wohnungseigentum“ kurz „Wohnungseigentumsgesetz“ geregelt.

Hier ist u.a. geregelt, daß in einem wie hier beschriebenen Fall kraft Gesetz eine Wohnungseigentümergemeinschaft gebildet wird, die mind. 1X im Jahr eine Eigentümerversammlung abhält.

Das WEG unterscheidet des weiteren in Sonder- und Teileigentum. Sondereigentum eines Eigentümers ist jetzt mal vage ausgedrückt z.B.die Wohnung. Teileigentum ist, wieder vage, z.b. das Treppenhaus,die Außenanlagen etc.

Sollte es einen Beschluß der Eigentümerversammlung geben, daß z.B. Hunde (und hier irrt der Mieterbund mit seinen Aussagen) von der Eigentümergemeinschaft genehmigungspflichtig sind, muß dieses Anliegen in der Tat durch die Eigentümerversammlung und wird dort formell und ich nenne es mal „satzungsgerecht“ beschieden.

Sollte es z.B. einen Beschluß geben (immer bedenken, jede Eigentümergemeinschaft macht sich selbst ihre Vorschriften dahingehend), daß eine Hunderhaltung einstimmig zu bejahen ist, hat man bei auch nur einer Gegenstimme Pech gehabt.

So das war das Wohnungseigentumsgesetz.

Jetzt kommt das Mietrecht:
Wenn der Mieterbund immer sagt, wenn schon Hunde im Haus sind ist das kein Problem, ist das eine doch sehr verzerrte Darstellung der Situation.
Wie ich mizgelesen habe gibt es in dem Haus wohl eher Kleinhunde. Da nach öffentlicher Meinung von Kleinhunden ein geringeres Gefahrenpotential ausgeht, kann ein Vermieter duchaus einen Hund in Schäferhundgröße untersagen. Das mit den Unterschriften ist auch immer so eine Sache. Wenn auch nur einer der Mieter berechtigt nachweisen kann, daß er vor Hunden dieser Größe Angst hat (da hilft dann auch nicht das Gegenargument: Der ist aber ganz lieb") kann und muß der Vermieter die Hundehaltung untersagen, da hier das Wohl des Menschen höher gesehen wird als der Wunsch nach einem Hund.


Hat mir einer geschrieben, was sagt ihr jetzt dazu ? Ich les da raus das es doch nicht so einfach ist…

Das wäre der erste Hund der keinen Lärm macht…

Meinst du das Ironisch? xD

-)

So oft wie ich das schon gehört habe kann ich immer wieder nur festellen: es gibt keinen Hund der nicht bellt…


Das Verhältnis der Eigentümer untereinander wird durch das
„Gesetz über das Wohnungseigentum und das Wohnungseigentum“
kurz „Wohnungseigentumsgesetz“ geregelt.

Hier ist u.a. geregelt, daß in einem wie hier beschriebenen
Fall kraft Gesetz eine Wohnungseigentümergemeinschaft gebildet
wird, die mind. 1X im Jahr eine Eigentümerversammlung abhält.

Das WEG unterscheidet des weiteren in Sonder- und
Teileigentum. Sondereigentum eines Eigentümers ist jetzt mal
vage ausgedrückt z.B.die Wohnung. Teileigentum ist, wieder
vage, z.b. das Treppenhaus,die Außenanlagen etc.

Sollte es einen Beschluß der Eigentümerversammlung geben, daß
z.B. Hunde (und hier irrt der Mieterbund mit seinen Aussagen)
von der Eigentümergemeinschaft genehmigungspflichtig sind, muß
dieses Anliegen in der Tat durch die Eigentümerversammlung und
wird dort formell und ich nenne es mal „satzungsgerecht“
beschieden.

Sollte es z.B. einen Beschluß geben (immer bedenken, jede
Eigentümergemeinschaft macht sich selbst ihre Vorschriften
dahingehend), daß eine Hunderhaltung einstimmig zu bejahen
ist, hat man bei auch nur einer Gegenstimme Pech gehabt.

So das war das Wohnungseigentumsgesetz.

Sehr gut rescherschiert, wobe ich auch ein dejavu habe weil mir dieser thread verdammt bekannt vorkommt…
Wie aber scho naufgeführt KANN es eine Eigentümergemeinschaft beschliessen. Ich habe teil an vier und in keiner der Gemeinschaften ist die Hundehaltung geregelt. In diesem Fall kann es VM selbst entscheiden.

Jetzt kommt das Mietrecht:
Wenn der Mieterbund immer sagt, wenn schon Hunde im Haus sind
ist das kein Problem, ist das eine doch sehr verzerrte
Darstellung der Situation.
Wie ich mizgelesen habe gibt es in dem Haus wohl eher
Kleinhunde. Da nach öffentlicher Meinung von Kleinhunden ein
geringeres Gefahrenpotential ausgeht, kann ein Vermieter
duchaus einen Hund in Schäferhundgröße untersagen. Das mit den
Unterschriften ist auch immer so eine Sache. Wenn auch nur
einer der Mieter berechtigt nachweisen kann, daß er vor Hunden
dieser Größe Angst hat (da hilft dann auch nicht das
Gegenargument: Der ist aber ganz lieb") kann und muß der
Vermieter die Hundehaltung untersagen, da hier das Wohl des
Menschen höher gesehen wird als der Wunsch nach einem Hund.

Ja, entscheidend ist natürlich auch die Grösse und ein KO kriterium ist natürlich sowas wie die Rasse Kampfhund. Letztendlich würde ich, wie bereits geschreiben, den Vermieter anrufen und um eine Erlaubnis bitten - die er schriftlich erteilen sollte, fall später Streit aufkommt.
Das thema ist aber heiss, hunde sind sehr unbeliebt bei VM weil sie ärger krach und streit verursachen. Im prinzip ist es aber schwer einen zu vebrieten - ausser er hat schon gebissen oder ist kapfhund…


Hat mir einer geschrieben, was sagt ihr jetzt dazu ? Ich les
da raus das es doch nicht so einfach ist…

Grüße

Also bedeutet das ganz einfach das wenn mir mein vermieter eine schriftliche zusage gibt, ich einen hund halten darf egal was die hausverwaltung,anderen eigentümer oder mieter sagen…

Mein Vermieter hat mir schon diese zusage schriftlich gegeben. Darin steht das er nichts einzuwenden hat solange die anderen im haus nicht gestört werden.

Warum verbietet mir dann momentan die hausverwaltung die haltung eines weißen schäferhundes und versucht das in der Eigentümerversammlung zu beschließen?

Ich hoffe das die nicht versuchen einfach zu sagen das der oder die angst hat…dann wär die sache abgekackt

Danke für deine antworten!!

Also bedeutet das ganz einfach das wenn mir mein vermieter
eine schriftliche zusage gibt, ich einen hund halten darf egal
was die hausverwaltung,anderen eigentümer oder mieter sagen…

Der primäre ansprechpartner ist der Vermieter wenn es um die Wohnung geht. Wenn er das erlaubt ist das ein sehr grosser Schritt.

Mein Vermieter hat mir schon diese zusage schriftlich gegeben.
Darin steht das er nichts einzuwenden hat solange die anderen
im haus nicht gestört werden.

Warum verbietet mir dann momentan die hausverwaltung die
haltung eines weißen schäferhundes und versucht das in der
Eigentümerversammlung zu beschließen?

Kann man daraus ableiten das sie es derzeit nicht beschlossen hat?
Viele mögen keine Hunde, nicht des Hundes wegen sondern weil die immer nur Ärger machen. Ich selbst verbiete auch die Hundehaltung. Somit schliesse ich ettliche Reibungspunkte von Anfang an aus.
Das ist die übliche Haltung eines VM der an dem Gemeinschaftswohl interssiert ist.

Ich hoffe das die nicht versuchen einfach zu sagen das der
oder die angst hat…dann wär die sache abgekackt

Dann wäre die Frage wie weit die Erlaubnis zurücknehmbar ist. Man kann das Tier ja nicht einfach einschläfern lassen falls VM die Meinung ändert bzw. die Eigentümergesellschaft es verlangt. Demnach würde ich mir überlegen ob der evtl. entstehnde Streit und Ärger es den weissen Schäferhund wert ist, weil das ja wohl kommen wird. Soweit ich das aus dem ersten Absatz entnehmen konnte.

Danke für deine antworten!!

Dafür doch nicht…
Grüße

Richtig, die eigentümerversammlung hat noch nicht stattgefunden.

Wenn ich mir jetzt einen hund hole weil ich vom VM eine zusage habe und später entscheidet die eigentümerversammlung das die es verbieten.
Dann müsse ja der VM das klären mit dene…Wer verliert dann von beiden?

Um zu klären in wieweit die erlaubnis vom vermieter zurücknehmbar ist müsste die eigentümerversammlung gewinnen?

Es ist dem wert:wink:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Richtig, die eigentümerversammlung hat noch nicht
stattgefunden.

Wenn ich mir jetzt einen hund hole weil ich vom VM eine zusage
habe und später entscheidet die eigentümerversammlung das die
es verbieten.
Dann müsse ja der VM das klären mit dene…Wer verliert dann
von beiden?

Die WEG Verwaltung übt Druck auf VM aus, und der auf Dich.

Um zu klären in wieweit die erlaubnis vom vermieter
zurücknehmbar ist müsste die eigentümerversammlung gewinnen?

Richtig. Der Vorteil in diesem Fall wäre das die in der Beweislast sind und auch eine evtl. Klage führen müssen.

Es ist dem wert:wink:

Mensch mädel, machst doch soweit nen netten Eindruck. Mach dir das doch nicht mit dem Vieh kaputt…

Nehmen wir mal an die Eigentümerversammlung verbietet die haltung wirklich. Die WEG Verwaltung übt dann druck auf den VM aus und der VM ändert somit seine entscheidung. Wenn ich dann den hund habe und trotzdem nicht abschaffe, würde das dann gerichtlich enden?

Und vor Gericht kommts dann auf den richter an…

Ich bin mit Hunden aufgewachsen und möge sie sehr. Die einen lieben hunden und die anderen hassen sie…gibts alles im leben…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nehmen wir mal an die Eigentümerversammlung verbietet die
haltung wirklich. Die WEG Verwaltung übt dann druck auf den VM
aus und der VM ändert somit seine entscheidung. Wenn ich dann
den hund habe und trotzdem nicht abschaffe, würde das dann
gerichtlich enden?

Wenn dein VM konsequent ist würde er dir die hundehaltung verbieten und eine frist zur beseitigung setzen. wenn diese dann nicht eingehalten wird müsste er konsequenter weise vor den kadi ziehen.

Und vor Gericht kommts dann auf den richter an…

man sagt auf hoher see und vor gericht ist man in gottes hand…
aber es gibt ja auch jede menge gesetze und entscheidungen kann man nicht vorweg nehmen. jedenfalls wird es schwer für vm, weil er es bereits genehmigt hat, seine entscheidung zu revidieren.

Ich bin mit Hunden aufgewachsen und möge sie sehr. Die einen
lieben hunden und die anderen hassen sie…gibts alles im
leben…

Hallo

langer Rede, kurzer Sinn:

bevor ein Hund geholt wird, sollte die Eigentümerversammlung abgewartet werden und danach entweder JA oder NEIN.

Und wenn du Hunde liebst, wartest du so lange, um dem Hund ein ungewisses Schicksal zu ersparen.

Frage mich so nebenbei ob der Hund den Tag über allein ist, denn normalerweise arbeitet man ja.

Aha ok.

Würde auf den VM was zukommen wenn die verwaltung ablehnt weil er das schriftlich zugestimmt hat? Strafe oder so?

Was passiert wenn der VM druck von der verwaltung bekommt und er keinen druck auf uns ausübt und es ihm egal ist was die verwaltung sagt?

Er hats wahrscheinlich zugestimmt weil er uns mag und er evtl gedacht hat das wir sonst ausziehen oder so.

Wenn es dann gerichtlich entschieden wird ist es klar das ich das tier halten darf.

Wenn nichts auf uns zu kommt könnte er ja an einem strang mit uns ziehen?

mfg

Aha ok.

Würde auf den VM was zukommen wenn die verwaltung ablehnt weil
er das schriftlich zugestimmt hat? Strafe oder so?

Schwer zu sagen, denn Verwaltung ist zur Durchsetzung der Ordnung verpflichtet. Theoretisch kann sie ihn vor den Kadi zerren und dazu auffordern die Hundehaltung zu verbieten.

Was passiert wenn der VM druck von der verwaltung bekommt und
er keinen druck auf uns ausübt und es ihm egal ist was die
verwaltung sagt?

Vermutlich nicht. Er wird sicherlihc versuchen sich mit der Verwaltung und der Eigentümergesellschaft gut zu halten.

Er hats wahrscheinlich zugestimmt weil er uns mag und er evtl
gedacht hat das wir sonst ausziehen oder so.

Spekulation, denn er muss längerfristig denken, aber das sollte nicht Euer Problem sein…

Wenn es dann gerichtlich entschieden wird ist es klar das ich
das tier halten darf.

Nein, keines wegs, Das kann keiner vorher sagen. Man kann nur sagen das es wohl warscheinlich wäre wenn man gut argumentiert…

Wenn nichts auf uns zu kommt könnte er ja an einem strang mit
uns ziehen?

Er wird an seinem Strang ziehen. Er will vermutlich die nächsten 30 Jahre in der Gemeinschaft zu recht kommen und wird in erster Linie an sich denken…

mfg

Grüße

„„Schwer zu sagen, denn Verwaltung ist zur Durchsetzung der Ordnung verpflichtet. Theoretisch kann sie ihn vor den Kadi zerren und dazu auffordern die Hundehaltung zu verbieten.““

Ja das schon, aber was ist wenn er es verbietet und wir trotzdem nicht mitmachen… das heisst dann er würde uns verklagen und richter entscheidet letztendlich…

Das er uns verklagt glaube ich nicht, vormieter hat er auch nicht verklagt nachdem sie sachen in der wohnung beschädigt hinterlassen haben. Dazu meinte er: „…das kostet alles geld…“ Nachdem es hier ums auskommen geht macht ers ja vieleicht. Das heisst, wenn er uns nicht verklagt, kommt er schlecht mit den anderen aus und wir dürften weiterhin den hund halten?

Er kommt aus Frankfurt und nimmt in keiner Eigentümerversammlung teil. Er schickt immer seinen vertretter.

Ich bedanke mich für die ganzen antworten!

Hallo

würde man sich wirklich auf einen Rechtsstreit einlassen und das auf dem Rücken des Hundes austragen mit einem unsicheren Ausgang und der Gefahr, die Klage zu verlieren und den Hund wieder abgeben zu müssen?

„„Schwer zu sagen, denn Verwaltung ist zur Durchsetzung der
Ordnung verpflichtet. Theoretisch kann sie ihn vor den Kadi
zerren und dazu auffordern die Hundehaltung zu verbieten.““

Ja das schon, aber was ist wenn er es verbietet und wir
trotzdem nicht mitmachen… das heisst dann er würde uns
verklagen und richter entscheidet letztendlich…

Ja, und wie vorhin schon geschrieben:
Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand…

Das er uns verklagt glaube ich nicht, vormieter hat er auch
nicht verklagt nachdem sie sachen in der wohnung beschädigt
hinterlassen haben. Dazu meinte er: „…das kostet alles
geld…“ Nachdem es hier ums auskommen geht macht ers ja
vieleicht. Das heisst, wenn er uns nicht verklagt, kommt er
schlecht mit den anderen aus und wir dürften weiterhin den
hund halten?

Ich könnte hier wieder die Frage von vorhin stellen;
ist es wert es darauf ankommen zu lassen?

Er kommt aus Frankfurt und nimmt in keiner
Eigentümerversammlung teil. Er schickt immer seinen
vertretter.

Gut, aber sein Interesse an der Beziehung zu den Miteigentümer wird grösser sein weil er länger mit denen zu tun hat. Das unterstelle ich einfach mal.

Ich bedanke mich für die ganzen antworten!

Grüße

Naja…vieleicht wirds von vorne herein von der Verwaltung genehmigt und gut is…zu viel gedanken gemacht…

Naja…vieleicht wirds von vorne herein von der Verwaltung
genehmigt und gut is…zu viel gedanken gemacht…

Ja, abwarten und Tee trinken…