Fristlose Kündigung durch Zwangsverwalter möglich?

Hi Experten, habe folgende Frage:
Mieter wohnt seit 2001 in einer Wohnung, in der er STETS pünktlich die Miete von 342 euro incl. NK gezahlt hat. Im Oktober 08 erhält er plötzlich aus heiteren himmel einen gerichtlichen Mahnbescheid, beantragt von einem Zwangsverwalter, in der von ihm ein Zahlungsrückstand von 4x450 euro mtl. Miete =1.800 euro von 06.-10.08 verlangt wird. Bei Kontrolle der Bankauszüge waren die Mietzahlungen aufgrund erloschenen Ktos. des ursprünglichen Vermieters zurückgegangen. Anscheinend war der ursprüngliche Vermieter pleite gegangen, eine Zahlungsaufforderung noch eine Mahnung des Zwangsverwalters hat Mieter aber nie erhalten. Eine Nebenkostenabrechnung sowie der Verbleib seiner gezahlten Mietkaution ist zu diesem Zeitpkt. nicht erfolgt bzw. unklar. Unter Berücksichtigung dieser Tatsachen leistet Mieter einen Mietabschlag von 1.200 Euro für die 4 Monate, an den Prozessbevollmächtigten RA des Zwangsverwalters,und widerspricht dem Mahnbescheid dem Grunde und der Höhe nach, da er ihn nicht für gerechtfertigt hält. Es vergehen Monate, Mieter hört nichts von dem Zwangsverwalter, am 09.04.09 erhält er dann die fristlose Kündigung mit Räumung zum 15.05.09 vom Zwangsverwalter, zugestellt durch einen Gerichtsvollzieher, mit dem Hinweis: „weitere Maßnahmen behalte er sich vor“.

Frage:

  1. Weder Zahlungsaufforderung noch Bankverbindung des Zwangsverwalters hat Mieter jemals erhalten, welche Maßnahmen kann Zwangsverwalter gegen Mieter durchführen?
  2. Soll Mieter zum 15.05.09 wirklich räumen, und bis zu welchem Zeitpunkt muss er dann zahlen? Mit der Beendigung des Mietverhältnisses wäre Mieter einverstanden, da es keinen Sinn macht, muss er dann evtl. auch kündigen?
  3. Mieter möchte nicht gerne nachher seiner Kaution hinterlaufen. Kann er von vornherein diese von seiner abschließenden Mietzhlg abziehen und anrechnen lassen?
  4. Wie geht Mieter mit der Gerichtsvollzieherin um? Muss er sie anschreiben und den Fall schildern?
  5. Der Zwangsverwalter behauptet jetzt, er hätte Mieter eine Zahlungsaufforderung per Boten zugestellt, Mitte 2008, diese lag Mieter aber nicht vor. Wie kann er dagegen antreten?

Vielen lieben Dank+lg
Ky

Hi Experten, habe folgende Frage:

Hallo

Mieter wohnt seit 2001 in einer Wohnung, in der er STETS
pünktlich die Miete von 342 euro incl. NK gezahlt hat. Im
Oktober 08 erhält er plötzlich aus heiteren himmel einen
gerichtlichen Mahnbescheid, beantragt von einem
Zwangsverwalter, in der von ihm ein Zahlungsrückstand von
4x450 euro mtl. Miete =1.800 euro von 06.-10.08 verlangt wird.

Zur Vorgeschichte. VM ist insolwent und eine Zwangsversteigerung wurde vom Gericht eingeleitet. Damit er nicht in der zwischenzeit die Mieten erhält wird das Objekt vom Gericht beschlagnahmt und eine Zwangsverwaltung installiert. Diese hat die selben Rechte wie ein Eigentümer.

Bei Kontrolle der Bankauszüge waren die Mietzahlungen aufgrund
erloschenen Ktos. des ursprünglichen Vermieters
zurückgegangen.

Naja, das hätte man m.E. auch schon vorher festellen müssen.
Das ist auch unglaubwürdig, sollte es vor den Kadi kommen, wird er dies auch deutlich bemängeln.

Anscheinend war der ursprüngliche Vermieter
pleite gegangen,

Sein Mieterkonto würde wohl gepfändet und später gekündigt.

eine Zahlungsaufforderung noch eine Mahnung
des Zwangsverwalters hat Mieter aber nie erhalten. Eine
Nebenkostenabrechnung sowie der Verbleib seiner gezahlten
Mietkaution ist zu diesem Zeitpkt. nicht erfolgt bzw. unklar.
Unter Berücksichtigung dieser Tatsachen leistet Mieter einen
Mietabschlag von 1.200 Euro für die 4 Monate, an den
Prozessbevollmächtigten RA des Zwangsverwalters,und
widerspricht dem Mahnbescheid dem Grunde und der Höhe nach, da
er ihn nicht für gerechtfertigt hält. Es vergehen Monate,
Mieter hört nichts von dem Zwangsverwalter, am 09.04.09 erhält
er dann die fristlose Kündigung mit Räumung zum 15.05.09 vom
Zwangsverwalter, zugestellt durch einen Gerichtsvollzieher,
mit dem Hinweis: „weitere Maßnahmen behalte er sich vor“.

Frage:

  1. Weder Zahlungsaufforderung noch Bankverbindung des
    Zwangsverwalters hat Mieter jemals erhalten, welche Maßnahmen
    kann Zwangsverwalter gegen Mieter durchführen?

Der erste Schritt einer Zwangsverwaltung ein Brief an die Mieter in dem er sich vorstellt und gemäss dem Beschlusses vom Gericht darauf besteht das alle Zahlungen und Schriftwechsel über ihn stattfinden.
Mich wundert es auch sehr das dieses „wohl“ nicht angekommen ist, was ist mit den anderen Mietern - haben die alle dieses Schreiben erhalten?

  1. Soll Mieter zum 15.05.09 wirklich räumen, und bis zu
    welchem Zeitpunkt muss er dann zahlen? Mit der Beendigung des
    Mietverhältnisses wäre Mieter einverstanden, da es keinen Sinn
    macht, muss er dann evtl. auch kündigen?

Er muss bist zur Nutzung zahlen, da er dann den Mai benutzt hat muss er auch für Mai die Miete zahlen.

  1. Mieter möchte nicht gerne nachher seiner Kaution
    hinterlaufen. Kann er von vornherein diese von seiner
    abschließenden Mietzhlg abziehen und anrechnen lassen?

Dazu hat Mieter nicht das Recht und es würde die Sache nur noch mehr verschlechtern. M sollte langsam mitbekommen haben das die Zwangsverwaltung keinen spass macht…

  1. Wie geht Mieter mit der Gerichtsvollzieherin um? Muss er
    sie anschreiben und den Fall schildern?

Das interessiert den Gerichtsvollzieher nicht. Er vollzieht nur, entscheidet nicht. Das hat das Gericht vorher schon gemacht.

  1. Der Zwangsverwalter behauptet jetzt, er hätte Mieter eine
    Zahlungsaufforderung per Boten zugestellt, Mitte 2008, diese
    lag Mieter aber nicht vor. Wie kann er dagegen antreten?

Ich muss aus meiner Sicht, auch wenn diese Meinung nicht gefällt, sagen das die Sache unglaubwürdig ist. Mir macht es dne Anschein das M aus der Situation gehofft hat ohne Mietzahlungen eine gewisse Zeit wohnen zu können. Alle anderen bekommen die Nachricht nur diese Partei nicht. Jeder Bürge stellt es fest wenn 450 EUR pro Monat, und nach drei Monaten weit über 1000 EUR zu viel auf seinem Konto sind, weil die zurückgekommen sind…

Vielen lieben Dank+lg
Ky

Grüße