Hi Experten, habe folgende Frage:
Mieter wohnt seit 2001 in einer Wohnung, in der er STETS pünktlich die Miete von 342 euro incl. NK gezahlt hat. Im Oktober 08 erhält er plötzlich aus heiteren himmel einen gerichtlichen Mahnbescheid, beantragt von einem Zwangsverwalter, in der von ihm ein Zahlungsrückstand von 4x450 euro mtl. Miete =1.800 euro von 06.-10.08 verlangt wird. Bei Kontrolle der Bankauszüge waren die Mietzahlungen aufgrund erloschenen Ktos. des ursprünglichen Vermieters zurückgegangen. Anscheinend war der ursprüngliche Vermieter pleite gegangen, eine Zahlungsaufforderung noch eine Mahnung des Zwangsverwalters hat Mieter aber nie erhalten. Eine Nebenkostenabrechnung sowie der Verbleib seiner gezahlten Mietkaution ist zu diesem Zeitpkt. nicht erfolgt bzw. unklar. Unter Berücksichtigung dieser Tatsachen leistet Mieter einen Mietabschlag von 1.200 Euro für die 4 Monate, an den Prozessbevollmächtigten RA des Zwangsverwalters,und widerspricht dem Mahnbescheid dem Grunde und der Höhe nach, da er ihn nicht für gerechtfertigt hält. Es vergehen Monate, Mieter hört nichts von dem Zwangsverwalter, am 09.04.09 erhält er dann die fristlose Kündigung mit Räumung zum 15.05.09 vom Zwangsverwalter, zugestellt durch einen Gerichtsvollzieher, mit dem Hinweis: „weitere Maßnahmen behalte er sich vor“.
Frage:
- Weder Zahlungsaufforderung noch Bankverbindung des Zwangsverwalters hat Mieter jemals erhalten, welche Maßnahmen kann Zwangsverwalter gegen Mieter durchführen?
- Soll Mieter zum 15.05.09 wirklich räumen, und bis zu welchem Zeitpunkt muss er dann zahlen? Mit der Beendigung des Mietverhältnisses wäre Mieter einverstanden, da es keinen Sinn macht, muss er dann evtl. auch kündigen?
- Mieter möchte nicht gerne nachher seiner Kaution hinterlaufen. Kann er von vornherein diese von seiner abschließenden Mietzhlg abziehen und anrechnen lassen?
- Wie geht Mieter mit der Gerichtsvollzieherin um? Muss er sie anschreiben und den Fall schildern?
- Der Zwangsverwalter behauptet jetzt, er hätte Mieter eine Zahlungsaufforderung per Boten zugestellt, Mitte 2008, diese lag Mieter aber nicht vor. Wie kann er dagegen antreten?
Vielen lieben Dank+lg
Ky