Liebe Wissenden,
A erwirbt im Okt. 08 Genossenschaftsanteile an einer Baugenossenschaft, weil er eine bestimmte Wohnung beziehen will. Die Wohnung war seinerzeit noch nicht fertig gestellt. Dennoch konnte A bereits Fliesen etc. auswählen. Ihm wurde die in Rede stehende Wohnung sodann auch zugewiesen.
Nun ist die Wohnung bezugsfertig. Aus verschiedenen Gründen kann A sie aber defintiv nicht nehmen. Er hat weder Vorvertrag noch Mietvertrag unterzeichnet und fragt sich nun, welche rechtliche Konsequenz eine Zuweisung dergestalt hat.
Die Satzung gibt keine Antwort.
DANKE!
Liebe Wissenden,
Hallo
A erwirbt im Okt. 08 Genossenschaftsanteile an einer
Baugenossenschaft, weil er eine bestimmte Wohnung beziehen
will. Die Wohnung war seinerzeit noch nicht fertig gestellt.
Dennoch konnte A bereits Fliesen etc. auswählen. Ihm wurde die
in Rede stehende Wohnung sodann auch zugewiesen.
Genossenschaftsanteile wurden also erworben und eine Zuweisung hat stattgefunden.
Nun ist die Wohnung bezugsfertig. Aus verschiedenen Gründen
kann A sie aber defintiv nicht nehmen. Er hat weder Vorvertrag
noch Mietvertrag unterzeichnet und fragt sich nun, welche
rechtliche Konsequenz eine Zuweisung dergestalt hat.
Es wäre ratsam dringend den Ansprechpartner hiermit zu konfrontieren und ihm mitzuteilen dass die Wohnung nicht genommen wird.
Wenn ich mich recht entsinne, kann auch falsch sein, braucht man bei Genossenschaften keinen Mietvertrag weil man einen eigenen Anteil an dem Objekt erwirbt.
Die Satzung gibt keine Antwort.
DANKE!
Grüße
Es wäre ratsam dringend den Ansprechpartner hiermit zu
konfrontieren und ihm mitzuteilen dass die Wohnung nicht
genommen wird.
es wurde bereits ein entsprechender schriftsatz gefertigt und versandt. jedoch kann es kaum schaden, sich vor einer stellungnahme der genossenschaft über rechtlich konsequenzen zu informieren. im gegenteil…
Wenn ich mich recht entsinne, kann auch falsch sein, braucht
man bei Genossenschaften keinen Mietvertrag weil man einen
eigenen Anteil an dem Objekt erwirbt.
stimmt, hab mich falsch ausgefrückt. man würde einen dauernutzvertrag abschließen, der aber m. E. ganz normales mietrecht bedeutet. aber ein vertrag dergestalt wurde nicht geschlossen.