Nebenkosten bei Untermietverträgen

Hallo,

mal angenommen man hat folgendes Problem:
A&B haben einen Untermietvertrag mit C und 4 weiteren Personen.
Nun kam eine Nebenkostennachzahlung. A&B wollen dies wie folgt händeln:

  1. jeder zahlt 1/7 der Nebenkostennachzahlung—wäre bei 7 Personen auch logisch; nur haben A&B noch 2 Kinder (2Jahre und 5Monate) und einen Hund.
    Müssen Kinder und Haustiere nicht auch miteingerechnet werden?
    Gibt es hierfür einen Paragrafen?

  2. A&B wollen einen Teil der Kaution einbehalten, falls eine weitere Nachzahlung nächstes Jahr entstehen soll:
    Ist dies rechtens?
    Falls ja, wie hoch darf die Einbehaltung ca. sein?

  3. Da die Nachzahlung erst jetzt durch Rechnung bestätigt wurde, wollen A&B die Nebenkostenvorauszahlungen ab März 09—also rückwirkend—erhöhen:
    Ist dies rechtens?

  4. C hat 4Monate in einem Zimmer gewohnt;
    in ihrem Untermietvertrag steht folgendes:
    "• Unabhängig von der zuletzt durchgeführten Schönheitsreparatur wird vereinbart, dass bei Beendigung des Untermietverhältnisses vom Untermieter auf seine Kosten folgende Arbeiten durchzuführen sind:

  5. Dübel, Nägel, usw. so wie Tapeten sind zu entfernen und Putzlöcher zu schließen. Tünchen der Wände und Decken in allen Mieträumen ( Wandfarbe: Weiß, Waschfest)

  6. Bei Beschädigungen oder Verschmutzung von Einbauten, wie: Küche, Türen, Türzargen, Waschbecken, WC und dergleichen sind diese vom Untermeiter zu gleichwertigen zu ersetzen. Die Arbeiten sind fachmännisch einwandfrei mit anerkannten Materialien auszuführen.

  7. Die Wohnräume sind ordentlich gereinigt an den Hauptmieter zu übergeben."
    C hat in ihrem Zimmer geraucht:
    Muss Sie nun wirklich das komplette Zimmer malern?
    Gibt es hierfür einen Paragraphen?

Vielen Dank

Hallo,

es kommt auf den Umlageschlüssel an wer wieviel für was bezahlen muß. Üblich sind pro Kopf Verbrauch, nach qm, oder nach Verbrauch…die Schlüssel können je nach Einzelpositionen auch kombiniert werden.
Soll jetzt pro Kopf abgerechnet werden, dann zählen die Kinder auch je ein Kopf…Haustiere finden da aber ganz sicher keine Berücksichtigung…;o)

  1. A&B wollen einen Teil der Kaution einbehalten, falls eine
    weitere Nachzahlung nächstes Jahr entstehen soll:
    Ist dies rechtens?

Solange der Mieter bezhlt nicht. Bezahlt der Mieter hingegen nicht, dann kann sich der Vermieter daraus das fehlende Geld holen und der Mieter muss die Kaution wieder auffüllen. Das gilt für das laufende Mietverhältnis. nach Beendigung kann der VM anteilig die Kaution so lange zurückbehalten, bis eine Endabrechnung vorliegt, aber regelmäßig bis zu 6 Monaten.

Falls ja, wie hoch darf die Einbehaltung ca. sein?

In Höhe der zu erwartenden Nachzahlung.

  1. Da die Nachzahlung erst jetzt durch Rechnung bestätigt
    wurde, wollen A&B die Nebenkostenvorauszahlungen ab März
    09—also rückwirkend—erhöhen:
    Ist dies rechtens?

Wenn das im Mietvertrag zum Thema Betriebskosten vereinbart wurde ja.

  1. C hat 4Monate in einem Zimmer gewohnt;
    in ihrem Untermietvertrag steht folgendes:
    "• Unabhängig von der zuletzt durchgeführten
    Schönheitsreparatur wird vereinbart, dass bei Beendigung
    des Untermietverhältnisses vom Untermieter auf seine Kosten
    folgende Arbeiten durchzuführen sind:
  2. Dübel, Nägel, usw. so wie Tapeten sind zu entfernen und
    Putzlöcher zu schließen. Tünchen der Wände und Decken in allen
    Mieträumen ( Wandfarbe: Weiß, Waschfest)

Mit den Klauseln der Schönheitsreparaturen komme ich gerne ins Trudeln, deshalb sage ich dazu nichts.

  1. Bei Beschädigungen oder Verschmutzung von Einbauten, wie:
    Küche, Türen, Türzargen, Waschbecken, WC und dergleichen sind
    diese vom Untermeiter zu gleichwertigen zu ersetzen.

Klar muß der Mieter dem Vermieter Schäden ersetzen, aber hier gilt der Zeitwert eines beschädigten Gegenstandes.

Die
Arbeiten sind fachmännisch einwandfrei mit anerkannten
Materialien auszuführen.

OK

Gruß
Maja