Hallo,
wo findet man im Inetrent Standardformulare für Herausgabevollstreckungen ?
Viele Grüße
Hallo,
wo findet man im Inetrent Standardformulare für Herausgabevollstreckungen ?
Viele Grüße
Hallo,
Vielleicht lässt sich der VM beim Anwalt auch über das Berliner Modell beraten, ob das noch Anwendung finden kann.
http://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Modell_(Recht)
Zum Thema Herausgabe der Wohnung:
Soweit mir bekannt ist muß man erstmal auf Herausgabe klagen, wenn man dann einen Titel hat, kann vollsreckt werden.
http://dejure.org/gesetze/ZPO/885.html
http://www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte/Zivilgericht/Ei…
Gruß
Maja
Ähnlicher Fall:
X hat eine Verkehrsüberschreitung begangen, die er sich absolut nicht leisten kann und somit den Führerschein abgeben müsste.
Er sucht sich andere, die den Kopf dafür hinhalten, der Erfolg ist fraglich und birgt die Gefahr einer Straftat.
X hat zudem ein Vermieterproblem und Mietschulden.
X ist aufgrund der Leichtlebigkeit völlig überfordert, da er einen Vollzeitjob hat, der ihn auf das Äusserste fordert.
Er kann also auf den Vermieter und dessen Rechte der Wohnungsbesichtigung nicht eingehen bzw. ist auch damit überfordert.
Soll X sich anwaltliche Hilfe suchen oder jemanden, der ihn stramm stehen lässt (Big Sister, Big Brother)?
Was wäre erfolgreicher und kostengünstiger?
Hallo,
X hat eine Verkehrsüberschreitung begangen, die er sich
absolut nicht leisten kann und somit den Führerschein abgeben
müsste.
Das ist schlecht. Ich rate dazu, zu seinen eigenen Fehlern zu stehen und auch dafür geradezustehen und nicht auch wegen der genannten Problematik Andere hineinzuziehen und natürlich daraus lernen.
X hat zudem ein Vermieterproblem und Mietschulden.
Beides kann für den Mieter die fristlose Kündigung zur Folge haben.
http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html
X ist aufgrund der Leichtlebigkeit völlig überfordert, da er
einen Vollzeitjob hat, der ihn auf das Äusserste fordert.
Das ist ein Punkt bei dem X sich Hilfe suchen könnte.
Er kann also auf den Vermieter und dessen Rechte der
Wohnungsbesichtigung nicht eingehen bzw. ist auch damit
überfordert.
Es gehört aber auch zu den Pflichten des Mieters dem VM sein Recht zur Besichtigung zu ermöglichen, denn dieser hat seinerseits die Pflicht die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten.
http://dejure.org/gesetze/BGB/809.html
Nach erfolgter vorheriger zeitlich angemessener Voranmeldung.
Macht X das nicht kann er sich schadenersatzpflichtig machen, wenn der VM die Wohnung deshalb zB nach erfolgter Kündigung nicht vermieten kann.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besich…
Ebenso bei einer vom Mieter verschuldeten verspäteten Rückgabe der Wohnung:
http://dejure.org/gesetze/BGB/546a.html
2 Termine pro Woche werden dabei üblich als zumutbar angesehen.
Gruß
Maja
Danke für die Infos!!!
Gruss marlfish.