Schon wieder Nebenkosten

Liebe Experten,

angenommen ein Mieter zieht unterjährig aus und der Vermieter hat die Nebenkosten nicht abgerechnet. Wieviel Zeit bleibt dem Vermieter, die NK Abrechnung zu erstellen? Gibt es hier eine Verjährungsfrist und wenn ja, wie lange wäre diese?

Danke für eure Meinungen. zipzap

angenommen ein Mieter zieht unterjährig aus und der Vermieter
hat die Nebenkosten nicht abgerechnet.

in der Regel kann die Betriebsabrechnung erst am Ende des Jahre serstellt werden, da Verbrauchabrechnungen (z.b. Wasser) erst dann
vorhanden sind…

Wieviel Zeit bleibt dem
Vermieter, die NK Abrechnung zu erstellen?

das komplette Folgejahr!!

Gibt es hier eine
Verjährungsfrist und wenn ja, wie lange wäre diese?

nach dem Folgejahr kann mal an eine Verjährung von
Nachzahlungen gedacht werden

gruß
ad

Herzlichen Dank!

Hallo

Voraussetzung dafür ist aber, dass der Abrechnungszeitraum vom 1.1.-31.12. eines Jahres geht. Kann auch abweichend sein, z.B. 1.5.-30.4. eines Jahres.

Gruß

wie wäre die Rechtslage, wenn der Vermieter den Ausgleich der NK anmahnt, der ehemalige Mieter aber definitiv keine Abrechnung erhalten hat. NK Abrechnung soll lt. Vermieter mir „normaler“ Post versandt worden sein, kann also nicht nachgewiesen werden.

wasa ist an dem „Gerücht“, dass der Mieter Anspruch auf 3 Kaltmieten hat, wenn die NK Abrechnung nicht innerhalb eines Jahres erfolgt.

Verfallen nur die Ansprüche des Vermieters auf Nachzahlung oder auch die Ansprüche des Mieters auf Erstattung?

Hallo!

wie wäre die Rechtslage, wenn der Vermieter den Ausgleich der
NK anmahnt, der ehemalige Mieter aber definitiv keine
Abrechnung erhalten hat. NK Abrechnung soll lt. Vermieter mir
„normaler“ Post versandt worden sein, kann also nicht
nachgewiesen werden.

Der Anspruch des Vermieters bleibt mE davon unberührt, allerdings kann der Mieter sicher darauf bestehen, daß ihm eine Zweitfertigung der Abrechnung zugeschickt wird.

wasa ist an dem „Gerücht“, dass der Mieter Anspruch auf 3
Kaltmieten hat, wenn die NK Abrechnung nicht innerhalb eines
Jahres erfolgt.

Habe ich nie gehört und halte ich für unwahrscheinlich, zumal man mit der Abrechnung bis zum Jahreseende des Folgejahres Zeit hat:

[FAQ:1253]

Gruß,
max

Hallo

die Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach dem Abrechnungsjahr beim Mieter sein. Sollte dies der Fall sein, der Mieter hat sie aber nicht erhalten und der VM mahnt an, sollte der Mieter eine Zweitschrift anfordern bzw. der VM eine zusenden.

Die Nachforderung des VM verjährt - Recht auf Guthabenzahlung nicht.

Und 3 KM ? habe ich noch nie gehört, wird ein Gerücht bleiben.

Hallo

wie wäre die Rechtslage, wenn der Vermieter den Ausgleich der
NK anmahnt, der ehemalige Mieter aber definitiv keine
Abrechnung erhalten hat. NK Abrechnung soll lt. Vermieter mir
„normaler“ Post versandt worden sein, kann also nicht
nachgewiesen werden.

Warum hat der Mieter dann nicht mal nachgefragt? Die Jahresabrechnung kommt ja eigentlich immer zur selben Zeit?

wasa ist an dem „Gerücht“, dass der Mieter Anspruch auf 3
Kaltmieten hat, wenn die NK Abrechnung nicht innerhalb eines
Jahres erfolgt.

Nix.
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html
_"…Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten." _
Haben denn die ehemaligen Mitmieter ihre Abrechnung erhalten?

Verfallen nur die Ansprüche des Vermieters auf Nachzahlung
oder auch die Ansprüche des Mieters auf Erstattung?

Guthaben muß der VM auszahlen.

Gruß
Maja