Hallo,
nehmen wir an, dass Person A (Mieter) zum 31.05.2009 die Wohnung gekündigt und schon eine neue Wohnung gefunden hat. Die Kaution für die alte Wohnung will die Person B (Vermieter) nicht gleich zurückzahlen und für bestimmte Zeit einbehalten. Laut BGB darf die Kaution nicht länger als 6 Monate einbehalten werden, die Person B will aber die Kaution solange eibehalten, bis die Abrechnung der Betriebskosten für das Jahr 2009 gemacht wird, um im Fall der Nachzahlung mit der Kaution die Kosten zu decken, dies erfolgt aber im Jahr 2010. Da die Person A für die neue Wohnung auch eine Kaution einzahlen muss, wird es ganz dringend das Geld benötigt, deshalb will sie die Miete inkl. Betriebskosten für den nächsten Monat nicht bezahlen. Somit kann die Person A bestimmten Betrag zuruckbekommen und die Person die fehlende Miete inkl. Betriebskosten von der Kaution abziehen.
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Welche Konsequenzen würde es für die Person A haben, wenn die Miete nicht bezahlt wird?
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Hat die Person B das Recht Person A vor Gericht anzuzeigen?
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Welche Möglichkeit hätte die Person A noch, um die Kaution zu bekommen?
Es könnte zur Folge haben, dass der VM ein Mahnverfahren einleitet.
die 6 Monate hätte ich gerne im BGB gesehen… 3-6 Monate ist zwar die Regel, es kann jedoch auch aus Abrechnungstechnischen Gründen später werden.
Eventuell könnte der VM ja auch einen Teil der Kaution freigeben und nur den zu erwarteten Rest länger behalten.
Hallo,
Hallo
nehmen wir an, dass Person A (Mieter) zum 31.05.2009 die
Wohnung gekündigt und schon eine neue Wohnung gefunden hat.
Die Kaution für die alte Wohnung will die Person B (Vermieter)
nicht gleich zurückzahlen und für bestimmte Zeit einbehalten.
Üblicher Weise wird 80% der Kaution nach vartragsgerechter Rückgabe ausgezahlt, der Rest für den geschilderten Fall einbehalten.
Laut BGB darf die Kaution nicht länger als 6 Monate
einbehalten werden, die Person B will aber die Kaution
solange eibehalten, bis die Abrechnung der Betriebskosten für
das Jahr 2009 gemacht wird, um im Fall der Nachzahlung mit der
Kaution die Kosten zu decken, dies erfolgt aber im Jahr 2010.
Da die Person A für die neue Wohnung auch eine Kaution
einzahlen muss, wird es ganz dringend das Geld benötigt,
deshalb will sie die Miete inkl. Betriebskosten für den
nächsten Monat nicht bezahlen. Somit kann die Person A
bestimmten Betrag zuruckbekommen und die Person die fehlende
Miete inkl. Betriebskosten von der Kaution abziehen.
- Welche Konsequenzen würde es für die Person A haben, wenn
die Miete nicht bezahlt wird?
Mieter ist zur Zahlnung verpflichtet. Davon bereift ihn auch keine Kündigung. VM wird wohl darauf Mahnen und evtl. auch Anwalt und Gerichtsvollzieher berauftragen, das erhöht ernorm die Kosten für M. Weiter würde VM mit Sicherheit die Kaution erst recht länger einbehalten weil das Bild von M es erfordert.
- Hat die Person B das Recht Person A vor Gericht anzuzeigen?
Selbstverständlich, M ist zur Zahlung der Miete bis zum dritten Werktag verplfichtet und ist sofort ohne Mahnung in Verzug.
- Welche Möglichkeit hätte die Person A noch, um die Kaution
zu bekommen?
Keine, und die vorgeschlagene würde den Weg nur erschweren bzw erst Recht behindern. Das Problem hat jeder Mieter, aber mit dieser Idee wird sich M keine Freunde machen. Ich würde den gegenteiligen Weg vorschlagen, reden und verhandeln. Sowohl mit dem alten als auch mit dem Zukünftigen VM.
Grüße
Hallo,
nehmen wir an, dass Person A (Mieter) zum 31.05.2009 die
Wohnung gekündigt und schon eine neue Wohnung gefunden hat.
ok
Die Kaution für die alte Wohnung will die Person B (Vermieter)
nicht gleich zurückzahlen und für bestimmte Zeit einbehalten.
Laut BGB darf die Kaution nicht länger als 6 Monate
einbehalten werden,
Nein, das steht da so ganz sicher nicht. Die Kaution darf idR bis zu 6 Monaten einbehalten werden, oder so lange, bis die Endabrechnung vorliegt. Wobei sie hier nur anteilig in Höhe der zu erwartenden Nachzahlung einbehalten werden darf. Den Rest muß der VM auszahlen.
Das gilt nach der Übergabe wenn der VM ausser den Betriebskosten keine offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis wie zB Mängelbeseitigung, Schönheitsreparaturen…mehr hat.
die Person B will aber die Kaution
solange eibehalten, bis die Abrechnung der Betriebskosten für
das Jahr 2009 gemacht wird, um im Fall der Nachzahlung mit der
Kaution die Kosten zu decken, dies erfolgt aber im Jahr 2010.
Wie gesagt, wenn die Übergabe ok war kann der VM einen Teil für die Nachzahlung der Betriebskosten zurückbehalten, den Rest muß er auszahlen.
- Welche Konsequenzen würde es für die Person A haben, wenn
die Miete nicht bezahlt wird?
Eine Kaution darf nicht abgewohnt werden.
- Hat die Person B das Recht Person A vor Gericht anzuzeigen?
Vor Gericht wird niemand angezeigt, und weswegen wollte der M vor Gericht?
- Welche Möglichkeit hätte die Person A noch, um die Kaution
zu bekommen?
Mal die unteren Links sorgfältig lesen.
Die Mietkaution:
Teil1
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_3_1.html
Teil2
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_3_2.html
Mal durchlesen und dann mit dem VM reden, aber so wie ich das verstanden habe wohnt der M ja noch in der Wohnung…da würde ich mal bis zum Übergabeprotokoll warten.
Gruß
Maja
- Hat die Person B das Recht Person A vor Gericht anzuzeigen?
Sorry jetzt hab ichs verstanden…der VM kann die Ausstände einklagen.
Mietschulden samt Zubehör (Kaution) liegen an erster Stelle der Schulden, die man begleichen sollte.
Ohne Wohnung (bzw. negativem Nachruf des Exvermieters für eine neue Wohnung - die Welt ist klein) hat man da schnell ein gravierendes existenzielles Problem.
Ein Kreislauf würde sich ergeben, der unter der Brücke enden kann.
Wenn A die neue Kaution nicht zahlen kann, weil er die alte nicht zurückerhält, hat er ein generelles Zahlungsproblem. (Es kann durchaus geschehen, dass er kein Recht auf die Rückzahlung der alten Kaution hat und müsste dieses ggfs. gerichtlich erstreiten - womit der Betrag ohnehin verbraten sein könnte).
Wenn A nun doppelte Miete zahlen muss, ist er ziemlich dumm gewesen (da ohnehin knapp bei Kasse).
Den Mehrbetrag kann er nicht durch ‚nicht flüssiges‘ Geld ausgleichen, was nunmal eine Kaution ist. I.d.R. erfolgen Abrechnungen erst im Folgejahr, da kann ein Vermieter nichts daran ändern.
A sollte vorausschauender denken und nicht im Nachhinein naiverweise andere für seine Verantwortungslosigkeit verantwortlich machen und einen Vermieter schädigen wollen.
Wird auch nicht gelingen.
Sollte A die Mietschulden nicht zahlen können, bleibt die private Insolvenz oder vorher die Bitte um Stundung der Mietschulden.
Rechtlicher Streit wird den Betrag gewaltig in die Höhe treiben.