einer Wohngemeinschaft, die aus 3 Parteien besteht wurde eine Wohnung nicht renoviert übergeben (es handelt sich um einen Altbau). Der Vermieter hat die Wohnung gekauft und es waren seine ersten Mieter. Sie wohnen nun seit 2 Monaten hier und haben auf Grund des Verhältnisses zum Vermieter und durch weitere Kosten, die vorher nicht abzusehen waren, sich dazu entschlossen wieder zu kündigen. Das heißt in 3 Monaten werden sie die Wohnung verlassen. Das ist dann eine Gesamtmietzeit von lediglich 5 Monaten. Im Mietvertrag steht nun, dass die Wohnung bei Auszug renoviert werden muss. Dabei ist keine Zeitangabe gegeben nach welcher Mietzeit dies geschehen muss. Heißt das, dass sie die gesamte Wohnung (ca. 90 m²) renovieren müssen, obwohl es sich um solch eine kurze Mietzeit handelt und sie die Wohnung nicht renoviert bekommen haben?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
MfG
eine nicht renovierte Wohnung muss auch nicht renoviert zurück
gegeben werden.
da bin ich nicht mit einverstanden, es gilt m.E. in diesem Fall die Vertragsfreiheit. Ich kann durchaus vereinbaren das der M eine Wohnung renoviert zurückgibt selbt wenn er diese unrenoviert erhalten hat.
eine nicht renovierte Wohnung muss auch nicht renoviert zurück
gegeben werden.
da bin ich nicht mit einverstanden, es gilt m.E. in diesem
Fall die Vertragsfreiheit. Ich kann durchaus vereinbaren das
der M eine Wohnung renoviert zurückgibt selbt wenn er diese
unrenoviert erhalten hat.
und ich würde hier einen Fall sehen, in dem die ganze Klausel nichtig ist, weil es vom Bundesgerichtshof (richtiges Gericht) als unbillig angesehen wurde, eine Wohnung unabhängig von Fristen und Zustand der Wohnung renovieren zu müssen. Die Nichtigkeit wäre übrigens auch bei längerer Mietdauer gegeben.
also das würde mich aber genauer interessieren, kann das belegt werden? das BGH hat die starren Fristen kassiert, aber was hier angepsorchen wird ist mir neu…
Grüße
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Wenn ich mich nicht täusche dann liegt mir dieses Urteil vor.
Es ist ein Versäumnisurteil. Demnach würde ich dem keine all zu grosse Wertschätzung geben.
Grüße
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Darin steht aber auch, dass das Versäumnisurteil nicht aufgrund des Fehlens des Beklagten, trotz ordnungsgemäßer Ladung gefällt wurde, sondern auf einer Sachprüfung beruht.
Darin steht aber auch, dass das Versäumnisurteil nicht
aufgrund des Fehlens des Beklagten, trotz ordnungsgemäßer
Ladung gefällt wurde, sondern auf einer Sachprüfung beruht.
Ist jedes Versäumnis Urteil. Aber wenn eine Partei keine Argumente vortragen kann ist es auch eine leichte Beute für die andere Partei.
Ist jedes Versäumnis Urteil. Aber wenn eine Partei keine
Argumente vortragen kann ist es auch eine leichte Beute für
die andere Partei.
Ich hatte gehofft, dass Du auch Stellung dazu nehmen würdest, dass die Kläger zuvor zweimal abgeblitzt sind, bevor sie beim Berufungsgericht zugelassen wurden…
Ist jedes Versäumnis Urteil. Aber wenn eine Partei keine
Argumente vortragen kann ist es auch eine leichte Beute für
die andere Partei.
Ich hatte gehofft, dass Du auch Stellung dazu nehmen würdest,
dass die Kläger zuvor zweimal abgeblitzt sind, bevor sie beim
Berufungsgericht zugelassen wurden…
absolut, das drängt sich doch auf. Erste und zweite Instanz unterliegt der Mieter. Und dann wird alles in Versäumnis kassiert… Das ist echt ungünstig, und auch schwer nachvollziehbar aus welchen Gründen man so einen Termin nicht wahrnehmen kann/wahrnimmt.