Renovierung bei kurzer Mietzeit

Guten Tag,

einer Wohngemeinschaft, die aus 3 Parteien besteht wurde eine Wohnung nicht renoviert übergeben (es handelt sich um einen Altbau). Der Vermieter hat die Wohnung gekauft und es waren seine ersten Mieter. Sie wohnen nun seit 2 Monaten hier und haben auf Grund des Verhältnisses zum Vermieter und durch weitere Kosten, die vorher nicht abzusehen waren, sich dazu entschlossen wieder zu kündigen. Das heißt in 3 Monaten werden sie die Wohnung verlassen. Das ist dann eine Gesamtmietzeit von lediglich 5 Monaten. Im Mietvertrag steht nun, dass die Wohnung bei Auszug renoviert werden muss. Dabei ist keine Zeitangabe gegeben nach welcher Mietzeit dies geschehen muss. Heißt das, dass sie die gesamte Wohnung (ca. 90 m²) renovieren müssen, obwohl es sich um solch eine kurze Mietzeit handelt und sie die Wohnung nicht renoviert bekommen haben?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
MfG

Hallo

eine nicht renovierte Wohnung muss auch nicht renoviert zurück gegeben werden.

Gruß

Hallo

Hallo,

eine nicht renovierte Wohnung muss auch nicht renoviert zurück
gegeben werden.

da bin ich nicht mit einverstanden, es gilt m.E. in diesem Fall die Vertragsfreiheit. Ich kann durchaus vereinbaren das der M eine Wohnung renoviert zurückgibt selbt wenn er diese unrenoviert erhalten hat.

Gruß

Grüße

Hallo,

eine nicht renovierte Wohnung muss auch nicht renoviert zurück
gegeben werden.

da bin ich nicht mit einverstanden, es gilt m.E. in diesem
Fall die Vertragsfreiheit. Ich kann durchaus vereinbaren das
der M eine Wohnung renoviert zurückgibt selbt wenn er diese
unrenoviert erhalten hat.

und ich würde hier einen Fall sehen, in dem die ganze Klausel nichtig ist, weil es vom Bundesgerichtshof (richtiges Gericht) als unbillig angesehen wurde, eine Wohnung unabhängig von Fristen und Zustand der Wohnung renovieren zu müssen. Die Nichtigkeit wäre übrigens auch bei längerer Mietdauer gegeben.

Gruß, Karin

Hallo,

also das würde mich aber genauer interessieren, kann das belegt werden? das BGH hat die starren Fristen kassiert, aber was hier angepsorchen wird ist mir neu…

Grüße

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Hi, hier nach zu lesen!
http://www.welt.de/wirtschaft/article1178768/Mieter_…
MfG ramses90

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Wenn ich mich nicht täusche dann liegt mir dieses Urteil vor.
Es ist ein Versäumnisurteil. Demnach würde ich dem keine all zu grosse Wertschätzung geben.

Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

da isses: www.kanzlei-roth.de/media/BGHVUv12907Unwirksamkeitis…

und ich lese das etwas anders als Kuhmax…

Darin steht aber auch, dass das Versäumnisurteil nicht aufgrund des Fehlens des Beklagten, trotz ordnungsgemäßer Ladung gefällt wurde, sondern auf einer Sachprüfung beruht.

Was sagt Ihr dazu?

Gruß
Maja

Hallo,

Hallo,

da isses:
www.kanzlei-roth.de/media/BGHVUv12907Unwirksamkeitis…

und ich lese das etwas anders als Kuhmax…

Darin steht aber auch, dass das Versäumnisurteil nicht
aufgrund des Fehlens des Beklagten, trotz ordnungsgemäßer
Ladung gefällt wurde, sondern auf einer Sachprüfung beruht.

Ist jedes Versäumnis Urteil. Aber wenn eine Partei keine Argumente vortragen kann ist es auch eine leichte Beute für die andere Partei.

Was sagt Ihr dazu?

Gruß
Maja

Grüße

Hi,

Ist jedes Versäumnis Urteil. Aber wenn eine Partei keine
Argumente vortragen kann ist es auch eine leichte Beute für
die andere Partei.

Ich hatte gehofft, dass Du auch Stellung dazu nehmen würdest, dass die Kläger zuvor zweimal abgeblitzt sind, bevor sie beim Berufungsgericht zugelassen wurden…

Grüße
Maja

Hi,

Hallo,

Ist jedes Versäumnis Urteil. Aber wenn eine Partei keine
Argumente vortragen kann ist es auch eine leichte Beute für
die andere Partei.

Ich hatte gehofft, dass Du auch Stellung dazu nehmen würdest,
dass die Kläger zuvor zweimal abgeblitzt sind, bevor sie beim
Berufungsgericht zugelassen wurden…

absolut, das drängt sich doch auf. Erste und zweite Instanz unterliegt der Mieter. Und dann wird alles in Versäumnis kassiert… Das ist echt ungünstig, und auch schwer nachvollziehbar aus welchen Gründen man so einen Termin nicht wahrnehmen kann/wahrnimmt.

Grüße
Maja

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