Wohnung ohne Heizung beziehen

Hallo, ich bin neu hier und habe gleich ein schwieriges Anliegen…

Angenommen, Mieter X bezieht eine Wohnung, die zur Zeitpunkt des Zustandekommens des Mietvertrages keine Heizung hat. Auf Drängen des Mieters wird eine Klausel in den Mietvertrag aufgenommen, die lautet, dass nach Zahlung der Gesamtkaution sowie regelmäßigen Mietzhalungen die Verhandlungen über den Einbau einer Heizung geführt werden.
Nach einem halben Jahr, in dem sowohl die Kaution bezahlt wurde, sowie keine Mietrückstände angefallen sind, nimmt der Vermieter die Klausel „Der Mieter wünscht den Einbau einer Heizung“ in eine Anlage zum Mietvertrag auf, ausserdem wird bereits eine Heizkostenpauschale vereibart.

Es fallen weiterhin -wie verlangt- keine Mietschulden an, aber eine Heizung wird nicht eingebaut. Im folgenden Winter macht der Mieter eine Mietkürzung geltend, die sich auf die gesamte Heizperiode bezieht.

Der Vermieter weist diese Mietminderung mit der Begründung, es hätte keine schriftliche Vereinbarung über den Einbau einer HEizung gegeben, zurück.

Ist der Vermieter damit im Recht?

Vielen Dank im vorraus!

Hallo, ich bin neu hier und habe gleich ein schwieriges
Anliegen…

Angenommen, Mieter X bezieht eine Wohnung, die zur Zeitpunkt
des Zustandekommens des Mietvertrages keine Heizung hat. Auf
Drängen des Mieters wird eine Klausel in den Mietvertrag
aufgenommen, die lautet, dass nach Zahlung der Gesamtkaution
sowie regelmäßigen Mietzhalungen die Verhandlungen über den
Einbau einer Heizung geführt werden.

Was nutzt ihm so eine Klausel. Verhandeln kann man ja vieles. Was, wenn man sich nicht einigt. Was, wenn der Vermieter die Miete dann auch kräftig erhöhen will?

Nach einem halben Jahr, in dem sowohl die Kaution bezahlt
wurde, sowie keine Mietrückstände angefallen sind, nimmt der
Vermieter die Klausel „Der Mieter wünscht den Einbau einer
Heizung“ in eine Anlage zum Mietvertrag auf, ausserdem wird
bereits eine Heizkostenpauschale vereibart.

Schön, der Mieter wünscht „insgeheim“ vielleicht auch noch einen Pool und eine Bowlingbahn im Keller. Nur verpflichtet das alled den Vermieter doch nicht.

Es fallen weiterhin -wie verlangt- keine Mietschulden an, aber
eine Heizung wird nicht eingebaut. Im folgenden Winter macht
der Mieter eine Mietkürzung geltend, die sich auf die gesamte
Heizperiode bezieht.

Der Vermieter weist diese Mietminderung mit der Begründung, es
hätte keine schriftliche Vereinbarung über den Einbau einer
HEizung gegeben, zurück.

Ist der Vermieter damit im Recht?

Vielen Dank im vorraus!

M.E. hat der Vermieter das recht geschickt eingefädelt. Er hat sich schön um die klare Aussage, eine Heizung einzubauen, herumgedrückt.

Da der Mieter die Wohnung ohne Heizung gemietet hat, kann er sie m.E. nun auch nicht verlangen und daher die Miete nicht kürzen.

Tipp: beim nächsten Mietvertrag gleich reinsetzen lassen: Heizung wird bis zum xx.xx.xxxx eingebaut. Auf die Bedingung, dass Miete regelmäßig gezahlt wird, kann man sich ja einlassen, ist m.E. selbstverständlich.

Ich würde aber mit dem Vermieter noch einmal vernünftig reden und ihm klarmachen, dass ich mir eine neue Bleibe suchen würde, wenn er die Heizung nicht einbaut.
Evtl. sieht er ein, dass er es nicht ganz so leicht hat, noch einmal jemanden zu finden, der sich auf seine unklaren Aussagen einlässt.
Zur Zeit hat er ja einen Mieter, der wenigstens pünktlich zahlt.
Wenn er neu vermietet, muss er wahrscheinlich doch die Heizung einbauen und hat dann evtl. einen Mieter, der nicht zahlt.

Grüße

Holygrail

Hallo,

mündliche Abreden basieren immer auf Treu und Glauben. Wenn eine Partei sich nicht daran hält ist es nicht nur nicht schön, sondern auch ein Vertrauensbruch.

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, sagt ein altes Sprichwort. Also…, was will der Mieter denn nun machen? Rechtlich hat er wohl den schwarzen Peter gezogen, zumal nicht einmal Fristen „vereinbart“ wurden. Der Vermieter weiß sehr wohl, was er da getan hat. Denn welcher ordentliche Vermieter bietet eine Wohnung ohne Heizung überhaupt an?

Ich denke als absoluter Laie das der Mieter hier Lehrgeld gezahlt hat und hoffentlich bald eine neue Wohnung mit einbebauter Heizung findet.

Vielleicht findet sich aber noch ein kompetenter Leser der weiß ob es sich lohnt zum Mieterverein zu gehen und da Mitglied zu werden. Oder die das auch wie bei der Rechtsschutzversicherung erst mal auf Aussicht auf Erfolg prüfen bevor sie tätig werden bzw. einen Rechtsanwalt stellen.

Noch eine Frage zum Schluß: was hat der Mieter denn den letzten verdammt kalten Winter gemacht? Die Wohnung gar nicht bewohnt?

Grüße
John

danke für die schnelle antwort.

damit ist mein tag gelaufen… :frowning:

doch, er hat mit strom geheizt. watt soll er auch sonst machen, wenn er ständig vertröstet wird…

und: danke!

Hallo,
wir gehen davon aus, dass die gemietete Wohnung eine Heizung braucht.
Es koennte auch anders sein, Stichwort Passivhaus. Oder es sind Oefen vom Vermieter in der Wohnung.
Gruss Helmut

doch, er hat mit strom geheizt. watt soll er auch sonst
machen, wenn er ständig vertröstet wird…

und: danke!

In eine Wohnung mit einer adäquater Heizung/Heizungsanlage ziehen, das ist in dem 21 Jahrhundert eigentlich keine Seltenheit.

Grüße

In eine Wohnung mit einer adäquater Heizung/Heizungsanlage
ziehen, das ist in dem 21 Jahrhundert eigentlich keine
Seltenheit.

Grüße

wir sprechen von einer bezahlbaren wohnung in ostberlin, die immerhin 215 qm hat… und von einem kriminellen vermieter und einem blauäugigem mieter :smile:

danke trotzdem

wir sprechen von einer bezahlbaren wohnung in ostberlin, die
immerhin 215 qm hat… und

keine Heizung, wow, einfach nur klasse.

einem blauäugigem mieter :smile:

Das hast du sehr wohlwollend für dich ausgedrückt. Bei uns in Bayern nennt man so jemanden schlichtweg einen D…

Gruß
Der Franke

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Also 215 qm zu heizen dürfte auch den einen oder anderen Euro kosten…
Aber wir sprechen hier zunächst von einem fiktivem Fall, und kriminell ist das Verhalten seitens VM nicht. Das wäre eine ganz andere Liga ! SoweiT ich auch den Eindruck bekommen habe, ist M mehr als blauäugig und naiv währe wohl auch geprahlt. Vielleicht hat VM nicht mal alles so zugesagt wie es M gemeint hat…

Man soltle sich überlegen eine bezahlbare Wohnung anzumieten. Und wie bereits angemerkt sollte man auch überlegen dass eine Heizungsanalge auch bezahlt werden muss, durch die höhere Miete und durch die Heizkosten müssen ebenfalls bezahlt werden.

Alles Gute

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Ja das ist nicht nur im Frankenland und innerhalb des Freistaates so…

Grüße

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Versuch es auch einmal aus Vermieterseite zu sehen. Was kostet der Heitungseinbau? Wenn gar nichts vorhanden ist, also keine Heizkörper, wohlmöglich noch nicht einmal der Gasanschluss, dann würde ich bei 215 m² auf etwas zwischen 10.000 und 20.000 Euro tippen.
Wie hoch ist die Miete? Wie lange dauert es, wenn ohne großartige Mieterhöhung dieses Geld wieder erwirtschaftet ist?

Frage ist, ob er privat vermietet, hat er den Kaufpreis für dei Wohnung evtl. finanziert und muss auch noch an die Bank zurückzahlen?

Wenn solche Umstände gegeben sind, kann ich den Vermieter durchaus verstehen.

Was ich aber nicht verstehen kann: dass er nicht von Anfang klar sagt, dass er keine Heizung einbaut und eben mit Strom geheizt werden muss und das ganze recht link dem Mieter unterjubelt.

Also: was kosten die 215 m² in Berlin? Welcher Stadtteil?

Grüße

Holygrail