Ich suche eine verbindliche Rechtsquelle zu hintergrundbeleuchten Hauslichtschaltern in Miethäusern. Mein Vermieter meint, es gäbe keinen Anspruch darauf. Ich selbst sehe die Sache so, daß es sicherheitsbezogen ausgesprochen Sinn macht, im Dunkeln nicht allein auf „Tastfunk“ angewiesen zu sein. Ich meine, man sollte den Lichtschalter auch sicher finden, wenn im Hausflur das Licht ausgeht. Also… wer weiß was?
Kein Hallo,
es macht durch aus Sinn, nein es ergibt durchaus Sinn solche Schalter zu installieren. Jedoch kenne ich kein Gesetzt hierfür das es vorschreibt, demnach ist es freiwillig.
Ebenfalls kein Gruß
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> Kein Hallo,
> Ebenfalls kein Gruß
Ist nicht so diskret gemeint. Ich fasse mich nur möglichst kurz. Vielen lieben Dank aber für die nette Antwort. ALSO…
Hallo,
zur Sache bin ich etwas irritiert. Gerade in unserem Land ist Alles und Jedes reglementiert. Und ausgerechnet so eine profane Sache wie die Hintergrundbeleuchtung von Hauslichtschaltern nicht? Ein tagesüblicher technischer Baustein für die reale Sicherheit in Hausfluren und Hausaufgängen; die ganz schön düster und schwarzdunkel sein können; ausgerechnet hier pennt das oh so gelobte Gesetz?
Nun gut, ich selber habe dazu auch nichts gefunden. Doch genau deshalb frage ich ja. Denn allwissend bin ich ja noch nicht.
Gruß und Kuß
[EDIT by Team: Name entfernt]
Hallo,
Hallo,
zur Sache bin ich etwas irritiert. Gerade in unserem Land ist
Alles und Jedes reglementiert. Und ausgerechnet so eine
profane Sache wie die Hintergrundbeleuchtung von
Hauslichtschaltern nicht? Ein tagesüblicher technischer
Baustein für die reale Sicherheit in Hausfluren und
Hausaufgängen; die ganz schön düster und schwarzdunkel sein
können; ausgerechnet hier pennt das oh so gelobte Gesetz?
Jein, oft ist nur ein Ziel vorgeschrieben, der Weg nicht zwangsläufig. Jedoch ist das Problem bei den Schalter das eine zusätzliche Ader gezogen werden muss, weil diese meist nicht von Anfang an liegt. Also müsste man hier die ganzen Leitungen im Tereppenhaus tauschen. Das wäre m.E. unzumutbar. Der gesetzgeber geht auch hierbei davon aus dasbei einer Besichtigung alles gesehen wurde. Bestand dieser Zustand bei anmietung, so war dieser bekannt und wurde akzeptiert.
Das ist zwar vielleicht etwas hart, weil die Meisten Besichtigungen vielleicht mal 1 Std dauern, in der Zeit bekommt man so viele Endrücke das man an viele Details gar nicht erst denkt, anderer seits kann man nicht eine runtergekommene Wohnung mieten und nach Einzug alle Renovierungen verlangen.
Nun gut, ich selber habe dazu auch nichts gefunden. Doch genau
deshalb frage ich ja. Denn allwissend bin ich ja noch nicht.
Vielleicht muss man sich hier dann umgewöhnen, und zu erst die Haustüre offen lassen, das Licht einschalten, und dann erst die Türe schliessen.
Gruß und Kuß
Nelson
Grüße
Hi,
zur Sache bin ich etwas irritiert. Gerade in unserem Land ist
Alles und Jedes reglementiert.
Weit gefehlt, vieles ist geregelt, aber keines wegs alles (zum Glück).
Und ausgerechnet so eine
profane Sache wie die Hintergrundbeleuchtung von
Hauslichtschaltern nicht?
Nun ein ähnliches Problem gibt es auch bei Autos im dunkeln…
die Sonne läßt sich bekanntlich nicht überall sofot finden und anknipsen.
Ein tagesüblicher
Was das wohl ist?
technischer
Baustein für die reale Sicherheit in Hausfluren und
Hausaufgängen;
Für dunkle Momente hilft Eigeninitiative, zB eine parate funktionstüchtige Taschenlampe. Die hilft sogar bei Stromausfall, defekte Leuchtmittel und auch bei unauffindbaren Treppenhauslichtschaltern…bei denen manchmal auch die Glimmlanpe defekt ist. Manchmal hilft sie sogar bei Überfall.
die ganz schön düster und schwarzdunkel sein
können; ausgerechnet hier pennt das oh so gelobte Gesetz?
Es gibt auch Verordnungen…nicht nur Gesetze.
Seit dankbar, das nicht alles in Gesetze gegossen wird…
Selbst ein Gesetz wird (hoffentlich) hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit verabschiedet.
Nun gut, ich selber habe dazu auch nichts gefunden.
Ich auch nicht, habe aber auch nicht gesucht.
Doch genau
deshalb frage ich ja.
Sehr viele VMs bringen von sich Schalter mit Hilfsleuchten an. Die anderen eben nicht. Wenn es einen M oder Gast nicht gefällt, kann dieser ja den passenden Schalter mit vorheriger Genemigung einbauen lassen.
btw: Sind Leuchtmittel nicht auf die Ms umlegbar?
Denn allwissend bin ich ja noch nicht.
Wir wissen nun, das der Frager diese Kosten scheut, sonst würde dieser nicht annehmen, es wäre die Verpflichtung anderer, obwohl der Frager auch in den Genuß kommt.
Gruß und Kuß
Bei Nelson verzichte ich auf den Kuß 
vlg MC
PS:
Was alles noch dem Tempel der Sicherheit geschuldet werden soll?
Autolicht am Tag, Tapeten der Brandschutzklasse B2 in Steintreppenhäuser, Flammrückschlagventile vor dem Gaszähler, Feuermelder in Treppenhäuser, die nur Rauch statt Feuer melden…
Alles vom Eigner zu bezahlen, von Leuten bestimmt, die damit auch über das Geld anderer Leute verfügen ;-(