Mietminderung wegen nicht nutzbarer E-Installation

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich bin neu hier und erhoffe mir durch Eure Hilfe etwas mehr Klarheit zu folgendem Sachverhalt…

Es handelt sich um eine Wohnung, welche im Haus eine Garage hat, welche allerdings 2 Eingänge weiter, also unter einer anderen Hausnummer gebaut wurde.
In dieser Garage ist zwar eine Steckdose, sowie Licht vorgesehen (Schalter und Lampe an der Decke), jedoch werden diese aufgrund der im vorigen Satz beschriebenen Situation (Garage wurde vom Besitzer nachträglich zur Wohnung dazu gekauft.) nicht mit Strom versorgt.

Wie verhällt man sich mit einer Mietminderung, wenn dieser Zustand nach dem Einzug festgestellt wurde und dem Vermieter öfters mitgeteilt wurde, dass der Strom, insbesondere das Licht benötigt wird, um die Garage im vollen Umfang nutzen zu können?

Was ist zu tun, wenn dieser Vermieter dem Mieter nach 2 Jahren dann die Aussage beschert, es sei zuviel technischer Aufwand, den Stromanschluss an den für die Wohnung vorgesehenen Stromzähler mit anzuschliessen, daher würde er diese Installation nicht tätigen?

Ich würde mich sehr über Eure Meinung und Euren Rat freuen…

Viele Grüße,
kai2009

Hallo

wenn die Garage ohne Stromanschluss bzw. eine schriftliche Zusage, diesen zu verlegen, gemietet wurde, kann der Mieter keine Minderung geltend machen. Eine Garagennutzung ist nicht davon abhängig ob Licht oder eine Steckdose vorhanden ist.

Gruß

Hallo Irene-Marie,

vielen Dank für Deine Antwort.
Aber wie sieht es denn aus, wenn beim einzug noch garnicht klar ist, dass der bereits verlegte Anschluss garnicht nutzbar ist. Muss vom Mieter überprüft werden, ob der vorhandene Anschluss bei Freischaltung des Stroms für die Wohnung auch die Garage funktioniert?

Ausserdem könnte diese Garage insbesondere dann nicht genutzt werden, wenn dort der Strom für Licht zum ausführen handwerklicher Tätigkeiten, was ja äusserst üblich wäre, und zum Aussteigen/Einsteigen aus/in dem/das Auto (z.b. im Winter, wenn es früh dunkel und spät hell wird)

Der Hauptpunkt ist jedoch vor allem, ob man etwa nicht davon ausgehen darf, dass die Elektroinstallation funktioniert, und zwar erst dann wenn man sie braucht.

Viele Grüße

Hallo Irene-Marie,

Hallo,

vielen Dank für Deine Antwort.
Aber wie sieht es denn aus, wenn beim einzug noch garnicht
klar ist, dass der bereits verlegte Anschluss garnicht nutzbar
ist. Muss vom Mieter überprüft werden, ob der vorhandene
Anschluss bei Freischaltung des Stroms für die Wohnung auch
die Garage funktioniert?

Dann hätte man das vorher vertraglich regeln müssen und diese Eigenschaft mit festhlhalten müssen.

Ausserdem könnte diese Garage insbesondere dann nicht genutzt
werden, wenn dort der Strom für Licht zum ausführen
handwerklicher Tätigkeiten, was ja äusserst üblich wäre, und
zum Aussteigen/Einsteigen aus/in dem/das Auto (z.b. im Winter,
wenn es früh dunkel und spät hell wird)

Also bei meinem Auto geht im Auto ein Licht an, da kann ich auch im dunkeln gut ein und wieder aussteigen.

Der Hauptpunkt ist jedoch vor allem, ob man etwa nicht davon
ausgehen darf, dass die Elektroinstallation funktioniert, und
zwar erst dann wenn man sie braucht.

Das Hauptproblem ist das M davon ausgegangen ist.

Viele Grüße

Grüße

Hi,

Aber wie sieht es denn aus, wenn beim einzug noch garnicht
klar ist, dass der bereits verlegte Anschluss garnicht nutzbar
ist.

Dunkel? :wink:
Garagen werden üblicherweise ohne Stromanschluß vermietet.
btw: Es würde sonst eine Stromrechnung für den M zukommen, weil der M auch den Strom über eigenen Zähler bestellen würde.

Muss vom Mieter überprüft werden, ob der vorhandene
Anschluss bei Freischaltung des Stroms für die Wohnung auch
die Garage funktioniert?

Der M hat als Nichteigentümer nichts derlei zu prüfen. Der Eigentümer kann, sofern er denn will, dies auf eigene Kosten veranlassen.
Da aber die Grundstücke wohl nicht beiananderliegen, kann nicht so ohne weiteres eine Stromleitung über fremde Grundstücke verlegt werden. Deshalb wohl auch die Absage.

Ausserdem könnte diese Garage insbesondere dann nicht genutzt
werden, wenn dort der Strom für Licht zum ausführen
handwerklicher Tätigkeiten, was ja äusserst üblich wäre,

Eine Garage ist im Gegensatz zur USA keine (private) Werkstätte. Also kann der VM eine vertragliche Nutzung einfordern, eben das Abstellen von PKW oder ähnliche Kleinfahrzeuge. Für Bastler gibt es Mietwerkstätten.

btw: Schon bei Ölflecken kann es zu Schadenseratzforderungen kommen.

und
zum Aussteigen/Einsteigen aus/in dem/das Auto (z.b. im Winter,
wenn es früh dunkel und spät hell wird)

Es gibt auch mobiles Licht zu kaufen. Das wäre auch viel billiger als eine monatliche Stromrechnung. Die meisten Autos verfügen zudem über eine Außen- und Innenbeleuchtung.

Der Hauptpunkt ist jedoch vor allem, ob man etwa nicht davon
ausgehen darf, dass die Elektroinstallation funktioniert,

Eher in Mietwohnungen. Garagen sind kein Wohnraum, sonderen Gewerberaum, die im übrigen ohne Begründung von beiden Seiten fristgerecht gekündigt werden können.
Bei einem zickigen M könnte ein VM auch auf diese Idee kommen.

und
zwar erst dann wenn man sie braucht.

Dann frage doch mal den VM, ob der M die Installation auf eigene Rechnung von einer Fachfirma verlegen lassen darf.

So wie die Dinge stehen müsste die Straße dafür aufgegraben werden.
Der Investitionsbetrag würde wohl so fünfstellig vor dem Komma ausfallen.

btw: Die Installationen gehen dabei automatisch an den VM über.

vlg MC

PS: Noch Fragen?
Ach ja, es gäbe auch die Möglichkeit sich den Strom vom ehemaligen zugehörigen Haus per Zwischenzähler zu besorgen. Dazu müßten beide Eigentümer dieser Immobilien einverstanden sein. Doch wer solls bezahlen? Der VM kann im Zweifel auch ohne Strom…