Hi,
Aber wie sieht es denn aus, wenn beim einzug noch garnicht
klar ist, dass der bereits verlegte Anschluss garnicht nutzbar
ist.
Dunkel? 
Garagen werden üblicherweise ohne Stromanschluß vermietet.
btw: Es würde sonst eine Stromrechnung für den M zukommen, weil der M auch den Strom über eigenen Zähler bestellen würde.
Muss vom Mieter überprüft werden, ob der vorhandene
Anschluss bei Freischaltung des Stroms für die Wohnung auch
die Garage funktioniert?
Der M hat als Nichteigentümer nichts derlei zu prüfen. Der Eigentümer kann, sofern er denn will, dies auf eigene Kosten veranlassen.
Da aber die Grundstücke wohl nicht beiananderliegen, kann nicht so ohne weiteres eine Stromleitung über fremde Grundstücke verlegt werden. Deshalb wohl auch die Absage.
Ausserdem könnte diese Garage insbesondere dann nicht genutzt
werden, wenn dort der Strom für Licht zum ausführen
handwerklicher Tätigkeiten, was ja äusserst üblich wäre,
Eine Garage ist im Gegensatz zur USA keine (private) Werkstätte. Also kann der VM eine vertragliche Nutzung einfordern, eben das Abstellen von PKW oder ähnliche Kleinfahrzeuge. Für Bastler gibt es Mietwerkstätten.
btw: Schon bei Ölflecken kann es zu Schadenseratzforderungen kommen.
und
zum Aussteigen/Einsteigen aus/in dem/das Auto (z.b. im Winter,
wenn es früh dunkel und spät hell wird)
Es gibt auch mobiles Licht zu kaufen. Das wäre auch viel billiger als eine monatliche Stromrechnung. Die meisten Autos verfügen zudem über eine Außen- und Innenbeleuchtung.
Der Hauptpunkt ist jedoch vor allem, ob man etwa nicht davon
ausgehen darf, dass die Elektroinstallation funktioniert,
Eher in Mietwohnungen. Garagen sind kein Wohnraum, sonderen Gewerberaum, die im übrigen ohne Begründung von beiden Seiten fristgerecht gekündigt werden können.
Bei einem zickigen M könnte ein VM auch auf diese Idee kommen.
und
zwar erst dann wenn man sie braucht.
Dann frage doch mal den VM, ob der M die Installation auf eigene Rechnung von einer Fachfirma verlegen lassen darf.
So wie die Dinge stehen müsste die Straße dafür aufgegraben werden.
Der Investitionsbetrag würde wohl so fünfstellig vor dem Komma ausfallen.
btw: Die Installationen gehen dabei automatisch an den VM über.
vlg MC
PS: Noch Fragen?
Ach ja, es gäbe auch die Möglichkeit sich den Strom vom ehemaligen zugehörigen Haus per Zwischenzähler zu besorgen. Dazu müßten beide Eigentümer dieser Immobilien einverstanden sein. Doch wer solls bezahlen? Der VM kann im Zweifel auch ohne Strom…