Hallo,
man stelle sich folgenden Fall bzgl. der Nebenkostenabrechnung, speziell mit den Kaltwasserkosten vor:
In einer Wohnung gibt es direkt keinen Waschmaschinenanschluss, aber dafür im Keller. Es stehen 7 Geräte in diesem Waschraum, der betreffende Mieter nutzt diese Möglichkeit jedoch nicht.
Nach Nachfrage beim Vermieter wegen einer hohen Nebenkostennachzahlung gibt dieser an, dass die
Kaltwasserkosten dieser im Keller befindlichen Waschmaschinen auf
die Hausgemeinschaft umgelegt werden. Das heisst, auch der Mieter, der dort keine Waschmaschine stehen hat, soll die Wasserkosten der anderen „Wäscher“ mit tragen. Wäre die denn legitim?
Kann mir jemand einen Rat geben, ob diese Verfahrensweise überhaupt
legitim ist?
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße,
G.N.