Wasserkosten bei Waschmaschinen im Keller

Hallo,

man stelle sich folgenden Fall bzgl. der Nebenkostenabrechnung, speziell mit den Kaltwasserkosten vor:

In einer Wohnung gibt es direkt keinen Waschmaschinenanschluss, aber dafür im Keller. Es stehen 7 Geräte in diesem Waschraum, der betreffende Mieter nutzt diese Möglichkeit jedoch nicht.

Nach Nachfrage beim Vermieter wegen einer hohen Nebenkostennachzahlung gibt dieser an, dass die
Kaltwasserkosten dieser im Keller befindlichen Waschmaschinen auf
die Hausgemeinschaft umgelegt werden. Das heisst, auch der Mieter, der dort keine Waschmaschine stehen hat, soll die Wasserkosten der anderen „Wäscher“ mit tragen. Wäre die denn legitim?

Kann mir jemand einen Rat geben, ob diese Verfahrensweise überhaupt
legitim ist?

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße,
G.N.

Moin,
was ändert sich wenn der Standplatz statt im Keller, in der Wohnung ist?
Der Gesetzgeber sieht vor, dass nach m² abgerechnet wird, wenn keine Einzeluhren vorhanden sind. Eine 7-köpfige Familie die 14 mal am Tag duschen und jeden Tag waschen zahlt dann genau so viel wie die Einzelperson in der gleichgroßen Wohnung. Abrechnung pro Kopf ist da etwas gerechter, aber nur etwas.
Das Leben ist nun mal ungerecht.

vnA