Kein Gehalt: Muss ausstehende Miete gezahlt werden

Hallo,

Wie ist das wenn zwei Mieter einen Mietvertrag zum Datum x unterschreiben, der eine aber erst Monate später einzieht (der Makler weiß bescheid, bekommt auch die Kopie des Arbeitsvertrages) und bis dahin keinerlei Gehalt bezieht (außer Kindergeld und unter 100eu BaföG und nicht mehr bei den Eltern wohnt, sondern in einem Personalwohnheim)? Muss man seinen Mietanteil bei Kündigung dann dennoch zahlen? Wenn ja wann (keinerlei Gehalt und Rücklagen)? Kann der Makler einen zwingen Verwandte um Geld zu bitten?

Ich bin dankbar für jede Antwort

Vielen Dank

Alexandra

Hallo

man sollte einen Vertrag, egal um was es sich handelt, immer nur dann abschließen wenn man auch zahlen kann.
Selbstverständlich kann man darauf bestehen sein Geld zu bekommen.

Gruß

Hi,

Wie ist das wenn zwei Mieter einen Mietvertrag zum Datum x
unterschreiben,

Also es gibt zwei Hauptmieter.

der eine aber erst Monate später einzieht

Das ändert an der Vertragslage nichts, es sei denn es wurde diesbezüglich etwas verbindlich vereinbart.

(der
Makler weiß bescheid, bekommt auch die Kopie des
Arbeitsvertrages)

Der Makler hat mit der Bezahlung der Miete nichts zu tun.

und bis dahin keinerlei Gehalt bezieht

Der Unterschreiber hätte ja auch Vermögen haben können um seine Verpflichtungen aus seiner Unterschrift heraus zu gewährleisten.
Gut wäre diesen Umstand vorher zu prüfen und dann so zu entscheiden, daß niemand zuschulden/zuschaden kommt.

(außer Kindergeld und unter 100eu BaföG und nicht mehr bei den
Eltern wohnt, sondern in einem Personalwohnheim)?

Wer BaföG bekommt, dem könnte auch Wohngeld zustehen, wurde dies schon mal nachgefragt?

Muss man
seinen Mietanteil bei Kündigung dann dennoch zahlen?

Seine Miete muss man üblicherweise bis zum 3. des Monats zum Vertragbeginn bezahlen. Wie kommt M darauf erst bei Kündigung seine Miete bezahlen zu müssen?

Ausstehende Mieten sind Schulden. Schulden sollen i. a. bezahlt werden, weil ansonsten unsere Wirtschaft und somit unser Lebensstandard zusammenbricht (wenn es keiner mehr macht).

Wenn ja
wann (keinerlei Gehalt und Rücklagen)?

Das ist schlecht. Ohne Geld Verträge zu unterschreiben, die nicht bezahlt werden können zieht oft (nicht immer) ein Verfahren nach sich, das extra kostet (für den Verursacher).

btw:
Sollte schnellstens der VM von dieser Situation unterrichtet werden, damit noch eine Chance bleibt, den Mietvertrag entsprechend anzupassen(falls gewünscht)(ist nur möglich wenn der VM und Mithauptmieter einverstanden sind), um Kosten für den verspäteten M zu reduzieren.
Und der andere Hauptmieter springt für die Mietzahlungen ein.

An diesen würde sich der VM sowieso halten, weil beide Hauptmieter gesamtschulderisch für die Miete Haften. Sprich der VM holt sich die gesamte(n) austehende Miete(n) von dem Hauptmieter, der sie bezahlen kann.

Wenn es dies nicht klappt, andere Geldquellen suchen.

Kann der Makler einen
zwingen Verwandte um Geld zu bitten?

Zwingen zu bitten???
Der Makler hat in diesem Szenario keinerlei Verpflichtungen. Dieser wird sich vermutlich aus all dem Schlamassel heraushalten (wollen).

Generell sollte jeder Erwachsene genug Mut aufbringen auch um Hilfe bitten zu können, bei wem auch immer.
Es wurde noch niemanden den Kopf deswegen abgerissenn :wink:
Ansonsten kann auch nicht geholfen werden!

Warum sollten die Verwanden ein Familienmitglied hängen lassen wollen? Die anstehende Moralpredigt kann doch jeder aushalten.

vlg MC

PS: Wozu gibt es denn Familie, wenn sie nicht zusammensteht wenn es nötig ist? Wenn der eine gerade nicht kann, versuche es bei dem nächsten usw. Gut wäre ein Argument, wie das Geld ggf. zurückbezahlt werden soll.

Moin,
ungeachtet dessen was hier bisher geschrieben wurde möchte ich noch darauf hinweisen, dass das Unterschreiben eines Vertrages mit finanziellen Verpflichtungen, von denen man zum Zeitpunkt der Unterschrift weiß, dass man sie nicht wird erfüllen können, u.U. den Straftatbestand des Betruges erfüllt.

vnA

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

Die Sache ist nur die, dass der Vermieter nun nicht möchte, dass der Zweitmieter den Betrag erst mal komplett übernimmt und den anderen Teil dann zurückgezahlt bekommt. Warum?
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss wussten alle Beteiligten, dass ein Mieter erst mehrere Monate später einzieht, ab da erst Gehalt bezieht und ansonsten keinerlei finanzielle Mittel hat. Kann man das Betrug nennen wenn es doch vorher klar war? Schriftlich festgehalten wurden dies leider nicht.

lg

Hi,

die persönliche finanzielle Situation des Mieters sollten wir mal vergessen, sie ist im Moment unerheblich (auch wenn sie das für den Betroffenen natürlich keineswegs ist). Darauf zielen auch die bisherigen Antworten ab: eingegangene Verträge sind zu erfüllen, finanzielle Engpässe eines Schuldners brauchen den Gläubiger nicht zu interessieren und machen die Sache für den Schuldner im Zweifel nur teurer.

Aber das hier schreit nach einer Erklärung:

Die Sache ist nur die, dass der Vermieter nun nicht möchte,
dass der Zweitmieter den Betrag erst mal komplett übernimmt
und den anderen Teil dann zurückgezahlt bekommt.

Was ist denn nun eigentlich los? Warum verweigert der VM die Annahme der Miete vom Mitmieter? Soll er nun die vereinbarte Miete bekommen oder nicht? Wer soll wann „den anderen Teil“ zurückzahlen? Und was ist mit der Kündigung?
Also, ich weiß ja nicht ob es irgend jemandem anders geht, aber ich verstehe überhaupt nicht mehr wo das Problem liegt…

Zum Betrug gehört eine wissentliche Täuschung, die bei Verträgen sowieso schwer nachweisbar ist und nach Deiner Beschreibung sicher nicht vorliegt.

Gruß Stefan

Hallo,

nochmal ganz deutlich…beide Personen sind Mieter der Wohnung, da beide den Mietvertrag unterschrieben haben.
Somit haftet jeder Mieter gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Mietforderung.
Das wiederum heißt: Kann ein Mieter seinen Teil der Miete nicht erbringen, haftet der andere Mieter dafür und muß zahlen.
Die Mieter müssen sich dann untereinander einig werden, das geht den Vermieter nichts an.
Wird die Miete mehrmals nicht oder nur zu einem Teil bezahlt, kann das die fristlose Kündigung zur Folge haben.
http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
der Mieter
a) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder
b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.

Der Mieter ist also schlau beraten, wenn er schaut, dass er seine vertraglichen Pflichten erfüllt, wenn das Mietverhältnis länger bestehen bleiben soll.

Gruß
Maja

Guten morgen,

die Wohnung ist gekündigt. Keiner von beiden Mietern ist je in die Wohnung eingezogen. Es geht um den einen Monat, den die Wohnung nun leer steht.
Wohngeld wurde schoneinmal beantragt, es gibt aber nichts.
Die Familie ist ein anderes Thema: Was wenn kein Gutes Verhältnis besteht?

Also der eine Mieter ist verpflichtet den Teil des anderen zu übernehmen wenn dieser nicht zahlen kann? So war es mal geplant: Dass sich die Parteien untereinander einigen und das Geld zurückzahlen. Jetzt will allerdings der Vermieter dies nicht und von jeden seinen Teil einzeln.

Wie gesagt hier geht es nicht unbedingt darum ob überhaupt gezahlt werden muss, sondern wann. Es gibt ja in einigen Monaten ein festes Einkommen. Kann er nicht bis dahin warten? Was anders bleibt ihm doch eh nicht übrig…
Zur Not kann doch auch ein Offenbarungseid geleistet werden.

lg

Hallo,

Also der eine Mieter ist verpflichtet den Teil des anderen zu
übernehmen wenn dieser nicht zahlen kann?

Genau.

So war es mal
geplant: Dass sich die Parteien untereinander einigen und das
Geld zurückzahlen. Jetzt will allerdings der Vermieter dies
nicht und von jeden seinen Teil einzeln.

Dann überweist eben der eine Mieter dem anderen das fehlende Geld und dieser überweist es dem Vermieter, wo ist das Problem?

Wie gesagt hier geht es nicht unbedingt darum ob überhaupt
gezahlt werden muss, sondern wann.

Sobald die Forderung fällig ist.

Es gibt ja in einigen
Monaten ein festes Einkommen. Kann er nicht bis dahin warten?

Vermieter sind keine Kreditinstitute, auch sie müssen mit den Mieten rechnen, denn auch sie haben laufende Kosten zu decken. Vermieter sind leider nicht automatisch reich.

Was anders bleibt ihm doch eh nicht übrig…
Zur Not kann doch auch ein Offenbarungseid geleistet werden.

Ist sich der Mieter bewußt, was das für die nächsten Jahre für ihn bedeuten würde? Ich glaube nicht…
http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherung_an_Eides_S…
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatinsolvenz

Gruß
Maja

http://www.anwaltonline.com/show.asp?x=urteile/mietv…

Muss nicht, aber kann.
vnA

http://www.anwaltonline.com/show.asp?x=urteile/mietv…

Muss nicht, aber kann.

Bereits in der Ausgangsfrage war beschrieben, daß die finanzielle Situation erläutert wurde - wo da die Täuschung liegen könnte ist mir schleierhaft.

Aber als generelle Aussage sicher nicht falsch…auch wenn der Bezug zur Frage fehlt.

Gruß Stefan

Im Post vom 6.5. 19:21 steht aber, dass schriftlich nichts festgehalten wurde. Es könnte zumindest durchaus sein, dass die Behauptung als Schutzbehauptung gewertet würde. Für einen Staatsanwalt/Richter macht es möglicherweise keinen Sinn, dass ein Vermieter wissentlich einen Vertrag unterschreibt, von dem er weiß, dass der Vertragspartner aufgrund fehlender Einkünfte nicht in der Lage sein würde ihn zu erfüllen.
Aber da der Hinweis nur der Vollständigkeit halber gegeben wurde, ist es müßig sich weiter darüber auszulassen.

vnA

Hi,

So war es mal
geplant: Dass sich die Parteien untereinander einigen und das
Geld zurückzahlen. Jetzt will allerdings der Vermieter dies
nicht und von jeden seinen Teil einzeln.

dann befindet sich der Vermieter im Annahmeverzug. Es geht nicht an, daß der Vermieter sich weigert Geld anzunehmen und gleichzeitig dieses Geld einklagen will. Damit fällt er fürchterlich auf die Schnauze.

Eines ist aber noch zu beachten: Mietschulden sind Bringschulden, d.h. die Mieter müssen unaufgefordert dafür sorgen, daß zum vereinbarten Termin das Geld beim Vermieter ist. Das ändert sich auch nicht, wenn Zahlung per Lastschrift vereinbart ist.
Weigert sich der VM also schlicht den vollen Betrag von einem Mieter einzuziehen, sollte das Geld überwiesen oder bar bezahlt werden. Wenn er hier die Annahme verweigert setzt er sich endgültig selbst in Verzug (ob die Weigerung zur Lastschrift schon ein Annahmeverzug ist, könnte man sicher auch noch diskutieren, aber darauf würde ich mich nicht einlassen).

Kurz: der Vermieter hat nicht darüber zu entscheiden, wer ihm sein Geld gibt, die Mieter müssen aber selbstständig und ohne Aufforderung die Miete zahlen. Wenn der VM also die Annahme verweigert, können sich die Mieter zurücklehnen und abwarten was dann kommt. Zusätzliche Kosten müssen sie nicht fürchten (sie sollten die versuchte Mietzahlung aber nachweisen können).

Gruß Stefan