Streit nach Auszug ohne Abnahme

Hallo,

nachdem ich über die Suche nicht fündig wurde hier ne eigene Anfrage.

Man stelle sich folgendes vor: Eine Frau mit 3 Kindern zieht von Ihrem Ex weg und zwar aus gutem Grunde und ist deshalb froh eine Wohnung zu bekommen, die auch nicht so gründlich wie vielleicht notwendig in Augenschein genommen wird. In der Wohnung befindet sich die Küche des Vormieters, ein Sofa, ein Trockner und diverse andere Kleinteile.
Laut Vermieter können diese Dinge mitgenutzt werden. Wegen der Küche soll mit dem Vormieter telefoniert werden. Dieser möchte allerdings mündlich 400 Euro, welche aber nie bezahlt werden. Eine Begehung mit dem Vermieter erfolgt nicht und vermutlich gibt es auch kein Übergabeprotokoll. Die Wohnung ist in einem nicht gerade neuwertigen Zustand und eine Kaution wird nicht gezahlt.

Soviel zur Vorgeschichte. Nun angenommen die Frau heiratet und da der Vermieter mehrfach betont in der Wohnung nichts machen zu wollen (z.B.: Einbau neuer Fenster, da selbst bei geschlossenen Fenstern die Vorhänge flattern, sprich es zieht überall rein und ist kalt) entschließt man sich zum gemeinsamen Auszug. Die Kündigungsfrist wird dabei eingehalten und da der Vermieter sich nicht meldet (obwohl er jeden Tag seine Mutter im Haus besucht) schmeißt man die Schlüssel im Beisein von Zeugen in den Briefkasten des Vermieters und es erfolgt keine Abnahme der Wohnung.

Nun könnte es passieren das 4 Wochen später ein Schreiben eines Anwalts kommt, in welchem folgendes gefordert und behauptet wird:

  • Der Ehemann wurde durch Einzug und Meldung in der Wohnung Mitmieter
  • Die Wohnung sei in einem dreckigen und verwahrlosten Zustand
  • Es wurden Gegenstände in der Wohnung zurück gelassen (unter
    anderem Trockner und Sofa)
  • Beschädigung einer Tür sowie Flecken im Teppich
  • Es wird die Frage nach der Küche gestellt

Die ehemalige Mieterin bekommt eine Frist von einer Woche gesetzt die Mängel zu beseitigen und da aus oben genannten Gründen eine Vermietung nicht möglich sei wird mit weiteren Forderungen gedroht.

Nun stellen sich folgende Fragen:

Wird der Ehemann wirklich Mieter? Wer ist beweispflichtig was den Zustand der Wohnung angeht, da ja kein Abnahmeprotokoll besteht? Wem gehört die Küche und konnte aus diesen Gründen wirklich nicht weiter vermietet werden.

Hintergrundinfos:
Ein Makler war mit der Vermietung beauftragt. Es gab 3 Besichtigungstermine. Der letzte 5 Wochen vor Auszug. Ein weiterer wurde wegen Krankheit der Maklerin kurzfristig abgesagt und dann kam nichts mehr.

Ist etwas lang geworden, aber kommt irgendwie einiges zusammen. Bin für Meinungen dankbar.

Hallo Flubber,

Wird der Ehemann wirklich Mieter?

nein, er war Mitbewohner, Mieter ist er nur, wenn er auch im Mietvertrag aufgenommen wurde.

Wer ist beweispflichtig was
den Zustand der Wohnung angeht, da ja kein Abnahmeprotokoll
besteht?

Zunächst einmal der Vermieter. Es klingt hier aber nicht so, als sei es dessen Verschulden, dass es nicht zu einem Übernahmeprotokoll kam. Einfach die Schlüssel in den Briefkasten zu werfen ist hier eher von Nachteil für den Mieter gewesen.

Wem gehört die Küche und konnte aus diesen Gründen
wirklich nicht weiter vermietet werden.

Auf den ersten Blick dem Vormieter. Da der aber nach versuchtem Verkauf scheinbar auf eine Gegenleistung verzichtet hat, sieht es so aus, als hätte er das Eigentum aufgegeben und dem Nachmieter überlassen.
Wie es scheint, hat der Nachmieter diese kostenlose Gabe auch angenommen und benutzt.

Der zweite Teil der Frage, ob deshalb die Wohnung nicht vermietet werden konnte, ist so nicht zu beantworten.

Gruß!

Horst

Zunächst einmal der Vermieter. Es klingt hier aber nicht so,
als sei es dessen Verschulden, dass es nicht zu einem
Übernahmeprotokoll kam. Einfach die Schlüssel in den
Briefkasten zu werfen ist hier eher von Nachteil für den
Mieter gewesen.

Hallo Horst,

vielen Dank für Deine Infos. Das mit der Abnahme verwundert mich allerdings etwas.
Ist es denn Sache des Mieters sich um eine Abnahme zu bemühen? Müsste sich nicht auch der Vermieter um sein Eigentum kümmern und sich von dessen Zustand überzeugen?

Natürlich hat der Vermieter Pflichten, aber auch der Mieter. Und der hat sich verpflichtet, bei Auszug die Wohnung vertragsgemäß zu übergeben.

Hätte der Mieter bereits mehrmals vergeblich versucht mit dem Vermieter einen Termin abzumachen und ihm womöglich auch die Konsequenz angekündigt, er werde ansonsten den Schlüssel anderweitig zukommen lassen, wäre es etwas anderes.

Aber im Beispielfall heißt es nur „der meldet sich nicht, obwohl er fast jeden Tag im Haus ist“. Das Argument fällt natürlich auch auf den Mieter zurück, der sich nicht rührt, obwohl er den Vermieter im Haus weiß.

Gruß!

Horst