stellt euch bitte folgenden frei erfundenen Fall vor:
Jemand zieht in die 2-Zimmer-Wohnung seiner Freundin. Daraufhin erhöht der Vermieter die Miete um 20€. Begründet wird die Erhöhung mit einer erhöhten Abnutzung der Wohnung wegen dem 2. Bewohner. Desweiteren sollen 30€ monatlich mehr Nebenkosten bezahlt werden.
Erst ein Jahr zuvor wurde die Miete um 40€ erhöht, begründet durch gestiegene Lebenshaltungskosten des Vermieters.
schon die 1. Mieterhöhung hätte zurückgewiesen werden müssen/können.
Auch die jetzige Begründung ist nicht haltbar.
Ergo: Mieterhöhung ablehnen, dann müsste der VM klagen und ob er das tut?
NK Erhöhung ist eigentlich richtig, kommt darauf an in welchem Verhältnis diese zur gesamten Vorauszahlung steht.
Wenn der erhöhte Abnutzung durch die Schönheitsreparaturen/Renovierungen des Mieters kompensiert werden, sollte der Erhöhung der Miete widersprochen werden.
Bei den Nebenkosten würde ich dem Vermieter zustimmen.
Vorsicht. Wie ich heute weiß war diese Erhöhung rechtmäßig.
Zitat Wikipedia: „Indexmiete“ geregelt in § 557b BGB.
Zumeist wird die Miete an den Index der Lebenshaltungskosten gekoppelt, veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt.
War von mir aber nicht eindeutig so beschrieben.
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