Hallo,Hallo,
folgende Frage:
-Vermieter hat wegen Zurückhaltung der Miete geklagt.
-Klageerwiderung.
-Es kam zum Haupttermin, wo es aber nicht zur Einigung kam.
-Es folgt nun das Urteil.
Kann man gegen dieses Urteil welches Rechtsmittel einlegen?
Hallo rmfh2,
damit das jetzt mit der Antwort von Krull nicht total verwirrt:
Du kannst gegen jedes erstinstanzliche Urteil zwar Widerspruch einlegen, aber ob die Berufung zugelassen wird, ist eben eine andere Sache.
Liegt der Wert tatsächlich unter 600.- muss die Begründung schon sehr außergewöhnlich sein und ist wohl kaum ohne Anwalt hinzukriegen.
Ob das gerecht ist, steht auf einem anderen Blatt.
da nützt kein Anwalt und „Widerspruch“ bei Urteilen gibt es nicht. Entweder der Richter hat die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen (hier sicher nicht der Fall) oder es sind mehr als 600 Euro Streitwert (hier auch nicht der Fall, wie sich aus einem anderen Post des Fragenden ergeben hat).
Also war es das, kein Rechtsmittel. Die Nichtzulassung der Berufung durch das AG ist unanfechtbar, egal wie der Anwalt heißt.
Bitte hört doch auf, hier die Juristen korrigieren zu wollen mit eurem gefährlichen Halbwissen - wenn man das überhaupt Halbwissen nennen kann. Schreib lieber Tagebuch.