Renovierung mal wieder

Von: , Frage gestellt am Fr, 8. Mai 2009

Wenn der Mieter vor 10 Jahren in eine unrenovierte Wohnung eingezogen ist, ist er beim Auszug zur Renovierung verpflichtet bzw. sollte er einen Betrag für Renovierungsarbeiten zahlen? Mietvertrag ist ein Einheitsmietvertrag. Der Vermieter hat in der Zeit nichts an der Wohnung gemacht.

Vielen Dank

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 22 Minuten 0 hilfreich
    Re: Renovierung mal wieder

    Hallo

    warum sollte er auch? Der Mieter wohnt doch dort und ist verpflichtet, die Wohnung in einem bewohnbaren und ordentlichen Zustand zu erhalten.

    Gruß

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Renovierung mal wieder

      Das hat er ja auch.

      • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Renovierung mal wieder

        Wenn der Mieter die Zeit über tapeziert etc. hat und die Wohnung in einem ordentlichen Zustand ist, muss er bei Auszug nicht renovieren, denn er ist ja auch in eine unrenovierte Wohnung eingezogen.

        Gruß

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