Tag zusammen.Bräuchte mal dringend einen Rat.In einer Mietwohnung ist ein Wasserrohr undicht geworden , der Mieter in der unten liegender Wohnung hat dadurch einen Wasserschaden bekommen,wer muss für den Schaden aufkommen? Wie geht man in diesen Fall vor , was macht man am Wochenende wenn niemand von der Hausverwaltung erreichbar ist?
Bin sehr dankbar für eure schnelle Antworten
Grüße
annfe
Hallo
Wasser abdrehen falls erforderlich. Ggf. Klempner anrufen.
Schlecht, wenn eine HV am Wochenende nicht erreichbar ist - gibt es keine Notrufnummer?
Kommt darauf an wer für den Schaden verantwortlich ist.
Vermieterseite oder Mieter.
Kosten trägt die Versicherung, falls vorhanden.
Gruß
Tag zusammen.Bräuchte mal dringend einen Rat.In einer
Mietwohnung ist ein Wasserrohr undicht geworden , der Mieter
in der unten liegender Wohnung hat dadurch einen Wasserschaden
bekommen,wer muss für den Schaden aufkommen?
Erst mal ist man verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten (zu minimieren), also sofort Wasser abdrehen.
Dann sofort Hausverwaltung verständigen.
Wie geht man in
diesen Fall vor , was macht man am Wochenende wenn niemand von
der Hausverwaltung erreichbar ist?
Hier geht es m.E. um die Zumutbarkeit. Es ist kaum zuzumuten, mehr als einen Tag vollkommen ohne Wasser auzukommen. Wenn auch noch kleine Kinder im Haus sind, wird es ganz schwierig.
Wenn also der Wasserrohrbruch am Samstag auftritt, würde ich direkt einen Klempner beauftragen, es sofort zu beheben. M.E. muss die Hausverwaltung die Kosten tragen.
Wenn die Hausverwaltung es selbst managen will, muss sie auch für Erreichbarkeit sorgen, also eine Notrufnummer haben.
Wenn es Sonntags auftritt, würde ich bis Montag morgen warten und dann die Hausverwaltung verständigen.
Grüße
Holygrail
Hallo annfe,
alle Schäden außen am Haus und durch verdeckte Einrichtungen (z. B. Wasserrohre und Elektrik)sind in der Regel vom Vermieter zu ersetzen, es sei denn, im Mietvertrag wäre ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden. Meist sind die Kosten für die Versicherung des Vermieters für solche Fälle (Wohngebäudeversicherung)in den Nebenkosten enthalten. Steht meist in der Nebenkostenabrechnung (z. B. ista)
Grüße wollolinski
Hallo annfe,
hab mir deine Frage nochmal durchgelesen. Wenn der Mietvertrag mit einer Hausverwaltungsgesellschaf besteht, reicht es, diese zu benachrichtigen. Diese regelt alles weitere mit dem Vermieter.
übrigens: Sollte ein Schaden z. B. durch überlaufendes Wasser entstehen, (z. B. Badewanne oder Waschmaschine) brauchst du eine Privathaftpflicht.
Grüße wollolinski