Hallo,
Mr. X möchte eine Wohnung anmieten. Der Vermieter weißt aber gleich darauf hin, das von seiner Seite aus in der Wohnung nichts gemacht wird.
Der derzeitige Zustand der Wohnung:
* es ist noch die Rauhfasertapete vom Vormieter drin (weiß, aber ungestrichen und abgenutzt [teilweise schmutzig, an wenigen Stellen „aufgerissen“ in kleinen stücken])
* der alte Fußbodenbelag ist drin; Laminat ist nicht gelegt (nur Küche, Bad und WC ist gefliest)
* zwischen der offenen Küche und dem Wohnzimmer ist eine Durchreiche (Wand komplett zu, so dass in Küche kaum Licht ist ohne „künstlichem Licht“) durch den Vormieter gebaut worden, welche ebenfalls noch drin ist.
* an manchen Wandfliesen und an der Eingangstür sind noch Aufkleber vom Vormieter angebracht.
Nun die Fragen:
* ist der Vermieter verpflichtet die Wohnung in einem „ordentlichen“ Zustand zu übergeben? Sprich: Wände ordentlich geweißt, Fußboden raus, Trockenbauwand entfernt, Aufkleber + Namensschild vom Vormieter entfernt)?
* wenn der zukünftige Mieter jetzt in der Wohnung Laminat verlegt - kann man hier eine dauerhafte Mietminderung verlangen (eine ein-monatige-Mietfreiheit würde er zu Beginn gewähren)? Schließlich wertet man die Wohnung ja dauerhaft durch Eigenleistung auf
* wenn der Mieter irgendwann auszieht und das Laminat in der Wohnung lassen möchte - kann er vom Vermieter dann einen einmaligen „Kaufpreis“ dafür verlangen [vorausgesetzt der Vermieter möchte das Laminat gern behalten]? Wenn er das Laminat entfernen möchte - kann der Vermieter dies verwehren (auch wenn er keine finanzielle Gegenleistung machen würde)?
MfG
Tobi@s
Hallo,
* ist der Vermieter verpflichtet die Wohnung in einem
„ordentlichen“ Zustand zu übergeben? Sprich: Wände ordentlich
geweißt, Fußboden raus, Trockenbauwand entfernt, Aufkleber +
Namensschild vom Vormieter entfernt)?
Du hast die neuen Dachziegeln vergessen 
Du bist ja naicht gezwungen, diese Wohnung in diesem Zustand zu mieten. Ich würde es nicht, weil wenn der Vermieter schon bei der Besichtigung keinerlei Wert auf den Zustand der Wohnung legt, gibt es während der Mietdauer und nach dem Auszug nur Ärger.
Grüße
Hi,
verpflichtet ist der Vermieter zu nichts. Wenn jemand eine Bruchruine mietet, dann ist man selber schuld.
Man könnte zu Mietbeginn ein Übernahmeprotokoll machen und dann bei Auszug ein Übergabeprotokoll machen. Der Wohungszustand darf sich nicht verschlechtern. Aber ob man Geld für die Sanierung bekommt… Entweder schon beim Einzug cash auf die Hand oder nie. So meine Erfahrung.
Hier ist Ärger vorprogrammiert.
Gruss Daniel
Hallo Daniel,
Wenn, dann eh nur mit Übernahmeprotokoll. Sonst würde ich mich nicht drauf einlassen.
Aber ich merke schon - die Wohnung scheint doch nicht so das wahre zu werden *g*
LG Tobi@s
Hallo,
* wenn der zukünftige Mieter jetzt in der Wohnung Laminat
verlegt
Wenn der Vermieter darauf besteht muss der Mieter bei Mietende die Wohnung im angemieteten Zustand zurückgeben. Also Laminat wieder rausreissen. Und was ist mit den eventuell wegen des Laminates gekürzten Zimmertüren? Richtig! Auch die müssen in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt und (fachmännisch) verlängert werden! Also Vorsicht!
Grüße von
Tinchen
Ich würde es nicht, weil wenn der Vermieter schon
bei der Besichtigung keinerlei Wert auf den Zustand der
Wohnung legt, gibt es während der Mietdauer und nach dem
Auszug nur Ärger.
Hi!
So würde ich das nicht unbedingt sehen. Ein Vermieter kann auch einfach auf dem Standpunkt stehen, dass jeder Mieter etwas anderes will und es sich jeder selbst so einrichten soll, wie er es gern hätte. Als Ausgleich dafür muss er eben beim Auszug nicht renovieren und der Vermieter muss sich nicht wegen irgendwelcher Tapeten mit seinem Mieter herumärgern.
Schlecht für ihn, aber gut für den Mieter ist dabei, dass die Miete dabei kaum besonders hoch ausfallen wird, denn die meisten Interessenten sind doch bereit, für eine „aufgehübschte“ Wohnung ein paar Euro mehr auszugeben.
Was das Laminat betrifft: Der Mieter muss davon ausgehen, dass er es u.U. wieder herausreißen muss, wenn er vorher nichts anderes mit dem Vermieter vereinbart. Was dann natürlich auch zu dem Problem mit den verkürzten Türen führen kann. Deshalb würde ich mir das sehr gut überlegen.
Was aber die gammeligen Tapeten u.ä. betrifft, würde ich mir weniger Sorgen machen. Einfach den Zustand bei der Wohnungsübergabe dokumentieren (Fotos?), den Mietvertrag dementsprechend aufstellen und gut. Wenn es der Mieter schafft, den Vermieter dahingehend vertraglich festzulegen, dass er sein Laminat - egal in welchem Zustand - in der Wohnung lassen darf, sollte es keine Probleme beim Auszug geben. Außer man schafft es, sich über völlig andere Dinge in die Haare zu kriegen. Aber das wäre ein anderes Thema
.
Über eine Kostenübernahme des Vermieters in Bezug auf irgendwelche Verbesserungen würde ich mir aber keine Illusionen machen. Ich glaube nicht, dass das zu seiner Geschäftsphilosophie passt.
Viele Grüße
Anne