Guten Tag,
ich hätte da mal eine Frage zum Thema Kündigung von Mietverträgen.
Angenommen der Mieter kündigt den unbefristeten Mietvertrag am 1. März auf den 30. April - also bei 3 Monaten Kündigungsfrist einen Monat zu spät. Es werden aber in der schriftlichen Kündigung Gründe angeführt, wie z.B. „Schimmel“ oder „Betreten der Wohnung durch den Vermieter“.
Am 30. April kommt es zur Schlüsselübergabe in der Wohnung, alles wir inspiziert und für ok befunden. Die Schlüssel werden übergeben und dann heißt es plötzich: „Die letzte Miete (also für den Mai) verrechnen wir mit der Kaution“.
Wenn auf den 30.4. gekündigt wird und der Vermieter keinerlei Einspruch einlegt, weder schriftlich noch mündlich (z.B. durch einen Anruf), hat er dann nach der Schlüsselübergabe noch das Recht, die Miete für den nächsten Monat einzubehalten?
Wäre schön, wenn da jemand was dazu weiß.
Grüße von Markymax