Hi,
nehmen wir mal an es mietet jemand eine Wohnung im Erdgeschoß
zu recht fairen Bedingungen.
Hmm, fair soll heißen günstig bis billig verhandelt?
In der Wohnung führt eine schmale
Treppe in zwei kleine Lagerräume, welche nicht als Wohnräume
ausgebaut sind und auch nicht im Mietpreis inbegriffen sind.
Das wäe ja nicht fair, sondern ein monatliches (Dauer-) Geschenk.
Der Mieter hat die Einverständniserklärung vom Vermieter diese
Räume als Gästezimmer auszubauen auf eigene Kosten und zahlt
dafür 10 Jahre keine Miete auf die Grundfläche der besagten
Räume.
Das Geschenk darf nun für Wohnzwecke erweitert werden, die Güte steigert sich. 
Bei vorzeitigem Beenden des Mietverhältnisses wird
anteilig nach Jahren ein gewisser Betrag der mit Rechnung
nachgewiesenen Baukosten dem Mieter erstattet.
Und nimmt seinen Höhepunkt mit Kostenerstattung, von dem der VM nicht einmal weiss, ob sie den üblichen Bauregeln entsprechen, echt super! Kaum zu toppen.
Erd-geschoß ca.
85 qm Wohnfläche. Die beiden oberen Räume zusammen ca. 30 qm
Grundfläche. Alles vertraglich festgelegt.
Alles schriftlich, bingo, was kann ein Mieterherz jetzt noch wollen?
Im Erdgeschoß geht eine Terrassentür in den Garten vom
Esszimmer aus, welche jedoch keine Stufen außen dran hat.
Hmm, war dies bei der Anmietung schon bekannt? Dann ist dieser Umstand mit angemietet worden und stellt damit kein Mangel dar.
Der
Ausstieg ist ca. 65 cm hoch.
Hier sollte aus Sicherheitsgründen Schutzmaßnahmen ergiffen werden. Da die Gefahr von einer gemieten Wohnung ausgeht, würde der M dafür haften.
Bei Anmietung der Wohnung wurde
vom Vermieter versprochen das dort noch zwei oder drei Stufen
angebracht werden. (mündlich)
Hmm, wie war denn de genaue Wortlaut. Es könnte ja sein, das der VM etwas anderes darunter verstanden hat. Im Zweifel mal nachfragen. Von wem wird da nichts mitgeteilt.
Auf mehrmaliger Nachfrage im Laufe eines Jahres meinte der
Vermieter, der Mieter solle eine Treppe anbringen.
Das würde auf jeden Fall die Sicherheitslage verbessern. Eine Absperrung oder Rampe würde auch gehen (mit Geländer) 
Der Mieter
holte sich mehrere Angebote ein und legte diese dem Vermieter
vor. Dieser wählte ein Angebot aus und erteilte dem Mieter die
Erlaubnis zum Anbringen dieser Treppe. (Alles mündlich)
Hmm, ist doch nett. Bei Baumaßnahmen hat der Eigentümer, hier wohl der VM, das Entscheidungsrecht was geschenen soll. Alles korrekt vom M eingehlten worden.
Der Mieter war so dumm diesen Auftrag beim Handwerker auf
seinen Namen auszulösen.
Wieso dumm? Dein Sichereitsvorkehrung als Treppe hat mehr Vorteile als andere Lösungen.
Er streckte die Rechnungssumme beim
Handwerker vor
Nein, der M bezahlte den Bauuftrag, der von VM genehmigt wurde.
da sie sich im Rahmen des Erschwinglichen
gehalten
*g* Das Glück findet keine Grenzen…
das ganze gabes auch noch zum Schnäppchenpreis
)
hat und reichte beim Vermieter die Rechnung zur
Begleichung ein.
Vom Bezahlen beim VM war bsilang noch nicht die Rede. Wie kommt der M darauf, der VM würde für einen Mangel aufkommen müssen, der bei Einzug bekannt war? Weil der VM mal (wieder) nett sein will?
Daraufhin meinte der Vermieter, dass alles was der Mieter in
der Wohnung macht doch vertraglich so geregelt sei, dass er
dies selbst zahle
Kein Widerspruch, die Treppe ist ja außen.
und dafür 10 Jahre kostenfrei nutzen kann.
Wie war das noch mit dem Supergeschenk? Der VM wollte wohl mal über seine (monatlichen) guten Taten sprechen, und nicht nur genießen lassen…
Bei dieser Regelung handelt es sich aber laut Vertrag nur um
die oberen beiden Räume.
Tja, für den Keller wurde wohl nichts vereinbart? 
Er sei bereit die Hälfte der Rechnung für die Treppe zu
übernehmen, dafür müsse er allerdings die Miete um 10 %
erhöhen.
Hmm, die (Scherz-) Grenze für Geschenke ist wohl erreicht worden. Der VM könnte sich langsam benutzt fühlen, die Schenkbereitschft geht dann wohl gegen null.
Muß nicht eine Terrassentür wenn sie in ca. 65 cm Höhe ins
Freie führt auch zwei oder drei Stufen haben
Dazu gibt es DIN Normen, die sollten eingehalten werden, schon wegen der Haftung (für den M).
oder kann vom
Vermieter verlangt werden, dass der Mieter mit einem Sprung
ins Freie gelangt?
Ist den die Terasse mitvermietet?
Übrigens die fehlenden Stufen stehen im Übergabeprotokoll der
Wohnung als noch zu beseitigender Mangel. Nur von wem muß der
Mangel beseitigt werden bzw. wer zahlt die Rechnung?
Tja, vielleicht dachte der VM das so viele Geschenke auch mal der M seine (einmalige) Dankbarkeit erweisen könne. Denn der M benutzt sie ja auch.
Es sei noch angemerkt: Das zwischen Vermieter und Mieter ein
recht gutes Verhältnis besteht
Sonst würde es ja nicht so viele Verteile geben…
und der Mieter eigentlich nicht
daran interessiert ist dieses Verhältnis zu verschlechtern.
Hmm, der M könnte dabei nur verlieren…
Nur sieht der Mieter auch nicht ein, dass alle Kosten welche
die Wohnung angehen an ihm hängen bleiben
Ach, es werden wohl kaum alle Kosten auf dem Mieter übergehen, weil dies in der BRD sittenwidrig wäre. Meist weiss der M garnicht wieviel Kosten es in Wirklichkeit gibt, welcher der VM klaglos und ohne aufhebens übernimmt.
und der Vermieter
irgend wann Eigenbedarf anmeldet und dann für umsonst eine Top
Wohnung
Hmm, was Ms so für Top halten, tzz tzz…
Nur weil es dem M gefällt, muß ein VM den selben Geschmack entwickeln.
Über Baunormen s. o.
Zudem würde eine Auszahlung vertraglich festgehlten.
sein eigen nennen darf.(jahrelang keine Kosten für die
Wohnung gehabt)
s. o.
vlg MC
PS: Der M könnte sich nach einer besseren Wohnung mit besseren Vertragbedingungen verändern, warum will der M denn nicht? Es gefällt dem M wohl sehr gut so. Nur, wer zu gierig auftritt wird alles verlieren…