Heizkostenabrechnung beim Einrohrsystem

Guten Tag,

jemand wohnt in einem Mehrfamilienhaus. Jeder Wohnung wird separat von einer Zentralheizung geheizt. Die Wohnungen sind mit den Einrohrsystemen ausgestattet. Der Heizverbrauch in der Wohnung wird mittels Wärmezählers gemessen. In der Wohnung befinden sich an jeder Heizung auch die Heizverteilern. Die Heizabrechnung sieht so aus:

30% vom Gesamtverbrauch (berechnet nach Wohnfläche)
+
70% eigene Verbrauch

100% Heizkosten

Frage: Darf man als Verbrauchswert den Wert des Wärmezählers für das eigene Verbrauch nehmen? Oder muss man die Werte von den Heizverteilern nehmen?

Guten Tag,

30% vom Gesamtverbrauch (berechnet nach Wohnfläche)
+
70% eigene Verbrauch

100% Heizkosten

Frage: Darf man als Verbrauchswert den Wert des Wärmezählers
für das eigene Verbrauch nehmen? Oder muss man die Werte von
den Heizverteilern nehmen?

Versteh ich jetzt nicht so ganz?!
Die Werte werden doch abgelesen.

Hi,

jemand wohnt in einem Mehrfamilienhaus.

Hmm, kommt vor.

Jeder Wohnung wird
separat von einer Zentralheizung geheizt.

Eine Zentralheizung oder Sammelheizung heizt nie seperat, sondern für alle angeschlossenen Wohneinheiten.

Die Wohnungen sind
mit den Einrohrsystemen ausgestattet.

Ein Rohrsystemen pro Wohneinheit?
Zufluss oder Abfluss? :wink:
Was für ein Rohr soll es denn sein?

Der Heizverbrauch in der
Wohnung wird mittels Wärmezählers gemessen.

Hmm, an dem Zuflußrohr für jede Wohneinheit…

In der Wohnung
befinden sich an jeder Heizung auch die Heizverteilern.

*???* Also, entweder Wärmezähler, oder Heizkostenverteiler an jedem Heizkörper, beides wäre doppelte Erfassung.
Mal nachschauen, was genau nun vorliegt, bzw. gelten soll.

Die
Heizabrechnung sieht so aus:

30% vom Gesamtverbrauch (berechnet nach Wohnfläche)
+
70% eigene Verbrauch

100% Heizkosten

Ganz normal nach Vorgabe des Gesetzgebers.

Frage: Darf man als Verbrauchswert den Wert des Wärmezählers
für das eigene Verbrauch nehmen?

Wenn die Warmwasserzähluhr keinen Defekt hat, kann dieser Wert als Prozent-Anteil vom gesamten gezählten Betrag umgerechnet werden.

Oder muss man die Werte von
den Heizverteilern nehmen?

Die Heizkostenverteileranzeigen können nicht direkt für den eigenen Anteil herangezogen werden.

vlg MC

Ein Rohrsystemen pro Wohneinheit?
JA

Zufluss oder Abfluss? :wink:

BEIDES

Was für ein Rohr soll es denn sein?

KEINE AHNUNG

Wenn die Warmwasserzähluhr keinen Defekt hat, kann dieser Wert
als Prozent-Anteil vom gesamten gezählten Betrag umgerechnet
werden.

Beim Einrohrsystem zirkuliert das Wasser ständig. Die Rohre geben der Umgebung die Wärme ab. Wenn ich z. B. in der Wohnung das Fenster aufmache, dann geht die Wärme verloren. An einigen Stellen in der Wohnung spüre ich ganz deutlich die Wärme von den Rohren. Ist das in Ordnung? Ich habe im Winter niemals meine Thermostate aufgedreht. Der Wärmeverbrauchswert von dem Wärmezähler ist 10 mal größer als von allen Heizverteilern. Das ist doch nicht in Ordnung.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

auch kein Hi,

Hi,

jemand wohnt in einem Mehrfamilienhaus.

Hmm, kommt vor.

Jeder Wohnung wird
separat von einer Zentralheizung geheizt.

Eine Zentralheizung oder Sammelheizung heizt nie seperat,
sondern für alle angeschlossenen Wohneinheiten.

Die Wohnungen sind
mit den Einrohrsystemen ausgestattet.

Ein Rohrsystemen pro Wohneinheit?
Zufluss oder Abfluss? :wink:
Was für ein Rohr soll es denn sein?

Der Heizverbrauch in der
Wohnung wird mittels Wärmezählers gemessen.

Hmm, an dem Zuflußrohr für jede Wohneinheit…

In der Wohnung
befinden sich an jeder Heizung auch die Heizverteilern.

*???* Also, entweder Wärmezähler, oder Heizkostenverteiler an
jedem Heizkörper, beides wäre doppelte Erfassung.
Mal nachschauen, was genau nun vorliegt, bzw. gelten soll.

Die
Heizabrechnung sieht so aus:

30% vom Gesamtverbrauch (berechnet nach Wohnfläche)
+
70% eigene Verbrauch

100% Heizkosten

Ganz normal nach Vorgabe des Gesetzgebers.

Frage: Darf man als Verbrauchswert den Wert des Wärmezählers
für das eigene Verbrauch nehmen?

Wenn die Warmwasserzähluhr keinen Defekt hat, kann dieser Wert
als Prozent-Anteil vom gesamten gezählten Betrag umgerechnet
werden.

Oder muss man die Werte von
den Heizverteilern nehmen?

Die Heizkostenverteileranzeigen können nicht direkt für den
eigenen Anteil herangezogen werden.

vlg MC

Grossbuchstaben gelten hier als SCHREIHEN!
Habe mit mir gerungen überhaupt zu antworten. Wer will hier was vom wem? Freundlichkeit bringt nach vor?

btw: mal bei wikipedia unter Smileys informieren…
damit eine gepflegte Unterhaltung erst möglich wird.

Ein Rohrsystemen pro Wohneinheit?
JA

Gut, siehe mal hier in der Suche unter:
Wer kennt ein ‚Einrohrheizsystem‘

oder Google umter Einrohrheizsystem nach, dort sind Grundbegriffe…und mehr.

Zufluss oder Abfluss? :wink:

BEIDES

Das war ein Scherz, Einrohr mit Zu- und Abflußrohr (also zwei) ist …, alles klar? :wink:

Was für ein Rohr soll es denn sein?

KEINE AHNUNG

s. o.
Wenn dann ein Heizrohr. Wer die Grudnbegriffe nicht kennt, kann keine verständlichen Fragen formulieren. Hier gibts keine Hellseher!

Wenn die Warmwasserzähluhr keinen Defekt hat, kann dieser Wert
als Prozent-Anteil vom gesamten gezählten Betrag umgerechnet
werden.

Beim Einrohrsystem zirkuliert das Wasser ständig. Die Rohre
geben der Umgebung die Wärme ab. Wenn ich z. B. in der Wohnung
das Fenster aufmache, dann geht die Wärme verloren. An einigen
Stellen in der Wohnung spüre ich ganz deutlich die Wärme von
den Rohren. Ist das in Ordnung?

Das ist eben der Nachteil dieser Systeme. Dafür wird ein Rohr eingespart.

Ich habe im Winter niemals
meine Thermostate aufgedreht. Der Wärmeverbrauchswert von dem
Wärmezähler ist 10 mal größer als von allen Heizverteilern.

Die Werte an Heizkostenverteiler an den Heizkörpern können nicht so ohne Umrechungsfaktor herangezogen werden. Dieser Faktor hängt vom Heizkörpertyp ab. Der M bekommt idR diese Info nicht.

Hier ist das ganze ein wenig kompliziert. Es häng davon ab, ob jede Wohnung ein eigenes Einrohrsystem besitzt und/oder nur ein Wärmzähler instaliiert ist.

Wenn jede Wohnung ein separates Einrohrsystem mit einen eigenen Wärmezähler besitzt, dann gilt der Wärmezähler. Wenn nicht, dann die Heizkostenverteiler, wobei dann der einzige Gesamtwärmezähler die zu verteilende Wärmekosten als Basis für alle HKVs angibt.

Das ist doch nicht in Ordnung.

Das wurde so bei der Anmietung nicht beanstandet und somit vom M akzepiert.

auch keine vlg MC